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26.08.19
17:15 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Schutz gegen rechtsextreme Bedrohungen und die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum

Nr. 155 / 26. August 2019



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Schutz gegen rechtsextreme Bedrohungen und die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 28. August, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zur Mitpreisbremse, die Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, der Schutz gegen rechtsextremistische Bedrohungen, der Lärmschutz bei der Hinterland- anbindung zur geplanten Fehmarnbelt-Querung sowie die Sorge um ausreichend Hausärzte im ländlichen Raum.
Hinweise:
Zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwochvormittag wird Joschka Knuth (Bündnis 90/Die Grünen) als neuer Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages verpflichtet. Knuth rückt für Rasmus Andresen nach, der im Mai ins Europaparlament gewählt wurde. Für dessen Amt als Parlamentsvizepräsident stellt sich Aminata Touré (Bündnis 90/Die Grünen) zur Wahl, die ebenfalls für Mittwochvormittag, 11:45 Uhr (TOP 13), geplant ist.
Am Freitag erinnert der Landtag nach der letzten Debatte in einer Gedenkstunde an den Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939. Die Gedenkstunde ist für 14 Uhr geplant, die Plenarsitzung beginnt bereits um 9 Uhr.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden. 2

Mittwoch, 28. August, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Mieterinnen und Mieter wirksam schützen – Verbesserungen beim Mietpreisschutz auch in Schleswig-Holstein konsequent umsetzen!“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Während die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP die Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen-Verordnung in Schleswig-Holstein zum 30. November auslaufen lassen wollen, vereinbarten in Berlin die Regierungspartner CDU und SPD vergangene Woche, die 2015 ins Leben gerufene Mietpreisbremse um fünf Jahre bis zum Jahr 2025 zu verlängern und in Teilen zu verschärfen. Die SPD-Fraktion im Norden reagierte sofort und beantragte eine Aktuelle Stunde zum Thema: „Mieterinnen und Mieter wirksam schützen – Verbesserungen beim Mietpreisschutz auch in Schleswig-Holstein konsequent umsetzen.“ Insbesondere Union und FDP im Landtag hatten in der März-Sitzung hervorgehoben, die Mietpreisbremse sei wirkungslos verpufft. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) erklärte, die Vorschriften würden mehr das Gefühl vermitteln, es werde etwas getan, als dass sie wirksam etwas nutzten. Die SPD konterte mit einem – später mehrheitlich abgelehnten – Antrag: „Keine Rolle rückwärts beim Mieterschutz“.
Den jüngsten Berliner Plänen zufolge darf die Miete bei neuen Verträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen. Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse soll zu viel gezahlte Miete für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss auch rückwirkend zurückgefordert werden können. Zudem sollen Mietpreisspiegel, wie sie die meisten großen Städte in Deutschland erstellen, nicht mehr mit vier Jahre zurückliegenden Vergleichen arbeiten (typische Mieten in bestimmten Lagen und je nach Ausstattung des Hauses), sondern es soll sechs Jahre zurückgeschaut werden.
Ebenfalls vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die 2015 eingeführte Mietpreisbremse verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Sie verstoße weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, urteilten die Verfassungsrichter.


TOP 15 Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1506), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW will die Beschäftigungssituation für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern und stellt dazu einen Maßnahmenkatalog vor. So sollen etwa „bedarfsgerechte“ und „niedrigschwellige“ Angebote mit Arbeitsvertrag geschaffen werden, die eine stundenweise Beschäftigung mit flexiblen Arbeitszeiten von bis zu 15 Stunden wöchentlich beinhalten. 3

Angebote ohne vertragliche Grundlage und Antragsstellung soll es nach dem Willen des SSW auch geben: „z.B. als offenes sozialräumliches Angebot, Sozialraumtreff mit Beschäftigungs- möglichkeiten und Beratungs- und Unterstützungskultur.“ Außerdem will der SSW erreichen, dass Tätigkeiten in Arbeitstrainingsmaßnahmen „als Leistung zur sozialen Teilhabe der Eingliederungs- hilfe durch die Zahlung eines Therapie- bzw. Motivationsgeldes“ anerkannt werden – diese Zuschüsse seien in den vergangenen Jahren eingestellt worden.
„Teilhabe durch Arbeit ist für Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung“, so der SSW. Oftmals würden besonders bei Menschen mit psychischen Erkrankungen die Symptome zunehmen, wenn sie keiner „sinnstiftenden Tätigkeit“ nachgehen können. Gemeinsames Ziel des Landes sowie der Kreise und Städte als Träger der Eingliederungshilfe müsse es sein, „Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen das Erleben von Anerkennung durch Verdienst für Leistung zu ermöglichen“.


TOP 13 Wahl der Landtagsvizepräsidentin, Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1625), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, 30 Minuten, Hinweis: ohne Aussprache; die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung
Aminata Touré, Abgeordnete der Grünen-Fraktion, soll zur Vizelandtagspräsidentin gewählt werden. Bisher bekleidete ihr Parteikollege Rasmus Andresen (33) dieses Amt. Er hat am 1. Juli sein Landtagsmandat niedergelegt, um seine Karriere im Europaparlament fortzusetzen. Die 26- jährige Touré ist von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen worden. Sie ist die einzige Kandidatin für den Posten. Bei ihrer Wahl würden Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) künftig drei Frauen zur Seite stehen. Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Annabell Krämer (FDP) sind bereits seine Stellvertreterinnen. Die insgesamt drei Landtagsvizepräsidentinnen repräsentieren die größten Fraktionen im Landtag und vertreten den Parlamentspräsidenten, wenn dieser verhindert ist.


