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21.06.19
12:15 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 15: Der harte Job bei der Freiwilligen Feuerwehr soll sich positiv auf die Altersversorgung auswirken

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 21. Juni 2019



TOP 15: Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes – Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr (Drs. 19/1533)


Beate Raudies:
Der harte Job bei der Freiwilligen Feuerwehr soll sich positiv auf die Altersversorgung auswirken „Die Freiwilligen Feuerwehren (FFW) leisten einen unbezahlbaren Dienst für die Allgemeinheit und sind zentraler Bestandteil einer gut funktionierenden Gefahrenabwehr in den Städten und Gemeinden im Land. FFW bedeutet Engagement und persönlichen Einsatz zum Schutz von Leib und Leben sowie Hab und Gut der BürgerInnen. Und dennoch spüren wir auch hier den gesellschaftlichen Wandel: Die demographische Entwicklung, vielfältige Lebensweisen und sich verändernde Wertvorstellungen wirken sich auch auf das Engagement in der FFW aus. Deshalb ist es wichtig, dass auch die nötige Unterstützung für das Ehrenamt nicht zu kurz kommt. Hegen und pflegen wir also unsere Wehren, sie sind wichtig für unsere Städte und Gemeinden! Wer sich freiwillig und unentgeltlich für die Gesellschaft einsetzt, möchte dafür auch eine Anerkennung erhalten. In Schleswig-Holstein hat sich hier in den vergangenen Jahren einiges getan.
Lassen Sie mich drei Beispiele nennen:
• Der neue Feuerwehrdienstausweis dient gleichzeitig als Ehrenamtskarte und ermöglicht so den Zugang zu attraktiven Vergünstigungen. Allerdings fehlen im ganzen Land noch Bonuspartner. Ich würde mich freuen, wenn als Folge unserer Debatte auch die Entscheidungsträger in unseren Städten und Gemeinden, in unseren Unternehmen 2



prüfen würden, ob und wie sie sich hier beteiligen können. Davon würden nicht nur unsere Feuerwehrleute, sondern alle EhrenamtlerInnen im Land profitieren.
• Seit dem 1. Januar 2015 eröffnet das Brandschutzgesetz in Schleswig-Holstein den Gemeinden die Möglichkeit, die HFUK Nord mit der Entschädigung von nicht- unfallbedingten Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst zu beauftragen. Die HFUK Nord bildete dafür einen gesonderten Fonds.
• Nach Brandenburg und Niedersachsen schließt auch Schleswig-Holstein eine Versorgungslücke im Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen von nicht verheirateten Feuerwehrleuten, die im Feuerwehreinsatz ums Leben gekommen sind. Aus einer neu zu gründenden Partnerschaftskasse sollen dann künftig bis zu 60.000 € als Soforthilfe fließen. Gut, dass diese Gerechtigkeitslücke so schnell geschlossen werden konnte. Das sind wir den FFW schuldig!
Nun ist es nach unserer Auffassung an der Zeit, darüber nachzudenken, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit bei der FFW sich auch für die Altersversorgung auszahlen kann. Thüringen und Sachsen-Anhalt haben jeweils seit etwa 10 Jahren unterschiedliche Modelle einer Feuerwehrrente. Mit unserem Gesetzentwurf machen wir heute den ersten Aufschlag. Wir haben uns für ein Gesetz entschieden, weil wir möchten, dass die Feuerwehren im ganzen Land von der Regelung profitieren. Und weil der Brandschutz originäre Aufgabe der Kommunen ist, möchten wir das Land und die Kommunen in die Pflicht nehmen.
Wenn wir uns in diesem Punkt einig sind, sollte es doch nicht schwer sein, eine Lösung zu finden. Die sollte vor allem nicht am Geld scheitern! Das Land Thüringen veranschlagt im Haushalt 2019 für den Landesanteil 2,5 Mio. Euro – bei rund 35 000 Aktiven. Wenn ich richtig rechne, wären wir - bei Übertragung einer mit Thüringen vergleichbaren Regelung auf unsere rund 50 000 aktiven Brandschützer - dann bei einem Landesanteil von rund 3,6 Millionen Euro. Der gleiche Anteil entfiele auf die Kommunen – aber dieser Betrag steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, den Städte und Gemeinden für eine Berufsfeuerwehr aufwenden müssten.
Gestern haben wir gemeinsam den Nachtragshaushalt verabschiedet, neue wichtige Projekte finanziert, für die Geld da war. Und ich glaube, auch für eine Feuerwehrrente ist Geld da - wenn wir sie denn gemeinsam wollen. Ich bitte um Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss. Im Verfahren können wir dann auch darüber sprechen, ob die Feuerwehren innerhalb des Katastrophenschutzes in SH ein Alleinstellungsmerkmal haben, das die Einführung einer Feuerwehrrente oder anderer Vergünstigungen gegenüber anderen Trägern des KatSchutzes rechtfertigt. 3



FW-Leute verdienen unsere Solidarität und unseren Respekt. Sie haben einen harten Job, und den machen sie verdammt gut. Sorgen wir dafür, dass Sie dafür eine angemessene Wertschätzung erhalten!“