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23.09.19
16:15 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2020, Aktuelle Stunde, Umweltzustand der Schlei, Finanzstrategie Nachhaltigkeit, Kita-Reform und Schutz vor Passivrauchen

Nr. 186 / 23. September 2019



Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2020, Aktuelle Stunde, Umwelt- zustand der Schlei, Finanzstrategie Nachhaltigkeit, Kita-Reform und Schutz vor Passivrauchen
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 25. September, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Haushalt 2020, eine Aktuelle Stunde zum Thema CO2-Bepreisung, ein Bericht über den Umweltzustand der Schlei, eine nachhaltige Finanzstrategie, der Gesetzentwurf zur Kita-Reform sowie ein Rauchverbot auf Spielplätzen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 25. September, 10 bis 18 Uhr

TOP 9, 10, 12, 38, 47 Haushaltsberatungen 2020, Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1600), Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2020, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1601), Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig- Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „HSH Finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts sowie zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des 2

Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig- Holstein über die Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1695), Übertragung von Anteilen des Landes Schleswig-Holstein an der HSH Beteiligungs-Management GmbH auf die hsh finanzfonds AöR, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1604), Finanzplan des Landes Schleswig- Holstein 2019 bis 2023, Finanzplan Fortschreibung 2024 – 2028, Bericht der Landesregierung zum Abbau des strukturellen Defizits gemäß Artikel 67 der Landesverfassung, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1705), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 210 Minuten
Trotz Konjunktureintrübung und 442 Millionen Euro höheren Ausgaben will Schleswig-Holsteins Landesregierung 2020 ohne neue Schulden auskommen. Dabei sollen 36 Millionen Euro Schulden getilgt werden, kündigte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bei der öffentlichen Vorstellung ihres Etatentwurfs im Juni an. Schwerpunkte für die schwarz-grün-gelbe Jamaika-Koalition blieben Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung, hob sie hervor.
2019 sieht der Landesetat zwar ein strukturelles Plus von 37 Millionen Euro vor. Jedoch musste das Land 355 Millionen Nettokreditaufnahme tätigen – als Folge der HSH Nordbank-Pleite. In 2020 müssen keine Altschulden aus der HSH Finanzfonds AöR in den Kernhaushalt überführt werden – ab 2021 bis 2025 dann aber wieder jährlich 300 bis 400 Millionen Euro.
Im nächsten Jahr steigen die bereinigten Einnahmen des Landes im Vergleich zum laufenden Jahr um 3,0 Prozent auf 13,086 Milliarden Euro. Die bereinigten Ausgaben sinken geringfügig um 0,1 Prozent auf 13,054 Milliarden Euro. Ohne die wegfallenden Belastungen des HSH Finanzfonds steigen die bereinigten Ausgaben 2020 allerdings um 442 Millionen Euro oder 3,5 Prozent.
Mehr als die Hälfte fließt in höhere Personalausgaben, die Kitas bekommen 47 Millionen Euro mehr. Im Schulbereich werden unterm Strich 54 neue Stellen geschaffen. Die Grundfinanzierung der Hochschulen steigt um fünf Millionen Euro. Die Zahl der Landesbeschäftigten steigt um 318 Stellen auf 50 651 – allein bei der Polizei um 200 Stellen, bei der Justiz um 60 Stellen und an Brennpunkt-Schulen, auch Perspektiv-Schulen genannt, um 79 Stellen.
Die Investitionsquote beträgt 10,1 Prozent. Sie ist damit 0,5 Prozent niedriger als im laufenden Jahr, die Ausgaben für den HSH Finanzfonds herausgerechnet. Rund 600 Millionen Euro fließen in die Sanierung und Verbesserung der Infrastruktur. Das Gesamtbudget für Digitalisierung von Verwaltung und Schulen beträgt 233 Millionen Euro. Ab nächstem Jahr ist die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbindlich. Der strukturelle Überschuss des Landesetats 2020 beträgt laut Entwurf 45 Millionen Euro.
Ein kontroverses Thema ist die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Dabei geht es um den künftigen Kommunalen Finanzausgleich, die Eingliederungs- und Sozialhilfe, die Beteiligung des Landes an den Kosten der Integration. Diese Gespräche stocken derzeit. Die kommunalen Spitzenverbände hatten im Juni insbesondere kritisiert, das 3