TOP 19 Herkunftssprachlichen Unterricht neu aufstellen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1538), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schüler mit ausländischen Wurzeln können auch in Schleswig-Holstein Unterricht in der Herkunftssprache ihrer Eltern bekommen. Dies übernehmen sogenannte Konsulatslehrkräfte. Sie werden von den Konsulaten der jeweiligen Länder entsandt – und sind somit, anders als andere Lehrer, keine Beamten oder Angestellten des Landes. Die Jamaika-Fraktionen fordern nun mehr Transparenz und mehr staatliche Kontrolle über den herkunftssprachlichen Schulunterricht. Das Bildungsministerium soll sein „Hospitationsrecht“ häufiger nutzen und in den entsprechenden Klassen vorbeischauen. Zudem soll ermittelt werden, wie groß der Bedarf an dieser Unterrichtsform im Lande ist und um welche Sprachen es geht. CDU, Grüne und FDP regen außerdem an, die Lehrkräfte des Landes entsprechend weiterzubilden, etwa in türkischer Sprache. 4

Die Konsular-Regelung basiert auf einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 1977. Ende 2017 gab es in Schleswig-Holstein nach Angaben des Bildungsministeriums 31 Konsulatslehrkräfte. Davon wurden 25 vom türkischen Generalkonsulat in Hamburg entsandt. Weitere Länder waren Tunesien, Kroatien, Spanien und Portugal. 1.160 Schüler nahmen an diesem außerschulischen Angebot teil.
Bei einem Gespräch im November 2017 haben Bildungsministerin Karin Prien (CDU) und der damalige türkische Generalkonsul Mehmet Fatih Ak verabredet, „gemeinsame Transparenz- Richtlinien“ zu erlassen. Das derzeit angespannte Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei dürfe nicht zu einem negativen Deutschland-Bild in dieser Unterrichtsform führen, so die Ministerin.


TOP 9 Gesetz zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Hochschulen, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1613), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD hält Gleichstellungsbeauftragte in den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und den Hochschulen für nicht mehr zeitgemäß und legt einen Gesetzentwurf zur Abschaffung vor. Betroffen ist auch das UKSH. Die Gesetzgebung sei überholt, heißt es. Zudem sei die Verpflichtung, kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, „ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit“. Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnern müssen seit Anfang 2017 ihre Gleichstellungs- beauftragten in Vollzeit beschäftigen. Das hatte damals die Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW beschlossen, CDU, FDP und Piraten votierten seinerzeit gegen die Änderungen der Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung. Die anfallenden Personalkosten seien „erheblich“ und könnten an anderer Stelle besser eingesetzt werden, meint nun die AfD. Nach „rund dreißig Jahren aktiver Gleichstellung mit entsprechender Gesetzgebung“ bedürfe es keiner gesonderten gesetzlichen Regelungen mehr zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Es gebe genügend Schutz durch andere Gesetze im Falle einer Ungleichbehandlung.
Laut Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Schleswig-Holstein gibt es derzeit mehr als 75 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im Land. Sie setzen sich unter anderem ein für die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, den Abbau struktureller Benachteiligung von Frauen und Mädchen oder die Vertretung aktueller frauenpolitischer Themen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.


TOP 11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1632), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW will Kindern und Jugendlichen eine stärkere Stimme in Angelegenheiten verschaffen, die sie angehen. Deshalb sollen Kinder- und Jugendbeiräte ein Mitglied mit beratender Stimme in Kreis- und Landesjugendhilfeausschüsse entsenden dürfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des 5

SSW zum Jugendförderungsgesetz vor. Kinder- und Jugendbeiräte befassten sich naturgemäß mit Themen, die in den Jugendhilfeausschüssen diskutiert werden. Noch dazu seien sie oftmals unmittelbar von Beschlüssen betroffen, begründet der SSW den Vorstoß. Vor diesem Hintergrund sei es „sinnvoll und geboten“, dass Kinder- und Jugendbeiräte mehr Mitspracherecht bekommen. Für die Oppositionsfraktion sind auch die Entwicklung der Bevölkerungszahlen und entsprechende Zukunftsprognosen für Schleswig-Holstein von Bedeutung. Der demografische Wandel mache im Land keinen Halt. Die Altersgruppe der unter 18-Jährigen gerate zunehmend ins Hintertreffen. Deshalb sei es wichtig, die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, damit sie ihre Interessen und Rechte effektiv vertreten können, so der SSW.
In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben der Landesregierung über 50 kommunale Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein. Die Kinder- und Jugendbeteiligung war 1996 in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holsteins Kommunen gesetzlich verankert worden. Zahlreiche andere Bundesländer sind dem Beispiel Schleswig-Holsteins gefolgt. 2003 wurde die ursprüngliche „Soll-Bestimmung“ in der Gemeindeordnung in eine „Muss-Regelung“ umgewandelt. Somit sind Gemeinden nicht mehr nur aufgefordert, sondern verpflichtet, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, zu beteiligen.


