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13.09.19
12:30 Uhr
AfD

Jörg Nobis: Das Recht auf angemessenen Wohnraum gehört in die Landesverfassung – aber nicht wie von der Initiative beantragt

PRESSEMITTEILUNG



Jörg Nobis zur Ablehnung der „Volksinitiative für bezahlbares Wohnen“ durch CDU, GRÜNE und FDP im Innen-und Rechtsausschuss:
„Das Recht auf angemessenen Wohnraum gehört in die Lan- desverfassung – aber nicht wie von der Initiative beantragt“ Kiel, 19. September 2019 Die „Volksinitiative für bezahlbares Wohnen“, die das Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung verankern wollte, ist gescheitert – ihr Gesetzentwurf wurde von CDU, GRÜNEN und FDP im Innen- und Rechtsauschuss abgelehnt. Jörg Nobis, Vorsitzender der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Als Partei, die sich die direkte Demokratie ins Stammbuch geschrieben hat, begrüßen wir grundsätzlich alle Volksinitiativen – ganz unabhängig davon, welche politischen Ziele sie im Einzelnen verfolgen. Die ‚Volksinitiative für bezahlbares Wohnen‘ hatte sogar un- sere ganz besondere Sympathie, weil wir bereits im Juni 2018 selbst mit einem eigenen Antrag versucht haben, das Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfas- sung zu verankern.
Dem Gesetzentwurf, mit dem die ‚Volksinitiative‘ ein solches Recht in die Landesverfas- sung einfügen wollte, konnten wir leider gleichwohl nicht zustimmen, da er weit über das eigentliche Ziel hinausschoss. Denn konkrete Regelungen wie jene, dass die Räu- mung einer Wohnung ... nur vollzogen werden (darf), wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht, hat in einer Landesverfassung nicht zu suchen. Zivilrechtliche Einzelfallregelungen müssen dem Mietrecht des BGB vorbehalten bleiben.
Das Recht auf angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung aufzunehmen, bleibt indes richtig und wird von uns auch weiterhin verfolgt. Denn der Staat würde sich damit eine Leitlinie auferlegen, die fraglos zur Folge haben wird, dass dem Menschenrecht auf Wohnen endlich in allen Entscheidungen und Prozessen eine höhere Bedeutung beige- messen wird. Dieser Schritt ist lange überfällig.
In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Obdachlosen in Schleswig-Holstein ver- doppelt, die Mieten steigen – insbesondere in den Städten – kontinuierlich an, Preise für Strom und Heizung explodieren durch die Kosten der Energiewende. Gleichzeitig hat die Zahl öffentlich geförderter Wohnungen in Schleswig-Holstein mit etwa 47.000 Wohnun- gen einen neuen Tiefststand erreicht.

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Wohnen darf indes kein Luxus sein. Darum fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, die Bildung von Wohneigentum zu fördern, die wirtschaftlich desaströse Energie- wende zu stoppen und das Recht auf Wohnen in die Landesverfassung aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir das Anliegen der Volksinitiative für bezahlba- ren Wohnraum ausdrücklich.“
Weitere Informationen:
• AfD-Antrag „Angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung“ im Original (DS 19/811) vom 19. Juni 2018: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00800/drucksache-19-00811.pdf
• Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum (Drucksache 19/1521) vom 6. Juni 2019: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01500/drucksache-19-01521.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de