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20.06.19
16:09 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 2+8: Wenn man einen Maximalversorger in der Krankenversorgung haben will, muss man ihn auch richtig ausstatten

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 20. Juni 2019



Top 2 + 8: Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 und Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege (Drs. 19/1502, 19/1505, 19/1494)


Beate Raudies:


Wenn man einen Maximalversorger in der Krankenversorgung haben will, muss man ihn auch richtig ausstatten „„Wer nicht ausbildet, muss zahlen!“ Diese Forderung war vor einigen Jahren in aller Munde, als es darum ging, allen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu sichern. Inzwischen hat sich die Situation geändert. Alle Branchen suchen händeringend Auszubildende, und einige Branchen haben es noch schwerer als andere. Dazu gehört die Pflege. Gut, dass wir in SH in den letzten Jahren bei der Abschaffung des Schulgelds vorangegangen sind. Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das im Juli 2017 verkündet wurde, wird die Finanzierung der Pflegeausbildung neu geregelt. Sie erfolgt künftig einheitlich über einen Landesfonds, der mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nun für SH umgesetzt wird. Durch ein Umlageverfahren werden ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen gleichermaßen zur Finanzierung herangezogen. Es wird Sie also nicht wundern, dass dieser Gesetzentwurf unsere ausdrückliche Zustimmung findet. Nun noch kurz zum Nachtragshaushalt: So richtig viel fällt mir nicht ein, worüber ich bei diesem Nachtragshaushalt 5 Minuten reden sollte. Gegen die Projekte, die mit dem NHH finanziert werden, kann niemand etwas haben: Dürrehilfe, Wolfsmanagement und Breitbandausbau – alles sinnvolle Projekte. Deswegen werden wir dem Nachtragshaushalt auch zustimmen. 2



Mir fällt aber eine Menge ein zu den Dingen, die nicht im NHH stehen. Zum Beispiel das UKSH: In der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 06.05. erklärte der Sprecher von Ministerpräsident Günther, es habe seit dem ersten Brandbrief der Klinikdirektoren im November letzten Jahres zahlreiche Gespräche gegeben. Und dann erklärte der Sprecher wörtlich: „Und das Ergebnis wird sich im Nachtragshaushalt niederschlagen, der noch im Juni verabschiedet wird.“
Tatsache ist: Im Nachtragshaushalt haben Sie keinen Cent zusätzlich für das UKSH vorgesehen! Damit Sie mich hier nicht missverstehen – ich mache mir die Forderungen des UKSH nicht zu eigen, schon gar nicht ohne intensive Prüfung. Aber an der Tatsache, dass das UKSH mindestens mittelfristig mehr Geld benötigt, kommen wir wohl alle nicht vorbei. Unser entsprechender Antrag liegt seit einem halben Jahr im Finanzausschuss. Und ich hoffe, dass wir nächste Woche im FinA weiterkommen. Fakt ist aber: Das Versprechen des Ministerpräsidenten – öffentlich geäußert durch seinen Sprecher – wird mal wieder nicht eingelöst.
Zweiter Punkt: Die Besoldungsstrukturreform. Eine Anpassung der Besoldungsstruktur in Schleswig-Holstein ist nötig, um auch künftig im Kampf um die besten Köpfe nicht den Anschluss an unsere Nachbarländer verlieren. Die BeamtInnen in Schleswig-Holstein sind gegenüber den KollegInnen anderswo in Deutschland weiterhin im Nachteil. Mit der linearen und zeitnahen Übernahme des Tarifabschlusses hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben erledigt. Das, was Sie jetzt als Besoldungsstrukturreform verkündet haben, spottet allerdings jeder Beschreibung! Und ohne zusätzliches Geld wird das mit deutlichen Verbesserungen für die Beschäftigten nichts! Immerhin halten Sie Ihr Versprechen, das nicht übertragene Restvolumen des Tarifabschlusses von 0,4 Prozent für Verbesserungen der Besoldungsstruktur zu verwenden. Auch die zusätzliche Steigerung der Besoldung und Versorgung um 1,0 Prozent von 2021 bis 2024 ist ein richtiges Signal.
Aber es gibt von Seiten der Landesregierung keine Bewegung beim Weihnachtsgeld, und die Themen Beihilfe und Heilfürsorge fehlen komplett. Auf die meisten Verbesserungen müssen die Bediensteten zudem bis 2021 warten. Und wenn ich den Verlautbarungen der Gewerkschaften glauben darf, waren es auch keine partnerschaftlichen Gespräche, sondern ein Verkündigungstermin. Nein, das ist nicht der große Wurf, den Sie angekündigt haben! Mal wieder bricht Jamaika ein Versprechen!“