TOP 12 Gesetz zur Integration und Teilhabe, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1640), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen haben ein Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein vorgelegt. Es schreibt in sechzehn Paragrafen klare Ziele und Handlungsebenen fest. Dabei wird die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als ein „gesamtgesellschaftlicher“, durch die Träger der öffentlichen Verwaltung unterstützter Prozess bezeichnet. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf: „Das Engagement und der Wille zur Integration und Teilhabe werden erwartet.“ Ursprünglich hatte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) angekündigt, dass die Landesregierung die Gesetzesinitiative übernimmt. Als konkrete Integrationsziele führen die Fraktionen von CDU, Grüne und FDP etwa die Sprachförderung, den Zugang zu Schule, Ausbildung und Arbeit, die Einbindung in demokratische Strukturen oder die Stärkung „des Verständnisses für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ an. Grundsätzlich soll es „mehr geflüchteten Menschen ermöglicht werden, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu erfüllen“. Laut dem Gesetzentwurf seien die aufgeführten Maßnahmen auf den individuellen Bedarf der zugezogenen oder geflüchteten Ausländer beziehungsweise nach 1955 zugewanderten Deutschen ausgerichtet. Der Zugang zu den Integrationsangeboten von Land und Kommunen werde mit Beginn des Aufenthalts in Deutschland geschaffen; der aufenthaltsrechtliche Status bleibe davon unberührt.
„Von allen Menschen sind die Gesetze einzuhalten und die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten gemeinsamen Grundwerte anzuerkennen“, lautet es in Paragraf 7 – einhergehend mit der Verpflichtung des Landes, jeder Form von Rassismus und ethnischer 6

Diskriminierung entgegenzutreten. Der letzte Vorstoß für ein Integrationsgesetz stammt von der CDU aus dem Herbst 2016. Damals war noch von der Anerkennung einer deutschen Leitkultur die Rede. Die Union konnte damals keinen einzigen Zuspruch einer Fraktion gewinnen.
In dem jetzt vorliegenden Papier wird betont, dass Menschen mit Migrationshintergrund an allen „Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen“ bei der Aufstellung der Integrationsmaßnahmen mitwirken sollen und dies in allen Gremien des Landes sicherzustellen sei. Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Gründung eines beratenden Integrationsbeirates zur Unterstützung der Landesregierung in wesentlichen Fragen vor. Ferner wird die Regierung aufgefordert, dem Parlament in den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes alle zwei Jahre einen Integrations- und Zuwanderungsbericht vorzulegen.



Donnerstag, 29. August, 10 bis 18 Uhr



TOP 21 Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen rechtsextreme Bedrohungen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1605), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 38 Minuten
Rechtsextreme haben offenbar systematisch Informationen über politisch und gesellschaftlich engagierte Menschen gesammelt und sogenannte Todeslisten erstellt. Allein der Gruppierung „Nordkreuz“ aus Mecklenburg-Vorpommern wird eine Sammlung von 25.000 Namen und Adressen zugeschrieben. Wie viele davon auf Schleswig-Holstein entfallen, wollte das Kieler Innenministerium auf Nachfrage nicht sagen. Die SPD im Landtag fordert nun, die Betroffenen darüber zu informierten, dass sie sich möglicherweise im Fadenkreuz von Rechtsextremisten befinden. Zudem soll das Land seine Hilfsangebote ausbauen. Die Sicherheitsbehörden sollen eine Anlaufstelle für bedrohte Personen einrichten, so die Sozialdemokraten. Dort sollen die Betroffenen beraten werden, und es soll ihnen, falls nötig, Personenschutz angeboten werden. Weiter wird dazu aufgerufen, das Land soll seine finanzielle Unterstützung für diesen Bereich ausbauen. Die „Todeslisten“ wurden bei Ermittlungen und Razzien im rechtsextremen Milieu sichergestellt. Die Informationen seien teilweise von Hackern erbeutet und teilweise aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt worden, so die Behörden.
Nach Ansicht des Bundeskriminalamts (BKA) sind die auf den Listen geführten Menschen jedoch nicht in Gefahr: „Nach eingehender Prüfung jeder einzelnen Datensammlung liegen derzeit grundsätzlich keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die aufgelisteten Personen konkret gefährdet sind“, heißt es auf der BKA-Website. Und weiter: „Würde die Polizei alle 7

Betroffenen, die auf Listen oder in sonstigen Sammlungen auftauchen, informieren, hätten die Täter eines ihrer Ziele erreicht: Verunsichern und Angst schüren.“ Deshalb würden nur Menschen informiert, bei denen eine konkrete Gefährdung vorliege. Diese Linie unterstützt auch der schleswig-holsteinische Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU): „Wer grundsätzlich jeden Betroffenen anschreibt, der würde den Verfassungsfeinden die Chance geben, künftig durch die regelmäßige Veröffentlichung zahlreicher großer Adressdateien in ihren Netzwerken die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden lahmzulegen.“ Die Menschen in Schleswig-Holstein könnten sich darauf verlassen, dass sie „selbstverständlich sofort informiert werden, sobald die Sicherheitsbehörden eine mögliche Gefährdung auch nur der geringsten Stufe für sie erkennen“.
Das sieht die SPD im Landtag anders: Wer auf einer solchen Liste stehe, müsse dies wissen. Die Oppositionsfraktion verweist auf eine wachsende Gewaltbereitschaft im rechtsextremen Bereich. Spätestens seit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni sei deutlich geworden, dass Menschen konkret gefährdet seien, wenn sie im Visier von Rechtsextremen stünden. Der mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Einzelne Bundesländer – wie zum Beispiel Hessen – haben angekündigt, alle Genannten zu informieren. Andere Länder, etwa Nordrhein- Westfalen, sind zurückhaltender. Die FDP-Fraktion im Bundestag forderte ein einheitliches Vorgehen und schlug eine Ombudsperson vor.


