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20.06.19
18:08 Uhr
AfD

KORREKTUR Volker Schnurrbusch (zu TOP 23): Fahrzeuge mit alternativen Antrieben kennzeichnen – für mehr Sicherheit

PRESSEMITTEILUNG



Volker Schnurrbusch zum AfD-Antrag auf Kennzeichnung von Kfz mit alternativen Antrieben (TOP 23):

„Fahrzeuge mit alternativen Antrieben kennzeichnen – für mehr Sicherheit“ Kiel, 20. Juni 2019 Die AfD-Fraktion beantragt heute im Landtag, für E-Autos, Plug- In-Hybride sowie für Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb eine einheitliche Kennzeichnung verpflichtend einzuführen. Volker Schnurrbusch, verkehrspoli- tischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„In einer Unfallsituation muss für die Feuerwehr ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb schnell als solches erkennbar sein. Denn geraten E-Autos oder Hybridfahrzeuge in Brand, sind laut Angaben des Unternehmens Tesla durchaus etwa 12.000 Liter Wasser erforderlich, um das Feuer zu löschen. Hiesige Löschfahrzeuge können hingegen lediglich um die 1.500 bis 2.000 Liter mitführen. Dazu kommt, dass Batterien oftmals derart unzugänglich verbaut sind, dass Löschwasser gar nicht bis zum Brandherd vordringt. Ein scheinbar bereits gelöschter Brand kann leicht von neuem aufflammen.
Außerdem können E-Autos nach einem Unfall elektrisch unter Spannung stehen, was für Insassen wie für Rettungskräfte noch ein zusätzliches Risiko bedeutet.
Die AfD-Fraktion beantragt aus diesen genannten Gründen, die verpflichtende E-Kenn- zeichnung für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben umgehend einzuführen.“



Weitere Informationen:
• AfD-Antrag „Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben einführen“ (Drucksache 19/1503) vom 29. Mai 2019: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01500/drucksache-19-01503.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de