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19.06.19
15:27 Uhr
CDU

Lukas Kilian: (TOP 34) Forschungen und Entwicklungen im Land unterstützen

Forschung | 19.06.2019 | Nr. 249/19
Lukas Kilian: (TOP 34) Forschungen und Entwicklungen im Land unterstützen Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren,
Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den fünf der 36 OECD-Länder, die bislang keine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung vorsehen. Dies schwächt international den Wirtschaftsstandort Deutschland erheblich.
Gerade Deutschland muss als rohstoffarmes Land seinen Reichtum in den Köpfen seiner Menschen suchen und fördern. Für eine gute Wirtschaftspolitik heißt das, dass wir Forschungen und Entwicklungen im Land unterstützen müssen.
Damit die Lösungen der Zukunft „Made in Germany“ sind, braucht es attraktivere Rahmenbedingungen für Unternehmen in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Investitionen in Forschung und Entwicklung zu erhöhen, mit dem Entwurf des Forschungszulagengesetzes aufgegriffen.
Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts ist gut und ausdrücklich zu loben, da hier ein Problem angegangen wird, das schon lange besteht. Durch eine attraktive Forschungsförderung im Unternehmenssteuerrecht wird der Wirtschaftsstandort Deutschland besonders gestärkt.
Da wir uns in Schleswig-Holstein vorgenommen haben, das mittelstandsfreundlichste Bundesland zu werden, achten wir natürlich auch bei Gesetzen stets auf die Auswirkungen auf den Mittelstand.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen müssen Anreize bekommen - und zum Teil finanziell erst einmal in die Lage versetzt werden - in Forschung und Entwicklungen zu investieren. Eine steuerliche Forschungsförderung kann hier Hürden abbauen.
Der Entwurf des Bundeskabinetts geht daher in die richtige Richtung und wird von uns Jamaika-Fraktionen ausdrücklich begrüßt.
Da das Bessere aber der Feind des Guten ist, haben wir mit diesem Antrag noch


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Verbesserungsmöglichkeiten aufgetan.
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es häufig nicht möglich eigene Forschungsarbeiten zu stemmen. Forschungen und Entwicklungen entstehen dort eher durch Kooperationen oder Auftragsarbeiten. Hier baut der Gesetzentwurf aktuell noch eine Hürde auf, die wir für falsch halten.
Nach dem bisherigen Gesetzentwurf werden Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen nur dann unterstützt, wenn auch im anspruchsberechtigten Unternehmen eine eigene Forschungstätigkeit stattfindet. Diese Beschränkung würde aber zu einem Ausschluss von vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen führen.
Wir bitten daher die Landesregierung sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass auch Forschungskosten für Auftragsforschung geltend gemacht werden kann. Die steuerlichen Anreize zur Forschungsförderung sollten daher nicht nur eigene Forschung, sondern auch Auftragsforschungen umfassen.
Auch eine Begrenzung der Mitarbeiterzahl für die Forschungsförderung – als besondere Maßnahme zur Förderung des Mittelstandes - halten wir ebenfalls für nötig, da es ansonsten zu wenig innovativen Mitnahmeeffekten kommen könnte.
Wir bitten daher unsere Landesregierung mit diesem Antrag im Bundesrat noch ein paar Verbesserungen im Interesse Schleswig-Holsteins vorzunehmen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.



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