TOP 28 Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1631), geplanter Aufruf 10:38 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In einem Dialogverfahren hatten Bürger aus der Region um den geplanten Fehmarnbelt-Tunnel gemeinsam mit dem Kreis Ostholstein und der Deutschen Bahn einen Lärmschutz-Plan für eine Bahnanbindung ausgearbeitet. Die Beteiligten waren sich einig: Es sollten Maßnahmen her, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Das Bundesverkehrsministerium signalisierte zunächst Unterstützung. In einem kürzlich vom Ministerium veröffentlicht Bericht geht nun hervor, dass der Lärmschutz doch nicht über den gesetzlichen Mindestschutz hinausgehen soll. CDU, Grüne und FPD im Norden reagierten prompt und fordern „ausdrücklich“ übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke. Die negativen Auswirkungen des Ausbaus, wozu auch die Lärmbelästigung gehöre, müssten „so gering wie möglich gehalten werden“, heißt es in einem dem Landtag vorgelegten Antrag der Koalitionsfraktionen. Die Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums bedauern die Antragsteller „zutiefst“ und erinnern an die zuvor „öffentlich geäußerte Unterstützung“. Wie die Deutsche Presseagentur schreibt, hat sich Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) in einem Brief an die Bundesregierung gewandt. „Mit Verwunderung und großer Enttäuschung“ habe er den Bericht des Bundesverkehrsministeriums zur Kenntnis genommen, heißt es darin. 8

„Ich appelliere dringend an Sie, sich für die Region Ostholstein-Lübeck und ihre berechtigten Forderungen nach übergesetzlichen Schutzmaßnahmen einzusetzen, die in dem Begründungspapier des Dialogforums dargelegt und mit der besonderen Betroffenheit der Region insbesondere im Tourismus begründet werden“, schreibt Buchholz weiter. Er erwarte, dass die Region nicht anders behandelt werde als die Rheintalregion, die erhebliche Bundesmittel zum Ausbau der dortigen Schienenstrecke zum Schutz der Anwohner und der Umwelt erhalten habe.
Der Bund rechnet laut einem Bericht für die Hinterland-Anbindung der festen Fehmarnbelt- Querung zwischen Deutschland und Dänemark mit Kosten von 2,8 Milliarden Euro. Die Bahn will zwischen Lübeck und Puttgarden eine zweigleisige Strecke bauen und angesichts der Badeorte an der Lübecker Bucht umfangreich in Lärmschutz investieren. Dänemark will im Herbst mit den Bauarbeiten für den rund 18 Kilometer langen Tunnel beginnen. In Deutschland dagegen werden weiter Klagen gegen das Milliardenprojekt erwartet. Den Tunnel finanziert Dänemark, Deutschland muss nur seine Hinterland-Anbindung bezahlen.
Der Bundestag will nach seiner Sommerpause über Forderungen aus der Region nach Schutzmaßnahmen vor Lärm und Erschütterungen entscheiden.


TOP 16 Kostenfreier Nahverkehr zum Tag der Deutschen Einheit, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1507), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1556) geplanter Aufruf 11:13 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Anlässlich der bundesweit zentralen Feiern zum Tag der Deutschen Einheit in Kiel haben Schleswig-Holsteins SPD-Fraktion und auch die Koalitionsfraktionen kostenlose Stadtbusse und Regionalzüge im ganzen Land gefordert. Noch vor der Landtagsdebatte bestätigten Landesregierung und Stadt Kiel bereits, dass in der Landeshauptstadt alle Busse und einige Fähren am 3. Oktober kostenfrei sein werden. Darüber hinaus sei der Verkehrsverbund NAH.SH im Auftrag des Landes mit den beteiligten Verkehrsunternehmen in Gesprächen, um auch die landesweite An- und Rückreise mit der Bahn am 3. Oktober kostenlos anzubieten, heißt es in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung der Landesregierung. Die SPD fordert in ihrem Antrag allerdings freie Fahrt bereits schon am 2. Oktober, wenn die Feierlichkeiten in Kiel beginnen. CDU, Grüne und FDP hingegen erwähnen ausschließlich den 3. Oktober in ihrem Alternativantrag.
Zu dem zweitägigen Bürger- und Familienfest am 2. und 3. Oktober werden etwa 500.000 Menschen erwartet. Das Motto der Feierlichkeiten lautet „Mut verbindet“. Das Bürgerfest soll am Westufer der Förde sowie im Stadtzentrum stattfinden. Zum Festakt am 3. Oktober in der Sparkassen-Arena werden die Spitzen des Staates erwartet. Außerdem ist ein ökumenischer Gottesdienst in der Nikolaikirche vorgesehen sowie ein Empfang des Bundespräsidenten. Das Land will 4,2 Millionen Euro bereitstellen, die Stadt Kiel 450.000 Euro. Außerdem wird mit Sponsorengeldern gerechnet. 9

