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20.06.19
16:42 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 2 + 8 "Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2019"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 252/2019 Kiel, Donnerstag, 20. Juni 2019
Haushalt/Nachtragshaushalt 2019



www.fdp-fraktion-sh.de Annabell Krämer zu TOP 2 + 8 „Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2019“ In ihrer Rede zu TOP 2 + 8 (Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2019 und Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege) erklärt die finanzpolitische Spre- cherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Heute beschließen wir die Einrichtung eines Sondervermögens für die Fi- nanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege. Dies ist ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg zur Neuordnung der Ausbildung im Pflegebereich. Der Dank gilt unserem Minister Dr. Garg, der sich nicht nur um die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen verdient gemacht hat, sondern der auch die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes energisch vorantreibt. Wir stärken damit den Pflegeberuf und stellen eine zukunftsfes- te Pflegeausbildung in Schleswig-Holstein sicher.
Mit dem Nachtragshaushalt 2019 reagieren wir auf aktuelle Bedarfe und stärken die Investitionen in unsere Infrastruktur. Wir bringen zusätzliche Un- terstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft auf den Weg und investie- ren in unsere digitale Infrastruktur – und dies, ohne uns zusätzlich zu ver- schulden. Dieses gelingt, obwohl die aktuelle Steuerschätzung 15 Millionen Euro weniger Einnahmen in diesem Jahr erwartet als bei der Haushaltsauf- stellung noch anzunehmen war. Insgesamt sieht der vorliegende Nachtrags- haushalt Mehrausgaben in Höhe von 19,5 Millionen Euro vor. Der sich somit ergebende Finanzbedarf in Höhe von knapp 35 Millionen Euro kann durch geringere Zinsausgaben und steigende Einnahmen aus der Feld- und För- derabgabe gedeckt werden.
Die erforderliche Anpassung der Dürrehilfe 2018 um zusätzliche 3,8 Millio- nen Euro ist bedauerlich, aber sie ist notwendig, um die Dürreschäden des vergangenen Jahres zu kompensieren. Wir dürfen unsere Landwirtschaft, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht in der Dürre stehen las- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de sen. Ein Verzicht auf die Aufstockung und somit auch die Inanspruchnahme zusätzlicher Bundesmittel würde unsere Landwirte im Wettbewerb zurück- fallen lassen.
Sage und schreibe zwei Millionen Euro zusätzliche Mittel fürs Wolfsma- nagement lassen einen dagegen nahezu fassungslos dastehen. Zwei Millio- nen Euro, um unsere Viehhalter vor wahrscheinlich drei Wölfen zu schützen. Ein aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlicher Irrsinn! Es wird Zeit, dass sich der Schutzstatus ändert, und dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird. Eine dreigliedrige Zonierung in Schutz-, Management- und Wolfausschlussareale, wie sie vom Deutschen Jagdverband gefordert wird, ist vernünftig. Wie unser agrarpolitischer Sprecher Oliver Kumbartzky bereits mehrfach betonte: Auf unseren Deichen findet der Wolf ein ‚All-you- can-eat-Buffet‘ vor. Mir fehlt die Phantasie für eingezäunte Deiche; eine Verdrahtung der Landschaft ist nicht im Sinne des Natur- und Artenschut- zes.
Weitere 13,7 Millionen Euro stellen wir zur Verfügung, um die Digitalisierung im Land weiter voranzutreiben. Dazu gehören die notwendigen Maßnahmen, um den Bürgern spätestens Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch zur Verfügung stellen zu können. Wir stellen zudem die Kofi- nanzierung für den im März endlich verabschiedeten ‚DigitalPakt Schule‘ si- cher, damit noch in diesem Jahr mit den ersten Maßnahmen begonnen wer- den kann. Es ist unser Anspruch, dass wir unseren bundesweiten Vorsprung beim Breitbandausbau nicht nur halten, sondern weiter ausbauen. Diesen Wettbewerbsvorteil dürfen wir nicht verspielen! Wir stoßen mit dem Netz- ausbau zunehmend in dünner besiedelte Gebiete vor. Um den gestiegenen Förderbedarf in diesem Jahr zu decken, stellen wir mit dem Nachtragshaus- halt zusätzliche 8,2 Millionen Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung. Dies ist ein erster Schritt, um die von 2019 bis 2023 bestehende Finanzie- rungslücke von 60 Millionen Euro zu schließen. Wir wollen Firmenansiedlun- gen und moderne Arbeitsplätze nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch in unseren ländlich geprägten Gebieten an Ost-und Westküste sowie im Binnenland. Dafür sind wir angetreten und dieses Ziel werden wir weiter- hin mit aller Kraft verfolgen. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen auch dort arbeiten können, wo sie ihren Wohnsitz haben – und dafür brauchen wir ein leistungsfähiges Glasfasernetz im ganzen Land.
Dieser Nachtragshaushalt umfasst auf der einen Seite erforderliche Unter- stützungsleistungen für unsere Landwirtschaft und auf der anderen Seite Investitionen, mit denen wir die Digitalisierung hierzulande ohne weitere Neuverschuldung nach vorne bringen – und das ist eine gute Nachricht für unser Land!“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de