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21.06.19
10:25 Uhr
SSW

Lars Harms: ,Upskirting' ist sexuelle Belästigung

Presseinformation Kiel, den 21.06.2019
Es gilt das gesprochene Wort


Lars Harms TOP 38 „Upskirting“ strafrechtlich sanktionieren Drs. 19/1539
„Falsch parken ist eine Ordnungswidrigkeit. Upskirting aber ist sexuelle Belästigung und die ist nun mal seit 2016 ein Straftatbestand. Und da sollte es völlig egal sein, ob sie im öffentlichen oder privaten Raum stattfindet.“



Um ehrlich zu sein, musste ich googeln, was es mit „upskirting“ auf sich hat. Nun weiß ich, es ist das ungefragte, voyeuristische Fotografieren oder Filmen unter den Rock einer anderen Person. Dass das tatsächlich weit verbreitet ist, war mir so nicht bewusst. Aber wie allgegenwärtig dieses Problem ist, wurde mir klar, als ich mich mit den Frauen in meinem Umfeld darüber unterhielt. Alle verschiedenen Alters, aber keiner von ihnen war dieses Phänomen unbekannt. Einige hatten sich sehr bewusst bereits Handlungsstrategien überlegt, um möglichst nicht in diese Situation zu kommen. Einige tragen immer Shorts unter Röcken, andere ziehen sich nicht in Schwimmbad-Umkleiden um. Wieder andere schauen sich aus Gewohnheit sehr genau in öffentlichen Toiletten um, bevor sie diese nutzen.
Derzeit werden Handlungen dieser Art ja auf vielen verschiedenen Ebenen diskutiert. Es gibt eine Online-Petition, die bis heute fast 55.000 Menschen gezeichnet haben. Am Rande der Justizministerkonferenz sollen sich Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern geeinigt haben, eine entsprechende Bundesratsinitiative vorzubereiten. In Großbritannien wurde dieses Jahr auf die Kampagne einer jungen Britin hin ein Gesetz gegen das Fotografieren unter Röcken und Kleidern verabschiedet.
In Deutschland ist es nach geltendem Recht so, dass Belästigungen dieser Art nur über Ordnungswidrigkeiten hinaus gehen und strafrechtlich relevant sind, wenn sich die gefilmte Person in privaten und geschlossenen Räumen aufhält. Draußen ist es so, dass im Fall der Fälle große Unsicherheit vorherrscht, wie man reagieren kann und darf. „Das sogenannte Upskirting findet aber typischerweise in der Öffentlichkeit statt. 2
Die rechtlichen Möglichkeiten hängen also davon ab, wo die Aufnahmen gemacht worden sind, was genau auf ihnen zu sehen ist und vor allem, ob sie verbreitet worden sind oder nicht. Ich möchte aber gar nicht so sehr auf zivilrechtliche Einschätzungen, die ich gelesen habe, eingehen. Wichtig für uns als SSW ist es einfach, dass hier klare Regeln eingeführt werden, die im Interesse der Betroffenen sind. Und dass wir politisch festhalten, dass es sich hier nicht um einen harmlosen Scherz handelt, sondern um Aktionen, die schnell gemacht sind und lange nachwirken. Es geht nicht nur um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Es geht um all das, was mit so einem Foto einhergehen kann. Das Mobbing in den Schulen. Das Ausgeliefertsein, wenn solche Bilder erst einmal im Internet landen. Und die psychische Belastung, denen Frauen ausgesetzt sind, wenn sie von Übergriffen dieser Art betroffen sind. Das Gefühl von Scham, das sich unweigerlich bei den Betroffenen einstellt, auch wenn nicht sie es sind, die etwas falsch gemacht haben.
Eines der Probleme, vor denen wir in diesem Zusammenhang stehen ist es ja, dass die meisten Betroffenen es nicht bemerken, wenn sie ungewollt fotografiert werden. Hier kommt es auf die Umstehenden an. Wer bemerkt, dass unerlaubt fotografiert wird, sollte die Betroffene darauf hinweisen, was gerade geschieht. Nur so kann man direkt dazu auffordern, dass die Aufnahme gelöscht wird.
Wenn Sie sich vorstellen, ein anderer Mensch hat intime Aufnahmen von Ihnen, ohne dass Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, dann werden Sie alle, die Sie hier in diesem Saal sitzen, merken, wie belastend diese Vorstellung ist. Oft bleibt es aber wie gesagt nicht allein dabei, dass jemand unberechtigter Weise intime Aufnahmen besitzt, sondern sie werden -ebenfalls ohne Einverständnis- auf Pornoseiten oder anderen Foren verbreitet.
Für mich und meine Fraktion ist die Entscheidung in dieser Sache glasklar. Einer anderen Person ohne Einverständnis unter den Rock zu fotografieren ist eine unmissverständliche Grenzüberschreitung. Das ist mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Falsch parken ist eine Ordnungswidrigkeit. Upskirting aber ist sexuelle Belästigung und die ist nun mal seit 2016 ein Straftatbestand. Und da sollte es völlig egal sein, ob sie im öffentlichen oder privaten Raum stattfindet.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/