TOP 17 Pflegebedürftige von Eigenanteilen bei der häuslichen und stationären Pflege entlasten, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1524), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1557), geplanter Aufruf 11:48 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Von 1200 bis 2300 Euro pro Monat schwanken die Eigenanteile für ein Pflegeheim laut dpa von Land zu Land. Berücksichtigt man Pflegeleistung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten wie Instandhaltungskosten, dann liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein bei monatlich 1.600 Euro. Die AfD betont, dass sich „in den letzten Jahren auch die Kosten für die ambulante oder teilstationäre Versorgung erheblich verteuert haben“. Daher fordert sie die Landesregierung in einem Antrag auf, ein Konzept zur Entlastung für Pflegebedürftige bei der häuslichen und stationären Pflege zu entwickeln. Die AfD zielt darauf ab, dass die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Investitionskosten „verbessert gefördert“ werden. Weiter betont die Landtagsfraktion, dass Investitionskosten, also Kosten, die den Betreibern für Gebäudemieten oder Instandhaltung entstehen und die auf Bewohner umgelegt werden dürfen, in Schleswig-Holstein mit 449 Euro im Jahr 2018 über dem Bundesdurchschnitt von 429 Euro lägen. Da die Zahlung des Investitionskostenzuschusses im Kompetenzbereich der Länder liege, könne die Landesregierung laut Antragsteller „aus eigener Kraft und relativ schnell etwas für die Pflegebedürftigen erreichen“.
Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine „Anhebung der Leistungsbeiträge bei stationärer sowie häuslicher Pflege“ einzusetzen. Die AfD hält auch eine jährliche Anpassung der Beiträge an die Kostenentwicklung der Pflegesätze für notwendig. Derzeit gingen steigende pflegebedingte Kosten wie die Entlohnung von Pflegekräften „vorwiegend zu Lasten der Pflegebedürftigen“. Als letzten Punkt kritisiert der Antragsteller, dass Pflegeheimbetreiber und ambulante Pflegedienste zunehmend in den Fokus von Finanzinvestoren rückten. Die Landesregierung soll sich laut AfD auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Gewinnsteigerungen verhindert werden, die zu Lasten der Pflegequalität gingen.


TOP 8 Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1612), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD fordert eine „Landarztquote“ für das Medizinstudium. Damit soll der Ärztemangel in Teilen Schleswig-Holsteins bekämpft werden. gefordert. Zehn Prozent der Studienplätze in Kiel und Lübeck sollen demnach an Bewerber gehen, die sich verpflichten, später zehn Jahre lang als Hausarzt in einer der unterversorgten Regionen des Landes zu arbeiten. Pro Jahr treten rund 500 Erstsemester im Lande ein Medizinstudium an. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen soll entscheiden, welche Regionen unterversorgt sind. Das Land soll diese Festlegung regelmäßig überprüfen. Angehende Mediziner müssen sich dem Modell zufolge vor Antritt des Studiums vertraglich zu einer Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro verpflichten, sollten sie ihre Land-Praxis frühzeitig aufgeben oder den Posten gar nicht erst antreten. Die 10

Summe entspricht in etwa den Kosten eines Medizinstudiums. Die Regelung könne bis zum Wintersemester 2020/21 umgesetzt werden, betont die AfD.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gibt es im Norden 1.968 Hausärzte. Rund ein Drittel von ihnen ist älter als 60 Jahre. Es gebe im Land aktuell 18,5 freie Hausarzt-Sitze, so die KV. Allein im Raum Husum bestehe Bedarf für mehr als zehn weitere Ärzte. Zum Wintersemester 2019/20 führt Nordrhein-Westfalen eine Landarztquote in Medizin-Studiengängen ein. Auch in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz gibt es derartige Gesetze, in Bayern und Mecklenburg - Vorpommern wird darüber diskutiert.
Im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP aus dem Jahr 2017 heißt es: „Um die Bindung der Studierenden an unser Bundesland zu erhöhen, werden wir zehn Prozent der Medizinstudienplätze an Personen vergeben, die sich nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung verpflichten, als Ärztin oder Arzt in unterversorgten Regionen zu praktizieren.“ Mehr als zwei Jahre nach dieser Ankündigung sei Jamaika jedoch noch immer nicht tätig geworden, moniert die AfD.


TOP 18 Autozugverkehre Sylt in Nahverkehr integrieren, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1536), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Vor dem Hintergrund von neuen angekündigten Behinderungen im Zugverkehr durch Baustellen auf der Marschbahn-Strecke Hamburg-Sylt fordert die Jamaika-Koalition nun deutliche Verbesserungen der Betriebssituation und eine Abschaffung des „Sylt Shuttle Plus“. Der Zug ohne Kfz-Mitnahme steht Reisenden zwischen Westerland und Bredstedt/Husum beziehungsweise Hamburg-Altona zur Verfügung und soll ein zusätzliches Sitzplatzangebot auf der Marschbahn schaffen. Das Angebot werde allerdings kaum angenommen, heißt es seitens der Antragsteller. Die Landesregierung solle zudem prüfen, wie der Autozugverkehr mit dem Personennahverkehr harmonisiert werden kann, verlangen CDU, Grüne und FDP. Denn: Der durch das Land aus Regionalisierungsmitteln finanzierte Schienenpersonennahverkehr auf der gesamten Marschbahn und ihrer Zubringerstrecken werde „durch die eigenwirtschaftlichen Verkehre auf dem Abschnitt Niebüll-Westerland“ erheblich behindert. Die Zusammenfassung aller Nahverkehre inklusive der Autozugverkehre schließe derartige Fehlbelegungen aus und ermögliche eine für die Region verbesserte und günstigere Schienenanbindung, hoffen CDU, Grüne und FDP.
Die Marschbahn, auf die täglich tausende Pendler zwischen Hamburg und Sylt angewiesen sind, sorgt bereits seit 2017 immer wieder für Probleme, mit denen sich der Landtag bereits mehrmals beschäftigt hat. Durch defekte Waggons, Bauarbeiten und fehlendes Personal gibt es Verspätungen und Zugausfälle. Reisende sind genervt. Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hatte mehrmals Strafzahlungen wegen zu vieler Verspätungen gegen die DB Regio verhängt.
Medienberichten zufolge wurden vier von insgesamt zehn für dieses Jahr geplante Baumaßnahmen bislang realisiert. Bis 2022 sollen zwischen Hamburg-Altona und Sylt insgesamt 11

rund 200 Kilometer Gleise und mehr als 30 Weichen erneuert werden. Außerdem sollen Bahnübergänge und die Signaltechnik sowie Brücken modernisiert werden. Die Gesamtkosten werden auf rund 160 Millionen Euro beziffert.


