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20.06.19
13:04 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zur Kennzeichnungspflicht für eAutos

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 23 – Kennzeichnungspflicht für eAutos Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Andreas Tietze: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 268.19 / 20.06.2019


Verpflichtende eKennzeichen helfen den Feuerwehren praktisch gar nicht
Liebe Kolleg*innen,
bei einem Unfall ist schnelle Hilfe notwendig. Rettungsdienste sprechen von der „Gol- denen Stunde“ zwischen Alarmierung und Abtransport Verletzter, in der Schwerverletz- te gute Chancen haben, außer Lebensgefahr gebracht zu werden.
Um Unfallinsassen zu befreien, müssen die Feuerwehren das Fahrzeug löschen oder auch aufschneiden. Probleme sind dabei: 1. Sprengkapseln können Airbags verzögert auslösen. 2. Starke Karosserien schützen beim Unfall, bremsen aber die Rettung, weil sie schwerer zu öffnen sind. Insassen werden bei 30-jährigen Pkw zu 40 Prozent in 50 Minuten befreit, bei 15-jährigen in der Hälfte der Zeit. 3. Die Lage von Akkumulatoren, dazu gehören auch die Konventionellen der Pkw mit Verbrennungsmotoren. 4. Energieleitungen für Strom, Gase und Flüssigkeiten 5. Tanks für Benzin, Diesel, LPG, CNG und Wasserstoff
Informationen hierzu können durch Rettungskarten der Hersteller für die Feuerwehr vi- sualisiert werden. Diese werden hinter der Sonnenschutzblende angebracht, wo sie als Teil des Fahrgastinnenraumes größtmöglich geschützt sind und trotzdem von der Feu- erwehr leicht entnommen werden können. Der ADAC zum Beispiel verlinkt Rettungskar- ten vieler Pkw, so dass man sie runterladen, ausdrucken und im Fahrzeug auslegen kann. Es empfiehlt sich, diese zu Laminieren.

Seite 1 von 2 Moderner ist das elektronische Abrufen der Karten durch die Feuerwehren mittels der Fahrzeugkennzeichen und das Senden der Karten im Notfall durch das Fahrzeug. Es geht dabei nicht um ein entweder oder. Das Kombinieren dieser Verfahren erhöht die Sicherheit. Je mehr die Feuerleute an Informationen über Lage und Menge von Gefah- renquellen zur Verfügung haben, wenn sie an das Fahrzeug herantreten, umso besser. Das schützt sowohl die Fahrzeuginsassen, als auch unsere Feuerwehrkräfte. Ihnen spreche ich hier auch nochmal meinen allerherzlichsten Dank für ihren oftmals ehren- amtlichen und schweren Einsatz aus.
Jedoch sind Informationen nur das eine. Die Ausrüstung und Ausbildung der Feuerweh- ren sind das andere. Hier gibt es Ansatzpunkte gerade für die vielen freiwilligen Feuer- wehren. Fachlich zielt der Ansatz der AfD, eKennzeichen verpflichtend zu machen, völ- lig daneben und hilft den Feuerwehren praktisch gar nicht.
Das ‚e‘ sagt zum Beispiel den Feuerwehrleuten nichts darüber, ob es sich um ein Auto mit Akkumulator-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb mit Diesel oder Benzin handelt. Da- bei haben alle diese Antriebsarten völlig unterschiedliche Gefahrenpunkte.
Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Politisch geht es Ihnen auch nicht um die Unterstüt- zung der Feuerwehren, sondern ausschließlich um eine Stigmatisierung, quasi eine Brandmarkung, der von Ihnen abgelehnten Elektromobilität.
Damit stehen sie auf einer Stufe des „Red-Flag-Act“ in Großbritannien. Damals, 1865, musste vor jedem Pkw jemand mit einer roten Flagge gehen, um die Verkehrsteilneh- mer*innen vor dem nahenden Auto zu warnen. Soweit rückwärtsgewandt ist selbst für Sie ein Rekord.
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