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28.08.19
12:23 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 15 "Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 299/2019 Kiel, Mittwoch, 28. August 2019
Soziales/ Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 15 „Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern“ In seiner Rede zu TOP 15 (Beschäftigungssituation von Menschen mit psy- chischen Beeinträchtigungen verbessern) erklärt der sozialpolitische Spre- cher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Mein Weltbild, mein liberales Menschenbild hat eine Zielvorstellung: Jeder Mensch soll aus eigenem Engagement, aus eigenem Willen sein Leben in seinem Sinne gestalten können. Das Bestreiten des eigenen Lebensunter- haltes durch eigene Arbeit oder eine zündende Idee ist ein wesentlicher Be- standteil, um dieses Ziel zu erreichen. Diese Wunschvorstellung hat aber leider Grenzen. Aus unterschiedlichsten Gründen ist es manchmal leider nicht möglich, seines Glückes Schmied zu sein. Eine schwierige Kindheit, Schicksalsschläge oder auch körperliche, geistige oder psychische Beein- trächtigungen können dazu führen, dass der eigene Lebensunterhalt nicht oder nicht im vollen Umfang selbst bestritten werden kann. Hier müssen die Gesellschaft und das staatliche Wesen so unterstützend tätig werden, dass die Betroffenen so weit wie möglich ihr Leben selbst in die Hand nehmen können.
Deswegen freue ich mich auch über jede sozial- oder bildungspolitische De- batte, weil wir so unser soziales Netz im Land engmaschiger gestalten kön- nen. Bei all der guten Gesetzgebung und all der guten Absicht merkt man aber auch, dass es immer ein fortlaufender Prozess ist, öffentliche Unter- stützung zu schärfen. Dies gilt insbesondere bei der Inklusion, die zusam- men mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ohne Grund im sozialen Kapitel des Koalitionsvertrages zu Beginn steht, aber auch einen großen Teil im Bildungskapitel ausmacht. Mit jedem Schritt, den wir voranschreiten, steigen in der Regel zu Recht die Anforderungen an und die Nachfrage nach mehr Inklusion. Der Weg zur vollständigen Inklusion wird daher niemals zu Ende sein. Gesellschaft und Staat dürfen hier niemals aufhören, besser zu Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de werden. Wir müssen Menschen mit Behinderungen Schutz bieten; aber bü- rokratische Vorgaben dürfen nicht dazu führen, dass wir Menschen mit Be- hinderungen vor Arbeit schützen. Daher sollten wir in der weiteren Beratung die Punkte, die bereits in der Antragsbegründung des SSW aufgegriffen werden, wie beispielsweise ‚niedrigschwellige Angebote‘, ‚flexibilisierte Ar- beitszeiten‘, beleuchten, bewerten und schauen, welche Regelungen es der- zeit schon gibt. Gut gemeinte Vorgaben können auch zu kontraproduktiven Ergebnissen führen. Jede Erleichterung, die Menschen mit psychischen Be- einträchtigungen in ein Beschäftigungsverhältnis bringt, ist die Diskussion wert. Einige der beschriebenen Problemlagen der Drucksache werden vo- raussichtlich durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gemildert oder hoffentlich gänzlich behoben. Die volle Wirkung entfalten das Bundes- teilhabegesetz sowie seine landesrechtlichen Umsetzungen erst zukünftig. Wir können daher jetzt noch nicht sagen, ob und wo eventuell zur Verbesse- rung nachjustiert werden kann oder muss.
Die Verengung auf die Eingliederungshilfe und den Zusammenarbeitsbereich mit den Kommunen, wie sie im vorliegenden Antrag geschrieben steht, könnte hier zu kurz greifen. So braucht es beispielsweise Wege, die insbe- sondere denjenigen, die bereits länger ohne Berufstätigkeit sind, Arbeits- chancen eröffnen. Das wiederum ist nur in Kooperation mit den jeweiligen Arbeitgebern möglich. Hier hat der Bundesgesetzgeber im SGB IX, § 11 auch die Unterstützung von Modellprojekten eröffnet. In Schleswig-Holstein wird dies auch bereits genutzt. So hat die Landesregierung in 2018 zusam- men mit den kommunalen Landesverbänden und der Bundesagentur für Ar- beit eine Möglichkeit geschaffen, die es Menschen mit Behinderungen ein- facher macht, den ersten Schritt in den Arbeitsmarkt über einen Mini-Job zu machen. Die Arbeitgeber erhalten hierfür bis zu fünf Jahre lang die Hälfte der Lohnkosten als Erstattung.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn dieses Modell noch weiter wächst und mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, am besten gut verteilt im ganzen Land, dazukommen. Perspektivisch wäre es wünschenswert, wenn auch mehr Arbeitsverhältnisse oberhalb der Minijob-Grenze hierüber für die Men- schen realisiert werden können. Ich freue mich auf eine weitere Beratung zu diesem Thema im Sozialausschuss.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de