TOP 24 und 32 Tierwohllabel und Nutztierstrategie jetzt umsetzen und Tierexporte in tierschutzrechtlich problematischen Staaten stoppen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1616), Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1291), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1332), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 19/1530), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD macht sich für ein verpflichtendes staatliches Tierwohl-Label stark. Außerdem soll die Landesregierung darauf drängen, dass der Bund ihre angekündigte Weiterentwicklung der Nutztierstrategie zügig auf den Weg bringt. Als Begründung für ihre Forderungen nennen die Sozialdemokraten unter anderem den Klimaschutz. So würden „die ständig steigende Fleischproduktion und der immer noch wachsende Fleischkonsum“ das Klima „in nicht unerheblichem Maße“ belasten.
Das Bundesagrarministerium plant bislang ein freiwilliges „Tierwohl-Kennzeichen“. Landwirte, die sich dafür entscheiden, dieses Label zu nutzen, müssten sich dann an verbindliche Kriterien halten. Die Kennzeichnung soll ab 2020 mit Schweinefleisch starten und in drei Stufen mit jeweils steigenden Anforderungen höhere Standards garantieren. In der ersten Stufe sollen Schweine zum Beispiel 20 Prozent mehr Platz im Stall haben als vorgeschrieben. Mitberaten wird eine Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses zu Tiertransporte in Länder außerhalb der EU. Wie aus dem Papier hervorgeht, wollen sich CDU, Grüne, FDP und AfD für „hohe Standards in Zusammenhang mit Rinderexporten“ einsetzen. Sie fordern unter anderem eine Absicherung und Zertifizierung möglicher Transportrouten und wollen erreichen, dass Kontroll- und Versorgungsstationen für die Tiere von Veterinärämtern überprüft werden können. Notwendig sei auch eine Anpassung der EU-Regularien, die die „Haltungs- und Schlachtbedingungen in den Zielländern auch nach Abladung der Tiere“ einbezieht. Diese müssten einem „europäischen Standard entsprechen“. Mittelfristig wollen die Antragsteller auf Lebend-Tiertransporte verzichten.
Zudem bekennen sich die Koalitionsfraktionen und die AfD zu einem Erlass des Umweltministeriums zu Tierexporten vom 22. März, der strengere Vorgaben für Tiertransporte vorsieht. Unter anderem müssten eine lückenlose Dokumentation des Transports und Kontrollmöglichkeiten sichergestellt sein. Ende Februar hatte Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) einen vorübergehenden Exportstopp für Tiere in bestimmte Länder außerhalb der EU verhängt. Anlass waren Medienberichte über Tierquälereien.
SPD und SSW stimmten im Ausschuss gegen den in den Beratungen erarbeiteten Antrag. Sie hatten zuvor jeweils eigene Anträge vorgelegt, die der Agrarausschuss mehrheitlich ablehnte. 12

TOP 27 Grundwasser schützen! Stand der Diskussion zur Verschärfung der Dünge- Verordnung, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1624), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Juli hat die Europäische Kommission ein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der nicht zureichenden Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD-Landtagsfraktion eine mündliche Stellungnahme der Landesregierung zum Thema. Neben der Einschätzung, ob die vom Bund jüngst vorgestellten Maßnahmen zum Gegensteuern reichen, wird auch nach den Konsequenzen für die Düngeverordnung in Schleswig-Holstein gefragt. Im Streit mit der EU um zu viel Nitrat im Grundwasser hat die Bundesregierung vergangene Woche einen neuen Vorschlag für strengere Dünge-Regeln vorgelegt. Er enthält unter anderem neue Pflichten für Bauern, die Düngermenge zu dokumentieren, längere Sperrfristen sowie striktere Vorgaben an Hängen, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium nach einem Treffen mit Bundesländern und Verbänden mitteilte. Mit diesen Vorschlägen reisen Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) nach Brüssel, um ein weiteres Verfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verhindern.
Die EU-Kommission hatte Deutschland wegen überhöhter Nitratwerte im Grundwasser bereits verklagt und Recht bekommen. Düngen etwa mit Gülle und Fest-Mist ist eine Hauptursache dafür, dass an vielen Messstellen in Deutschland die Grenzwerte überschritten werden. Das Urteil bezog sich zwar noch auf ältere Düngeregeln. Aber auch die erst 2017 geänderten Vorgaben müssen nun verschärft werden, sonst könnten teure Strafzahlungen drohen. Bundespolitisch ist das Thema extrem umstritten, weil das Umweltministerium für den Schutz des Bodens und des Wassers zuständig ist, aber das Agrarministerium für die Dünge-Vorgaben. „Das Ziel ist eine praktikable und zugleich umweltschonende Lösung“, teilten beide Ressorts gemeinsam mit. Von Bundesländern und Verbänden habe es für die Vorschläge „breite Zustimmung“ gegeben.
In Schleswig-Holstein ist die Düngeverordnung des Landes zuletzt im Juli 2018 verschärft worden. Sie basiert auf den bundesweit geltenden Richtlinien und setzt diese Vorgaben um. Im Blick dabei sind besonders gefährdete Gebiete. Laut der im vergangen Jahr erlassenen Landesverordnung besteht unter anderem in der sogenannten Nitratkulisse für die landwirtschaftlichen Betriebe eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Nährstoffgehalte bei Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen, eine Einarbeitungsverpflichtung bei den genannten Düngemitteln von einer Stunde auf unbestelltem Ackerland sowie eine Verlängerung der Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland. Einer Pressemitteilung der Landesregierung aus dem vergangenen Jahr zufolge gelten Gebiete als belastet, „die sich in einem schlechten chemischen Zustand auf Grund einer Überschreitung des Schwellenwerts für Nitrat von 50 mg Nitrat je Liter befinden“. Auch bezüglich einer Oberflächengewässerbelastung mit Phosphat sind Gebiete auszuweisen, „in denen eine Eutrophierung durch erhebliche Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden“. Die Nitrat-Kulisse umfasst den Angaben zufolge in Schleswig-Holstein rund 51 Prozent der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse rund 13 Prozent. In der Phosphatkulisse gilt ebenfalls die Untersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände sowie eine 13

