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28.08.19
15:47 Uhr
AfD

Claus Schaffer: Selbstverwaltungskörperschaften sollen selbst entscheiden – auch über Gleichstellungsbeauftragte (TOP 9)

PRESSEMITTEILUNG



Claus Schaffer zum AfD-Gesetzentwurf „Gesetz zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Hochschulen“ (TOP 9):

„Selbstverwaltungskörperschaften sollen selbst entscheiden – auch über Gleichstellungsbeauftragte“ Kiel, 28. August 2019 Viele Kreise und Gemeinden in Schleswig-Holstein sagen, dass sie für eine Gleichstellungsbeauftragte keinen Bedarf haben. Für Angelegen- heiten, mit denen sich diese beschäftigen sollen, gebe es bereits andere Anlaufstel- len, etwa für geschlechtsbezogene Diskriminierung am Arbeitsplatz oder sexuelle Belästigung. Dies gilt auch für Ämter und Hochschulen. Die AfD-Fraktion will des- halb den gesetzlichen Zwang zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in diesem Bereich abschaffen. Claus Schaffer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Kreise, Gemeinden, Ämter und Hochschulen per Gesetz dazu zu zwingen, eine Gleich- stellungsbeauftragte einzusetzen, stellen einen massiven Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltungskörperschaften dar. In unserer freiheitlich-föderalen Demokratie wäre ein solcher Eingriff nur dann vertretbar, wenn er auch verhältnismäßig ist. Genau das ist aber dann nicht mehr der Fall, wenn es für eine Gleichstellungsbeauftragte in der Praxis keinen tatsächlichen Bedarf gibt, namentlich weil deren Aufgaben bereits durch andere Stellen abgedeckt werden.
Weil bereits zahlreiche Gemeinden und Kreise genau dies vermeldet haben, hat die AfD- Fraktion ihren Gesetzentwurf eingebracht, der dafür sorgt, dass alle Selbstverwaltungs- körperschaften in Schleswig-Holstein die Freiheit zurückerhalten, selbst zu entscheiden, ob sie eine Gleichstellungsbeauftragte vor Ort bestellen wollen oder nicht. Damit stärken wir nicht nur das im Grundgesetz verankerte Föderalismus-Prinzip, sondern lassen auch praktische Vernunft walten: Denn ob es einer Gleichstellungsbeauftragten bedarf oder nicht, kann niemand anderes besser beurteilen, als die betroffenen Körperschaften vor Ort.“



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Weitere Informationen:
• Gesetzentwurf der AfD zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in den Gemein- den, Kreisen, Ämtern und Hochschulen vom 2. Juli 2019 (Drucksache: 19/1613): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01600/drucksache-19-01613.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de