Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.06.19
10:34 Uhr
FDP

Jörg Hansen zu TOP 33 "Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 247/2019 Kiel, Donnerstag, 20. Juni 2019
Polizei/Wenden in der Rettungs- gasse



www.fdp-fraktion-sh.de Jörg Hansen zu TOP 33 „Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse“ In seiner Rede zu TOP 33 (Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Han- sen:
„Wir streiten gerne um die Sache, aber über einen Punkt werden wir uns hier bestimmt nicht streiten: Das Wenden in der Rettungsgasse ist mehr als nur ein Ärgernis. Wer in einer Unfallsituation seinen Egoismus über das Wohl der Verletzten und über das der Rettungskräfte und ihren reibungslo- sen Einsatz stellt, handelt unverantwortlich. Und auch, dass das Bilden der Rettungsgasse oft schlicht nicht funktioniert, ist ein Problem, das lebensbe- drohliche Auswirkungen haben kann. Die Frage ist aber, welche Schlussfol- gerungen wir daraus ziehen. Konkret heißt die Frage, die wir uns stellen müssen: Sind die von der SPD vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich sinn- voll? Ist durch die Umsetzung des Vorschlages der Sozialdemokraten wirk- lich mit einer Verbesserung zu rechnen? Wir werden das ja weiter diskutie- ren, aber ich darf zumindest meine Zweifel äußern, ob wir wirklich ein Prob- lem mit zu geringen Sanktionen haben.
Schon heute wird das Wenden in der Rettungsgasse bestraft. Wer heute in der Rettungsgasse wendet, hat nicht nur mit einem Bußgeld zu rechnen, sondern darüber hinaus mit einem Fahrverbot von einem Monat. Das ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der diese Strafe für das Wenden, Rückwärts- oder entgegen der Fahrtrichtung fahren vorsieht. Das gilt wohlgemerkt schon unabhängig von jedweder Gefährdung. Kommt zum Wenden in der Rettungsgasse noch eine Gefährdung von Leib oder Leben oder von Sachen von bedeutendem Wert hinzu, so droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren! Hinzu kommt noch die regelmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis, die das Strafgesetzbuch für diese Fälle vorsieht. Wenn man sich das, was heute schon an Strafen besteht, ansieht, drängt sich ein Handlungsbedarf bei den Strafen nicht unbedingt auf. Das Problem muss woanders liegen. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ich befürworte trotzdem die Ausschussüberweisung, denn natürlich macht es Sinn, dass wir darüber diskutieren, wo wir hier nachbessern müssen. Immer wieder auftretende Berichte von rücksichtslosen Fahrern, die auf Au- tobahnen wenden, sprechen für sich.
Das Problem liegt natürlich zum einen in der Verfolgung solcher Vergehen. Dass dies nicht einfach ist, liegt meiner Meinung nach auf der Hand, denn Rettungsgassen werden für Unfälle benötigt und die Polizei ist gerade in diesen Situation gebunden und kann nicht die Einhaltung des Wendeverbots über die gesamte Staulänge kontrollieren. Wir werden diesen Konflikt schwerlich auflösen können, denn im Zweifel liegt die Priorität der polizeili- chen Arbeit auf der Unfallstelle. Ein zweites Problem ist die weit verbreitete Unwissenheit. Gerade auf dreispurigen Autobahnen sind Autofahrer mit der korrekten Bildung der Rettungsgasse überfordert, was aus der Unwissenheit resultiert, wie diese korrekt zu bilden ist. Hier kommt die präventive Be- schilderung aus dem Antrag der Sozialdemokraten ins Spiel. Dieser Vor- schlag ist zwar löblich, aber doch zu pauschal. Denn grundsätzlich sollen nach der Straßenverkehrsordnung Verkehrszeichen und Verkehrseinrich- tungen nur dort angebracht werden, wo diese aufgrund besonderer Um- stände zwingend erforderlich sind. Das kommt nicht von ungefähr, sondern hat einen Grund. Die Verkehrsteilnehmer sollen nicht unnötig überfrachtet und über Gebühr abgelenkt werden. Deswegen können Hinweisschilder trotzdem Sinn machen. Ob wir aber diese oder aber bessere Kampagnen benötigen, wird sich in den weiteren Beratungen zeigen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de