Beschränkung der Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden. Erstmals wurde zusätzlich eine Sperrzeit für die Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel eingeführt.



Freitag, 30. August, 9 bis 12 Uhr

TOP 5 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019, Gesetzentwurf der Landesregierung, (Drs. 19/1563), geplanter Aufruf 9 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung strebt eine führende Rolle Schleswig-Holsteins beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an und fordert vor diesem Hintergrund ein Sondervermögen. KI gilt als Schlüsseltechnologie der Zukunft. Dazu gehören etwa selbstfahrende Autos, Roboter in der Altenpflege oder „denkende“ und sprechende Computer. Die Regierung erwartet von der Einführung der neuen Technologien ähnliche Umwälzungen wie etwa durch die industrielle Revolution vor rund zweihundert Jahren. KI werde „Alltag, Leben, Arbeit, Bildung und Gesellschaft von Grund auf verändern“, heißt es in einem Gesetzentwurf für das Sondervermögen. Um die erwartete Zeitenwende aktiv mitzugestalten, bedarf es aus Sicht der Regierung einer zusätzlichen Finanzierung. Diese soll mit dem Sondervermögen vom regulären Haushalt getrennt bestehen und die dort bereitgestellten Mittel für Digitales sinnvoll ergänzen. Der Entwurf gibt zudem eine Reihe strategischer Ziele aus. So sollen unter anderem kleine und mittlere Unternehmen gestärkt, neue Möglichkeiten für Forschungs- und Lehreinrichtungen eröffnet, die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlich gestaltet werden. Auch in Fragen des Klimaschutzes erhofft sich die Regierung positive Effekte von KI.
In Deutschland besteht Nachholbedarf, was Investitionen in KI betrifft. Bisher haben vor allem China und die USA in dem Bereich die Nase vorn. Doch die Bundesregierung will aufholen und beschloss im November vergangenen Jahres, bis zum Jahr 2025 zusätzlich drei Milliarden Euro in die Entwicklung der KI zu investieren. Medienberichten zufolge sei das aber im weltweiten Vergleich sehr wenig. Ein norddeutscher Forschungsverbund der Universitäten Hamburg, Lübeck, Kiel und Bremen plant bereits ein Kompetenzzentrum für Künstliche Intelligenz in der Medizin. Zusammen mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und der Unterstützung der drei Landesregierungen solle an intelligenten Gesundheitssystemen geforscht werden, teilte der Hamburger Senat Anfang August mit. Zur Förderung des Projekts wird der Forschungsverbund den Hauptantrag für einen Innovationswettbewerb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einreichen. Mit Unterstützung der Landesregierungen bewerben sie sich um Fördermittel in Höhe von rund zehn Millionen Euro. 14

TOP 31 HVV-Preiserhöhung ablehnen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1639), geplanter Aufruf 09:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP fordern die Landesregierung auf, die im Juli vorgestellten Pläne für Tariferhöhungen beim Hamburger Verkehrsverbund HVV nicht hinzunehmen. Dies stelle insbesondere eine Belastung für HVV-Kunden aus Schleswig-Holstein dar, heißt es in einem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Antrag. „Erhebliche Preissteigerungen für das Hamburger Umland dienen nicht der angestrebten Verlagerung von Verkehr auf die Schiene. Gerade die Erhöhung für Abonnements, die regelmäßig fahrende Kunden trifft, ist verkehrs- und umweltpolitisch nicht nachvollziehbar“, heißt es in der Begründung
Der HVV hatte Ende Juli seine Tarifpläne für 2020 nach Protesten revidiert. Demnach sollen die Preise im kommenden Jahr nicht – wie zunächst angekündigt – um durchschnittlich 2,2 Prozent steigen. Nun sind höchstens 1,8 Prozent vorgesehen. Aber eben auch 2,3 Prozent im Umland, wie der CDU-Wirtschaftspolitiker Lukas Kilian kürzlich öffentlich kritisierte. Laut dem Hamburger Abendblatt vom 17. August soll er Hamburg ein arrogantes Auftreten bei der Festlegung der Preissteigerung vorgeworfen haben. „Das ist eine unfreundliche Art“, wird Kilian zitiert. Hintergrund: Die Freie und Hansestadt hält 85,5 Prozent der Anteile am HVV, Schleswig-Holstein nur drei.