Landeskabinett wolle die Leistungen für die Integration von Flüchtlingen von 17 Millionen auf 5 Millionen Euro kürzen. Weitere Kürzungspläne beträfen die Sozialhilfe.
Finanzplanung: In die Beratung um den Haushaltsentwurf fließt auch die Finanzplanung bis 2028 ein. Heinold plant mit einer Steigerung der Ausgaben von rund 12,6 Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr auf 15,8 Milliarden Euro in 2028. Ein Faktor: Die Personalausgaben steigen von rund 4,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 5,8 Milliarden in den neun Jahren. Dabei nehmen allein die Pensionsausgaben von 1,5 Milliarden auf 1,8 Milliarden Euro zu. Die Jamaika-Regierung will weiterhin jährlich mehr als eine Milliarde Euro für Investitionen vorrangig in Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und Klimaschutz aufbringen.
Die Ausgaben werden durch die ab 2020 verbindliche Schuldenbremse des Grundgesetzes begrenzt und vom Stabilitätsrat überwacht. Die Altverpflichtungen aus der mittlerweile verkauften HSH Nordbank sind in den Zahlen nicht enthalten. Während die Ausgaben in dem genannten Zeitraum um 3,2 Milliarden Euro wachsen, erhöhen sich die prognostizierten Steuereinnahmen um gut 3,3 Milliarden auf fast 14 Milliarden Euro.
Bei den Zinsausgaben kalkuliert Heinold mit einer Erhöhung von derzeit 458 Millionen Euro auf 734 Millionen im Jahr 2028. Die Berechnungen enthalten ihren Angaben zufolge auch eine Risikovorsorge für den Fall, dass die Zinssätze stärker als erwartet steigen. Die Ministerin geht derzeit von einem Anstieg der langfristigen Zinssätze auf zwei Prozent bis Ende 2023 aus. Die Risikovorsorge umfasst zusätzlich eine Spanne von etwa einem Prozentpunkt. Das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs wächst von derzeit rund 1,8 Milliarden Euro auf 2,4 Milliarden im Jahr 2028.
Zur Modernisierung der Infrastruktur will die Regierung die Mittel für das Investitionsprogramm „Impuls“ schrittweise erhöhen – von derzeit 150 Millionen Euro im Jahr von 2025 an auf 250 Millionen. Dazu fehlen für die Jahre 2021 bis 2023 noch 170 Millionen Euro, die auch mithilfe möglicher Haushaltsüberschüsse aufgebracht werden sollen. Ein weiteres zentrales Projekt ist die voraussichtlich 2020 in Kraft tretende Kita-Reform. Die Koalition will damit Eltern wie Kommunen entlasten und die Betreuung verbessern. Die Mittel werden im Vergleich zu 2017 bis zum Ende der Legislaturperiode (2022) mehr als verdoppelt.
HSH Finanzfonds AöR / HSH Beteiligungs Management GmbH: Ein weiteres Thema der Finanzdebatte ist die angepeilte Änderung des Staatsvertrages mit Hamburg zur HSH Finanzfonds AöR. Hier soll die Zahl der Geschäftsführer reduziert und der verpflichtende Berichtszeitraum von einem vierteljährlichen Turnus auf einen jährlichen hochgesetzt werden. Außerdem soll mit einer Änderung im Staatsvertrag über die Errichtung der HSH Portfoliomanagement AöR „der Spielraum zur Absenkung der Kreditermächtigung auf 3,43 Milliarden Euro ausgeschöpft werden“. Die derzeitige Auslastung der Kreditermächtigung liege bei 21 Milliarden Euro.
Weiterhin ist einem Regierungsbericht zufolge geplant, noch in diesem Jahr sämtliche Geschäftsanteile der HSH Beteiligungs Management GmbH, die seinerzeit eine Rolle bei dem von der EU-Kommission geforderten Privatisierungsverfahren gespielt hatte, auf die HSH Finanzfonds 4

als gemeinsame Länderanstalt mit Hamburg zu übertragen. Dies solle „zum Zwecke der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes“ geschehen.


TOP 46 Bericht über den Umweltzustand der Schlei und die Pläne der Landesregierung zur Verbesserung der dortigen Wasser- und Umweltqualität, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1509), Landtagsbeschluss vom 21. Juni 2019, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1696), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
„Ausgehend von den letzten abgeschlossenen Bewertungen für die EU-Wasserrahmenrichtlinie von 2015 befindet sich die Schlei in einem schlechten ökologischen Zustand.“ Dies räumt die Landesregierung in einem vom SSW beantragten Bericht zum Umweltzustand der Schlei ein. Als Ursache für den schlechten ökologischen Zustand werden unter anderem die zu hohen Nährstoffkonzentrationen im Gewässer gemacht. „Diese sind überwiegend auf zu hohe Nährstoffeinträge in der Vergangenheit und aktuell aus der Landwirtschaft zurückzuführen“, heißt es.
Durch die mittlerweile geschlossene Zuckerfabrik und die in mehreren Schritten modernisierte Kläranlage an der Schlei hätten die Nährstoffeinträge zwar deutlich reduziert werden können. Allerdings führten die dennoch nach wie vor zu hohen Nährstoffkonzentrationen weiterhin im Frühjahr zu einer Algenblüte. Vor diesem Hintergrund kommt die Regierung zu dem Schluss: „Um den Zustand der Schlei langfristig und vor allem nachhaltig zu verbessern, ist es notwendig, die Einträge von Nährstoffen auf die Zielwerte beziehungsweise Orientierungswerte zu reduzieren.“ Als ein zielführendes Instrument wird in dem Bericht unter anderem die zuletzt 2017 novellierte und derzeit in der Neufassung befindliche Landesdüngeverordnung genannt.
Die Langzeitfolgen der großflächigen Mikroplastik-Verunreinigung, die Anfang 2018 gestoppt werden konnte, werden in dem Bericht als „nur sehr schwer einschätzbar“ bezeichnet. „Erfreulicherweise liegen aus der Örtlichkeit keine Hinweise über offensichtliche, negative Auswirkungen auf Vögel, Fische und Fauna vor“, heißt es. Hintergrund: Über die Kläranlage Schleswig waren längere Zeit Kunststoffpartikel in die Schlei eingeleitet worden. Dabei handelte es sich um geschredderte Plastikverpackungen von Lebensmittelresten, die durch die Siebe der Abwasserrohre schlüpfen konnte. Inzwischen sind die daraufhin eingeleiteten Reinigungsarbeiten an der Schlei – Kosten rund eine Million Euro – nahezu abgeschlossen worden.


TOP 11 und 42 Gesetz über die Errichtung einer Friesenstiftung mit der Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und der Sprachenchartabericht 2019, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1682), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1683), geplanter Aufruf 16:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der lang gehegte Plan von einer Stiftung zur Förderung des Friesischen soll endlich umgesetzt werden. Die Landesregierung erinnert in einem vorgelegten Gesetzentwurf daran, dass „die ersten Überlegungen in Hinblick auf die Errichtung einer ´Stiftung für das friesische Volk´ in Schleswig- 5

