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19.06.19
17:52 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 13 + 42 "Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 244/2019 Kiel, Mittwoch, 19. Juni 2019
Wohnungsbau/ Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 13 + 42 „Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum“ In seiner Rede zu TOP 13 + 42 (Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum: Zulässigkeit und Gesetzentwurf) erklärt der wohnungsbaupolitische Spre- cher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Es besteht kein Zweifel daran, dass wir in Schleswig-Holstein ein Problem auf dem Wohnungsmarkt haben. Es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum und es ist absehbar, dass sich die Lage verschärfen wird. Und es liegt in un- serer Verantwortung, Lösungen zu entwickeln, um diesem Problem entge- genzuwirken. Es ist auch für unsere Gesellschaft hochbrisant, wenn immer mehr Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Schwierigkeiten haben, für sich und ihre Familien angemessenen und bezahlbaren Wohn- raum zu finden.
Mit dem Thema Wohnungspolitik haben wir uns in den letzten Monaten mehrfach beschäftigt und wir werden noch in diesem Jahr mit einer Novel- lierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften dafür sorgen, dass der Bau neuer Wohnungen erleichtert wird. So schaffen wir Rahmenbedingungen, damit der in Schleswig-Holstein dringend benötigte neue Wohnraum ge- schaffen werden kann. Und wir werden weitere Anstrengungen unterneh- men, um noch mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen, den die Menschen brauchen. Dabei werden wir insbesondere den Bedarf an ange- messenen und auch für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen be- zahlbaren Wohnraum in den Fokus nehmen.
Wir werden uns auch dem sozialen Wohnungsbau zuwenden, ohne den es nicht gehen wird. Hier hat es in den letzten Jahrzehnten in erschreckendem Ausmaß Versäumnisse gegeben. Ich erinnere an den Ausverkauf kommuna- ler Wohnungsbestände und an die Vernachlässigung des sozialen Woh- nungsbaus. Dies ist verantwortungslos gewesen und wir werden den Flur- schaden einer solchen Politik peu à peu beseitigen. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ich frage mich aber auch, ob eine Änderung der Verfassung die richtige Antwort auf das erkannte Wohnraumproblem ist. Ja, es ist richtig, dass das Recht auf Wohnen zu den Menschenrechten gehört. Das allein rechtfertigt aber nicht, ein Recht auf Wohnen in deutsche Verfassungen aufzunehmen! Denn eine Verfassungsänderung würde tatsächlich nichts an der aktuellen Rechtslage ändern und hätte überhaupt keinen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt. Das Menschenrecht auf Wohnen wird schon heute durch das Grundgesetz und auch durch unsere Landesverfassung hinreichend ge- schützt. Die Aufnahme eines Staatsziels, wie von der Volksinitiative ange- strebt, wird die Rechtslage tatsächlich nicht verändern und auch nicht ver- bessern, denn die sozialen Menschenrechte werden in Deutschland auch durch die bestehenden Vorschriften in unseren Verfassungen geschützt. Dieser Schutz ergibt sich unmittelbar aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Hieraus ergibt sich für den Bundes- und auch die Landesgesetzgeber ein Regelungs- und Gestaltungsauftrag. Der Staat ist verpflichtet, die Grundlagen für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen und zu sichern. Deshalb muss der Staat das sogenannte Exis- tenzminimum garantieren und hierzu gehört eben auch das Wohnen. Diese Verpflichtungen sind heute vor allem im Sozialrecht, aber auch in den Mie- terschutzrechten und in vielen anderen gesetzlichen Regelungen verankert.
Die zentrale Frage bleibt also: Verbessern wir die Lage der Menschen, die der Wohnraummangel in besonderem Maße trifft, mit einer Verfassungsän- derung? Nein, das tun wir nicht! Es wäre reine Symbolpolitik ohne spürbare Wirkung für den Wohnungsmarkt und für die Wohnungssuchenden. Dann macht die Verfassungsänderung aber keinen Sinn. Und noch ein Gedanke, der gegen eine Verfassungsänderung spricht. Wir haben vor kurzem den 70. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert und deshalb sollten wir uns auch fragen, warum die Mütter und Väter unserer Verfassung ein Recht auf Woh- nen weder als Staatsziel noch als Grundrecht aufgenommen haben. Sie wa- ren der Ansicht, dass soziale Menschenrechte in erster Linie Leistungsrech- te wären und es dem demokratischen Gesetzgeber vorbehalten sei, die So- zialpolitik auszugestalten. Dieser Verpflichtung müssen wir allerdings nach- kommen und daran arbeiten wir in der Jamaika-Koalition intensiv. Unsere Ziele aber, für ausreichenden angemessenen Wohnraum in unserem Land zu sorgen, werden durch eine Verfassungsänderung eben nicht befördert. Eine Verfassungsbestimmung, die keine konkrete Wirkung entfaltet, hat meines Erachtens keine Existenzberechtigung.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de