TOP 33 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.04.2019 bis 30.06.2019, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 19/1580), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten


TOP 41 Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1363), Landtagsbeschluss vom 29. März 2019 (Drs. 19/1510), geplanter Aufruf 10:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Antrag der SPD hat die Landesregierung einen schriftlichen Bericht über Zustände in Schlachthöfen und die Arbeitsbedingungen in der Fleischverarbeitung vorgelegt. Das Fazit: Auch wenn es Betriebe gebe, die sich an die Standards des Arbeits- und Sozialrechts hielten, sei es „unbestreitbar“, dass „Missstände weiterhin vorhanden sind“. Unter anderem werden Tierschutzverstöße aufgrund fehlender Sachkunde-Nachweise im Umgang mit Tieren sowie Sprachbarrieren bei den Mitarbeitern aufgeführt. Schlachthof-Betreiber müssten von ihren Werkvertragsunternehmen konsequenter vorgegebene Standards einfordern, heißt es in dem Bericht. Im Antrag der SPD wurde die Regierung des Weiteren aufgefordert über die soziale Situation der Beschäftigten und die Einhaltung des Arbeitsschutzes zu berichten. Die Landesregierung betont diesbezüglich, es habe in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden von Arbeitenden aus Osteuropa über deren „Unterbringungs- und Beschäftigungssituation“ gegeben. Um den komplexen Anforderungen der Überwachung gerecht zu werden, habe das 15

Gesundheitsministerium im Mai 2018 eine Überprüfungs- und Informationskampagne „Unterkünfte von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft“ initiiert.
Nachdem in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 ein mittelständisches Schlacht-Unternehmen von einem bundesweiten Schlacht-Marktführer übernommen wurde, sei, laut dem Schleswig- Holsteinischen Zeitungsverlag, die Anzahl an geschlachteten Tieren im Land angestiegen. Während der deutschlandweite Trend zu weniger Fleischkonsum gehe, habe sich in Schleswig- Holstein allein die Zahl an in Schlachthöfen getöteter Schweine zwischen Anfang 2015 und Ende 2018 verdreifacht.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 16

Reihenfolge der Beratung der 24. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 28. August 2019 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Mieterinnen und Mieter wirksam 70 10:00 schützen – Verbesserungen beim Mietpreisschutz auch in Schleswig-Holstein konsequent umsetzen!“ 15 Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen 35 11:10 Beeinträchtigungen verbessern 13 Wahl der Landtagsvizepräsidentin 30 11:45
19 Herkunftssprachlichen Unterricht neu aufstellen 35 15:00 9 Gesetz zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in den 35 15:35 Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Hochschulen 11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und 35 16:10 Jugendhilfegesetzes 12 Gesetz zur Integration und Teilhabe 35 16:45 Donnerstag, 29. August 2019 21 Besserer Schutz von Demokrat*innen gegen rechtsextreme 38 10:00 Bedrohungen 28 Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen 35 10:38 Fehmarnbeltquerung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger 16 Kostenfreier Nahverkehr zum Tag der Deutschen Einheit 35 11:13 17 Pflegebedürftige von Eigenanteilen bei der häuslichen und stationären 35 11:48 Pflege entlasten
8 Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im 35 15:00 ländlichen Raum 18 Autozugverkehre Sylt in Nahverkehr integrieren 35 15:35 24+ Tierwohllabel und Nutztierstrategie jetzt umsetzen und 35 16:10 32 Tierexporte in tierschutzrechtlich problematischen Staaten stoppen 27 Grundwasser schützen! Stand der Diskussion zur Verschärfung der 35 16:45 Dünge-Verordnung Freitag, 30. August 2019 5 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens zur Förderung 35 09:00 des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019 31 HVV-Preiserhöhung ablehnen 35 09:35 33 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.04.2019 bis 5 10:10 30.06.2019 41 Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der 35 10:15 Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein 17

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 36 Begabte Schülerinnen und Schüler an allen Schularten fördern 0



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :

TOP 2 Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags zwischen dem Bund und den Ländern über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG 3 Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes 4 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege 6 Gesetz zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern und Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des Staatsvertrages 7 Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland 10 Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes 14+ Vertretung des Landes Schleswig-Holstein im Ausschuss der Regionen für die 7. Mandatsperiode 2020 – 25 2025 20 Wildnis in Schleswig-Holstein 23 Bericht zu eSports-Initiativen 34 Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen 35 Diskussionsprozess zur Neugestaltung der Oberstufe öffnen 37 Bessere soziale Absicherung innerhalb Europas 38 Europa gemeinsam gestalten! 39 Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen 40 Raumordnungsbericht Zentralörtliches System 46 Abschlussbericht der Unabhängigen Sachverständigenkommission „Evaluierung der Alterssicherung der Abgeordneten“


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 22 Einfaches System zur Darstellung der Nährwertqualität auf Lebensmitteln einführen 26 Hauseigentümerinnen und –eigentümer beim Austausch von Öl-Heizungsanlagen unterstützen 29 Verbesserung der Berufsorientierung und Berufswahlkompetenz 30 Für ein würdiges Gedenken an die friedliche Revolution 1989/1990 42 Erhebung des Einflusses von Wasserkraftanlagen auf die Laichwanderung von Fischen 43 Konzept für ein landesweites Bildungsmonitoring Schleswig-Holstein 44 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein Tätigkeitsbericht 45 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages