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20.06.19
13:57 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 23: Die AfD und ihr Märchen von gefährlichen Elektroautos

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 20. Juni 2019



TOP 23: Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einführen (Drs. 19/1503)



Beate Raudies:
Die AfD und ihr Märchen von gefährlichen Elektroautos „Die AfD-Fraktion erzählt uns heute das Märchen von den gefährlichen Elektroautos. Gefährlich für Menschen, insbesondere für Rettungskräfte, und für die Umwelt sowieso. Versteckt haben Sie das in Ihrem Antrag, mit dem Sie eine verpflichtende Kennzeichnung für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben vorschlagen – gemeint sind aber nur Elektro-Fahrzeuge. Wer könnte etwas dagegen haben?
Lassen Sie uns einen Blick auf die Rechtslage werfen: Das Elektromobilitätsgesetz definiert seit 2015, was unter dem Begriff Elektrofahrzeug zu verstehen ist, und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Halter von Elektroautos können ein spezielles Kfz-Kennzeichen mit einem "E" beantragen und damit bestimmte Privilegien im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. So dürfen Fahrer von Autos mit E-Nummernschild z.B. ohne Gebühr parken oder auf der Busspur fahren. Es ist also damit zu rechnen, dass die allermeisten Elektroautos mit so einem Kennzeichen ausgestattet sind, denn es liegt in unserer Spar-Natur, solche Vergünstigungen auch in Anspruch zu nehmen. Ein zusätzlicher Buchstabe auf dem Kennzeichen – damit sind die allermeisten Fahrzeuge gut zu erkennen. Und zwar besser als mit einer Plakette oder einem Aufkleber.
Ich möchte Ihnen gerne aber auch noch erläutern, wie das bei der Feuerwehr normalerweise funktioniert, wenn sie an einen Unfallort kommt. Da rennt niemand los, sondern zunächst sondiert die Einsatzleitung die Lage. Dazu gehört in jedem Fall die Feststellung des Fahrzeugtyps. In der Regel wird dann die so genannte Rettungskarte herangezogen, aus der 2



sich wichtige Details für die Einsatzkräfte ergeben. Fast alle Hersteller und Importeure bieten mittlerweile die standardisierten Rettungskarten an, und für Gas-, Hybrid- & Elektrofahrzeuge liegen zum Teil erweiterte Rettungskarten vor, welche den Einsatzkräften vor Ort praktische Informationen für die "neuen" Technologien bereitstellen, etwa wo die hydraulischen Scheren angesetzt werden müssen, wo die Gastanks für die Airbags sitzen oder die Elektroleitungen verlaufen. Spätestens jetzt wissen die Einsatzkräfte also, mit was für einem Fahrzeug sie es zu tun haben. „Erhebliche Gefahren“ für Einsatzkräfte gehen von allen Fahrzeugen aus, denen sich Einsatzkräfte unvorbereitet nähern – nicht nur von Elektroautos. Für die aus der Besonderheit des Antriebs resultierenden Anforderungen sind unsere Feuerwehren gut vorbereitet und ausgebildet, und das nicht erst seit gestern. Und falls Sie mir das nicht glauben, vielleicht überzeugt Sie ja die Stellungnahme des ADAC: „In puncto Sicherheit sind Elektroautos vergleichbar mit konventionellen Fahrzeugen. Zwar müssen im Notfall besondere Rettungsvorschriften beachtet werden, mit der steigenden Anzahl von elektrischen Fahrzeugen im Bestand wird dies zunehmend zur Routine.“ Nein, es geht Ihnen nicht um die öffentliche Sicherheit oder die Sicherheit unserer Feuerwehrleute! Ihr Antrag ist vielmehr ein weiterer Schritt auf Ihrem Kreuzzug gegen die Elektromobilität. Ihr Antrag ist überflüssig, und deswegen lehnen wir ihn ab.“