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21.06.19
10:44 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zur strafrechtlichen Sanktionierung von Upskirting

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 38 – „Upskirting“ strafrechtlich sanktionieren Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Aminata Touré: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 276.19 / 21.06.2019

Upskirting ist abstoßend und frauenfeindlich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen, liebe Gäste auf der Tribüne,
der Sachverhalt, um den es geht, ist durch meine Vorrednerinnen ziemlich klar gewor- den: Die Tatsache, dass man bislang ungestraft davonkommt, wenn man Menschen, vornehmlich Frauen, unter den Rock filmt oder fotografiert, ist nicht tragbar.
Meine Kollegin Katja Rathje-Hoffman kam zu Anita Klahn und mir und hat uns auf das Thema aufmerksam gemacht und ich bin froh darüber. Es herrschte sofort Einigkeit, dass wir da was machen müssen. Deshalb finde ich es absolut folgerichtig, dass wir ei- ne Bundesratsinitiative einbringen werden, damit der Bund diese strafrechtliche Lücke schließt.
Jetzt könnte man natürlich fragen, ist das ein relevantes Phänomen? Passiert das denn so oft? Ja, leider passiert es erschreckend oft und weil es eben nicht strafrechtlich ver- folgt wird, sind die Dunkelzahlen sehr hoch. Es wird nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn es in Kombination mit anderen Straftaten passiert. Aber es muss auch als einzel- ne Tat anerkannt und strafrechtlich verfolgt werden.
Es ist für die Opfer solcher Taten ein wichtiges Signal, dass man sich darum kümmert und es eben nicht ignoriert. Und deshalb ist es mir vor allem wichtig, ein sehr deutliches Signal in die Gesellschaft zu senden, dass es verdammt nochmal nicht in Ordnung ist, Körper von vornehmlich Frauen ohne ihr Einverständnis zu fotografieren, zu filmen und online zu stellen.
Zu diesem Thema gibt es hier im Haus zum Glück keine Kontroverse und man ist sich einig, dass ein Handlungsbedarf besteht und deshalb bleibt mir nicht mehr zu sagen,
Seite 1 von 2 als dass es daneben ist, es frauenfeindlich ist, es abstoßend ist. Es ist höchste Zeit, dass Upskirting in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden kann, so wie in Finnland oder Neuseeland.
Und deshalb bitte ich Sie zum Schluss, dem Antrag zuzustimmen.
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