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20.06.19
10:54 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 33: Rettungsgassen sollen Leben retten und nicht die Egoismen Einzelner befriedigen!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 20. Juni 2019



TOP 33: Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse (Drs. 19/1532)
Kai Vogel:


Rettungsgassen sollen Leben retten und nicht die Egoismen Einzelner befriedigen! „Wer war nicht entsetzt, als im Mai die Bilder von wendenden Fahrzeugen in der Rettungsgasse veröffentlicht wurden. Ein schwerer Unfall auf der A1 mit einer Sperrung, ein LKW war auf einen PKW aufgefahren und eine Person schwer verletzt worden.
Nach Berichten der Medien, sollen über 40 Fahrzeuge, sogar ein Auto mit Anhänger und Kleintransporter in der Rettungsgasse gewendet haben. Es gab auch Videos von diesem katastrophalen Fehlverhalten im Netz. Was kann Menschen dazu treiben, so egoistisch zu sein, das Leben anderer so zu gefährden und nur den eigenen Vorteil im Blick zu haben? Man stelle sich Mal vor, dass ein Rettungsfahrzeug, die Polizei oder Feuerwehr in der Rettungsgasse einem entgegenkommenden Fahrzeug begegnet und es zu einem schweren Unfall gekommen wäre. Man stelle sich Mal vor, dass bei so einem Unfall auch noch weitere nur in der Rettungsgasse wartende Autofahrerinnen und Autofahrer verletzt worden wären. Rettungsgassen können Leben retten, wenn die Unfallopfer schnell versorgt werden. Jeder, der die Einsatzkräfte hier behindert, gefährdet Leben.
Jemand, der in einer Rettungsgasse wendet und sie entgegen der Fahrtrichtung befährt, stellt alle diese Gefahren und was damit ausgelöst werden hinten an. Wir sind der Auffassung, dass dieses egoistische Verhalten stärker als bisher bestraft werden muss. Jemand, der eine Rettungsgasse missbräuchlich nutzt muss immer mindestens mit einem Fahrverbot bestraft werden. 2



Bereits heute kann und ich betone kann neben einem Eintrag ins Verkehrszentralregister ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn in der Rettungsgasse gewendet wird und eine konkrete Gefährdung nachgewiesen wird. Und wenn Bußgelder bei vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht zu dem notwendigen richtigen Verhalten führen, dann müssen auch Bußgelder deutlich erhöht werden. Nicht grundlos überlegen die Verkehrsminister, ob der Bußgeldkatalog teilweise überarbeitet werden soll. Die Bußgelder für jemanden, der entgegen der korrekten Fahrrichtung fährt, beginnen in Deutschland bei 75 Euro. Das ist viel zu wenig! In Österreich beginnen diese Bußgelder im gleichen Fall bei 726 Euro.
Wer in Deutschland über eine rote Ampel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und bekommt neben einem Bußgeld und Punkten auch ein Fahrverbot. Wir wollen, dass die missbräuchliche Nutzung der Rettungsgasse angemessener bestraft wird und ein Fahrverbot unabhängig von einer konkreten Gefährdung zwingend vorgeschrieben wird. Ich bin beim Autofahren immer wieder geschockt, wenn ich fast täglich mitbekomme, wie viele Autofahrerinnen und Autofahrer während der Fahrt telefonieren oder Textnachrichten verfassen. Da läuft doch etwas falsch, wenn Bußgelder nicht wirken und keine Besserung im Fahrverhalten zu vermerken ist. Wer in der Schweiz unterwegs ist, der bemerkt sofort, wie sich fast alle Fahrzeugnutzer akribisch an die Regeln halten. In der Schweiz gelten deutlich höhere Bußgelder als bei uns und diese hohen Bußgelder tragen maßgeblich zu einem besonneneren Autofahren bei.
Wir kennen sie alle, die Autobahnplakate: „Weil Leben schön ist, runter vom Gas“ oder ein Hinweis mit „Lass dir Zeit“, sind bereits heute Merksätze, die uns präventiv an vernünftiges und besonnenes Autofahren erinnern. Prävention ist ein notwendiges Sensibilisieren für das richtige Verhalten. Das Nichtbeachten des Rechtfahrgebots auf Autobahnen, das Vergessen des Motorabstellens beim Warten an Bahnschranken sind typische Beispiele für vielfaches unbewusstes Fehlverhalten. Ebenso verhält es sich bei der Rettungsgasse. Wenn Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, gilt die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Das wissen sehr viele, doch viele vergessen es und sollten durch geeignete Maßnahmen daran erinnert und aufgeklärt werden. Daher halten wir es für sinnvoll, dass Autofahrer alle 50 km an jeder Autobahn in SH an diese Pflicht erinnert werden. Rettungsgassen können Leben retten, doch dafür müssen die Einsatzkräfte auch ohne Störungen zu der Unfallstelle gelangen, dafür bitten wir um Unterstützung.“