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28.08.19
16:25 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering: Die Beteiligung junger Menschen weiter ausbauen

Presseinformation Kiel, den 28.08.2019
Es gilt das gesprochene Wort
Jette Waldinger-Thiering TOP 11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Drs. 19/1632
„Wir wollen junge Menschen konsequent beteiligen, wenn es um ihre Belange geht“
Wenn es um Politik und gute Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche geht, muss sich Schleswig-Holstein sicher nicht verstecken. Kinder- und Jugendpolitik hat nicht nur auf Landesebene seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Ein Ergebnis dieser Tradition ist das vergleichsweise dichte Netz an Angeboten und eine stabile Infrastruktur für junge Menschen im Land. Egal ob wir uns die intensiven Bemühungen im Bereich Kinderschutz oder die Kinderrechte in der Verfassung anschauen: Klar ist, dass es heute ein viel stärkeres Bewusstsein für die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gibt, als noch vor 10 oder 20 Jahren. Und das muss aus Sicht des SSW auch genauso sein.
Auch bei der Frage, wo und wie wir Kinder und Jugendliche in politische Entscheidungen einbinden, gibt es Fortschritte. Durch den Paragraphen 47 f sind bekanntlich alle Gemeinden in der Pflicht, Kinder und Jugendliche „in angemessener Weise“ zu beteiligen. Und zwar bei allen Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren. Das ist sicherlich nicht die schärfste Formulierung. Noch dazu gibt es allein schon aufgrund unserer kleinteiligen Gemeindestruktur große Unterschiede bei der Umsetzung. Oft fehlt es ja nicht nur an Menschen, sondern sogar an Themen. Aber nach über 20 Jahren Erfahrung mit dieser Regelung lässt sich festhalten, dass bei vielen Kommunalpolitikern ein Umdenken eingesetzt hat. Nicht erst nach der Umwandlung in eine „Muss-Bestimmung“ wird es zunehmend als Gewinn angesehen, junge Menschen mitzunehmen.
Dass diese Beteiligungsrechte zuallererst auf kommunaler Ebene verankert wurden, ist natürlich kein Zufall. Denn die Kommune ist der öffentliche Raum, in dem Kinder und Jugendliche Politik am unmittelbarsten erleben und gestalten können. Sie sind hier durch viele Planungen und Entscheidungen direkt betroffen. Das macht die Beteiligung in der Gemeinde zum „Königsweg“ in Sachen Kinder- und Jugendbeteiligung und damit auch in Sachen Demokratiebildung. Neben der intensiveren Förderung der Beteiligung in unseren Bildungseinrichtungen bleibt es also eine wichtige 2
Aufgabe, die kommunale Mitwirkung über geeignete Formen wie etwa Kinder- und Jugendbeiräte sicherzustellen.
Aus Sicht des SSW ist es gerade in einer älter werdenden Gesellschaft wichtig, die Beteiligung junger Menschen weiter auszubauen. Da sollte man natürlich auch über Verwaltungsgrenzen oder politische Entscheidungsebenen hinweg denken. Wir halten es für geboten, dass Kinder und Jugendliche überall dort mitreden und mitgestalten können, wo es um ihre Belange geht. Für entsprechende Anregungen sind wir immer offen. Aus diesem Grund diskutieren wir heute über die vorliegende Änderung des Jugendförderungsgesetzes. Und ich muss ganz ehrlich sagen: Als ich von der Forderung nach einer Beteiligung der Kinder- und Jugendbeiräte in den Jugendhilfeausschüssen gehört habe, habe ich keinen Grund gesehen, der dagegen spricht.
Auch im letzten Landesjugendhilfeausschuss wurde das so gesehen. Fast alle Mitglieder sind hier der Meinung, dass es sinnvoll ist, Kinder- und Jugendbeiräte mit beratender Stimme zu beteiligen. Aus Sicht des SSW ist das nur konsequent. Denn diese Beiräte befassen sich natürlich mit sehr vielen Themen, die in den Jugendhilfeausschüssen in Land und Kreisen auf der Tagesordnung stehen. Damit liegt für uns auf der Hand, dass die Position der rund 50 Kinder- und Jugendbeiräte im Land auch auf diesen Ebenen und in diesen Gremien gehört werden muss. Und zwar unmittelbar und nicht etwa stellvertretend durch einen Erwachsenen, der dann im Zweifel vielleicht doch eine etwas andere Sicht auf die Dinge hat.
Mit Blick auf Gemeindeordnung und JuFöG gilt natürlich, was für alle Gesetze gilt: Sie sind immer nur so gut, wie sie gelebt werden. Aber uns ist wichtig, dass wir hier im Land die besten Voraussetzungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen schaffen. Und weil diese Gesetzesänderung hier eine klare Verbesserung bringt, hoffe ich, dass wir uns auch darauf einigen können.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/