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28.08.19
12:31 Uhr
AfD

Jörg Nobis zum Urteil des Bundesschiedsgerichts: Das ist eine gute und richtige Entscheidung

PRESSEMITTEILUNG



Jörg Nobis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts im Parteiausschlussverfahren gegen Doris von Sayn-Wittgenstein:

„Das ist eine gute und richtige Entscheidung“ Kiel 28. August 2019 Das AfD-Bundesschiedsgericht hat heute seine Entscheidung im Parteiausschlussverfahren gegen Doris von Sayn-Wittgenstein verkündet und die amtierende Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein aus der AfD aus- geschlossen. Jörg Nobis, Fraktionsvorsitzender der AfD im Schleswig-Holsteini- schen Landtag, erklärt dazu:
„Den Parteiausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein, den das Bundesschiedsgericht heute verkündet hat, begrüßen wir sehr. Denn diese Entscheidung macht deutlich, dass die AfD nach wie vor willens und in der Lage ist, ein parteischädigendes Verhalten, wie es die jetzt ausgeschlossene Landesvorsitzende der AfD Schleswig-Holstein an den Tag gelegt hat, konsequent zu ahnden.
Die Entscheidung des Bundesschiedsgericht sendet damit ein wichtiges Signal in die AfD wie in die Öffentlichkeit aus: Für die Mitglieder der AfD gibt es eine rote Linie, deren Überschreitung stes zum Ende der Mitgliedschaft führt – unabhängig davon, welche Funktion oder welches Amt ein Mitglied in der Partei gerade innehat.
Dass Doris von Sayn-Wittgenstein diese rote Linie überschritten hat, ist angesichts der heutigen Entscheidung des Bundesschiedsgericht offensichtlich – ebenso, dass die gegenläufige Entscheidung des Landesschiedsgerichtes vom 29. April, die damit aufge- hoben wurde, eine klare Fehlentscheidung war.“



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de