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19.06.19
16:16 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 10: Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Schleswig-Holstein sind noch viele Fragen offen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 19. Juni 2019



TOP 10, Umsetzung Bundesteilhabegesetz (Drs. 19/1498)



Wolfgang Baasch
Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Schleswig-Holstein sind noch viele Fragen offen

„Nach dem Ersten Teilhabestärkungsgesetz, das am 26.04.2018 in Schleswig-Holstein in Kraft getreten ist, liegt uns nun das zweite Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zur Beratung vor.
Mit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes ab 2020 muss die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen umgesetzt werden. Dieses Vorhaben führt bei vielen Menschen, die bisher auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen waren, und bei den Angehörigen von Menschen mit Behinderung zu Sorgen und Befürchtungen. In diesem Prozess erweist es sich als richtig und gut, dass wir mit dem ersten Teilhabestärkungsgesetz die Beteiligung und Mitwirkungsrechte der Menschen mit Behinderung gestärkt haben. Die Einrichtung des Landesbeirates zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und seine Beteiligung an den Verhandlungen zum Beispiel auch zum Landesrahmenvertrag sind eine angemessene Form, den zentralen Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention „Nicht ohne uns über uns“ umzusetzen.
Für die Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein wurde mit dem ersten Teilhabestärkungsgesetz eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet. Darin sind auch Menschen mit Behinderungen beteiligt. Nun wird im vorliegenden Gesetzentwurf diese 2



Arbeitsgemeinschaft von einer neuen gleichlautenden Arbeitsgemeinschaft abgelöst. Allerdings werden der neuen Arbeitsgemeinschaft im Gesetzestext keine konkreten Aufgaben mehr zugeschrieben. Das sieht für mich nach einem zahnlosen Tiger aus. Andere Bundesländer sind da viel konkreter. So haben wir die Befürchtung, dass alles wieder dem Steuerungskreis Eingliederungshilfe überlassen wird, wo Menschen mit Behinderung nicht beteiligt sind.
Und zur Beteiligung muss ich noch sagen, dass es ein Unding ist, dass Menschen mit Behinderung sich nur auf eigene Kosten in den Landesgremien beteiligen können. Nicht einmal Reisekosten oder Auslagen werden erstattet. Diese Konkretisierung findet sich jetzt im aktuellen Gesetzentwurf. Das ist für mich keine Stärkung der Beteiligung, wo wir doch wissen, dass Menschen mit Behinderung nicht gerade die einkommensstärkste Gruppe sind.
Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Schleswig-Holstein sind noch viele Fragen offen. Zum Beispiel die Bedarfsermittlungsinstrumente. Hier kommt es darauf an, landesweit einheitliche Standards zu schaffen, damit es bei der Umstellung der Leistungen nicht zu Qualitätseinbußen und zu Verschlechterung der Leistungen für die Menschen mit Behinderung kommt. Bei der Umsetzung der Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung sind die Regelungen im Rahmen des Budgets für Arbeit auch noch sehr wage. Hier bedarf es größerer Klarheit und Verlässlichkeit für die Menschen mit Behinderung. Auch die Regelungen zum Thema andere Leistungsanbieter sind nicht ausreichend präzise bzw. führen nicht dazu, die Sorgen und Befürchtungen der Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen über den Fortbestand und Sicherung ihrer bisherigen Arbeitsplätze und Wohnformen zu zerstreuen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Prozess zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Schleswig-Holstein eher schleppend und langsam vorankommt.
Dies ist keine gute Voraussetzung für einen erfolgreichen Reformprozess.
Darum bleiben die Eckpunkte zur Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein bestehen. Es bedarf nachvollziehbarer Standards, um die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Es muss ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden, um einheitliche Lebensbedingungen und einheitliche Leistungsgewährung in ganz Schleswig-Holstein für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Hierzu müssen die Menschen mit Behinderung selbst sowohl in die Verfahren als auch in die Bedarfsermittlung einbezogen werden. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, damit Menschen mit Behinderung Zugang zu bestimmten Leistungen haben. Wir brauchen in Schleswig-Holstein ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges und ausfinanziertes Angebot, 3



damit Menschen mit Behinderung ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrnehmen können und in ihrer Teilhabe und Selbstbestimmung bestärkt werden.“