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01.07.19
13:19 Uhr
CDU

Tobias Koch: Zeit noch nicht reif für Festlegung bei Öffnungsklausel

Grundsteuer | 01.07.2019 | Nr. 277/19
Tobias Koch: Zeit noch nicht reif für Festlegung bei Öffnungsklausel Zu der heutigen (01. Juli 2019) Absage von Finanzministerin Monika Heinold zur Nutzung der Länder-Öffnungsklausel bei der Grundsteuer erklärte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch:
„Auch wenn Bundesfinanzminister Scholz scheibchenweise von seinen anfänglich überaus bürokratischen Vorschlägen abrückt, bedeutet das noch lange nicht, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf gut ist.“
Unbegreiflich sei zum Beispiel, weshalb per Gesetzesbeschluss im Hamburger Umland höhere Grundsteuerzuschläge vorgeschrieben werden sollen als in Kampen auf Sylt. Ebenso unverständlich seien die von Scholz vorgesehenen Abschläge von der Grundsteuer in Abhängigkeit von der Art des Wohnungseigentümers.
„Die Festlegung der Hebesätze ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Dafür braucht es keine Bevormundung durch den Gesetzgeber. Abschläge für die Mieter von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften vorzuschreiben ist zudem reine SPD- Ideologie, die in einer gerechten Steuergesetzgebung nichts zu suchen hat“, so Koch.
Eine solchen Benachteiligung der Mieter von privaten Vermietern werfe erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf, da hiermit Gleiches, nämlich die Nutzung einer Wohnung, willkürlich ungleich besteuert würde.
„Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass der Bundestag ein Gesetz mit solchen Ungereimtheiten beschließt. Sollte dieses aber doch der Fall sein, plädiere ich dringend dafür, von der Länder-Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Darauf zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten, wäre unseriös und mehr als voreilig“, erklärte Koch abschließend.



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