Holstein zurück bis 1995 reichen“. Mit diesem Ziel vor den Augen konnten bis zum vergangenen Jahr bereits rund 1,5 Millionen Euro für das Stiftungskapital zusammengetragen werden.
„Die Gründung einer Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein ist ein Bekenntnis des Landes zum langfristigen Schutz und zur Sicherung der friesischen Volksgruppe“, lautet die übergeordnete Maxime. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf will die Regierung unter anderem auch den finanztechnischen Rahmen konkretisieren. „Der gesamte Prozess der Ausgestaltung zur Form einer zukünftigen Friesenstiftung wurde in engem Kontakt mit der friesischen Volksgruppe geführt“, betont die Landesregierung.
Thema: Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Ein weiteres Thema der minderheitenpolitischen Debatte ist die Sprachenvielfalt im Land. Laut einem Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2000 legt die Landesregierung jeweils in der Mitte einer Legislaturperiode einen Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen im Land Schleswig-Holstein vor. Bei dem jetzt vorliegenden Bericht handelt es sich um den vierten seiner Art. Gegenstand sind die in Schleswig-Holstein geschützten Minderheiten- und Regionalsprachen Dänisch, Nordfriesisch, Romanes und Niederdeutsch.
Der 195 Seiten starke Bericht gibt einen Überblick über die vier Minderheiten- und Regionalsprachen, insbesondere hinsichtlich des Sprachgebietes und der Sprecherzahl, sowie unter anderem zu politischen und gesellschaftlichen Förderstrukturen. Die Landesregierung betont erneut, dass die geschützten Sprachen für künftige Generationen bewahrt werden müssten und die kulturelle und sprachliche Vielfalt ein Mehrwert für Schleswig-Holstein seien.
„In Schleswig-Holstein prägt ein konsensorientierter Ansatz zwischen Parlament, Landesregierung und der kommunalen Ebene die Minderheitenpolitik ebenso wie die Sprachenpolitik für die geschützten Chartasprachen“, heißt es in dem Bericht. Eine aktive Politik für Minderheiten und Sprachgruppen und für den Erhalt der Regional- und Minderheitensprachen sei deshalb weiterhin als ein eigenständiges Politikfeld zu verstehen – „es hat „einen hohen Stellenwert für die gesamte Landesregierung“.
Die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat der Europarat vor 25 Jahren, im November 1992, auf den Weg gebracht. Seit 1998 ist die Charta in Kraft und wurde seitdem von 25 Staaten unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Sie sieht den Schutz und die Förderung der geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen vor. Die Bewahrung der sprachlichen Vielfalt soll dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen und die innerstaatliche Verständigung fördern. Die Anwendung der Charta wird von einem Sachverständigenausschuss kontrolliert. 6

Donnerstag, 26. September, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Keine höheren Energiepreise durch CO2-Bepreisung“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die AfD hat eine Aktuelle Stunde zur sogenannten CO2-Bepreisung eingereicht. Die Fraktion beruft sich auf eine Aussage von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), der auf der Messe Husum Wind in der vergangenen Woche gesagt haben soll: „Ich glaube, dass jetzt auch die richtige Phase ist, um einen kompletten Umbau auch unseres Steuer- und Abgabensystems im Energiebereich zu machen. Selten war das Verständnis auch in der Gesellschaft bei allen Menschen in Deutschland größer als im Moment. Jeder merkt ja auch, dass ein C02-Preis etwas ist, was einfach sein muss.“ Wo Umweltverschmutzung stattfinde, wo Klimaziele nicht erreicht werden könnten, müssten andere Anreize gesetzt werden.
Nach Einreichung der Aktuellen Stunde haben sich die Koalitionspartner in Berlin, die CDU und die SPD, am Freitagabend darauf verständigt, dass als zentrales Element eines milliardenschweres Klima-Maßnahmenpaket klimaschädliches Kohlendioxid auch im Verkehr und bei der Wärmeerzeugung bepreist werden soll. Ein CO2-Preis soll Diesel und Benzin, Erdgas und Heizöl teurer machen, damit sich die Menschen klimafreundliche Autos und Heizungen zulegen und die Industrie sie baut. Angedacht ist die Formel: Zehn Euro pro Tonne Kohlenstoffdioxid, das macht an der Zapfsäule drei Cent aus. Auf 35 Euro soll er schrittweise klettern bis 2025. Erst danach soll es einen echten Handel mit Verschmutzungsrechten geben, in dem Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen – der allerdings bei 60 Euro gedeckelt wird.


TOP 30 Studienplatzoffensive Medizin, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1712), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
CDU, Grüne und FDP in Schleswig-Holstein rufen dazu auf, bundesweit 1.000 zusätzliche Medizinstudienplätze zu schaffen. Denn: Die Ärzte werden immer älter und insbesondere im ländlichen Raum, so die Koalitionsfraktionen, werde es immer schwieriger, Praxis-Nachfolger zu finden. Die Landesregierung soll sich dementsprechend im Bund für eine „Studienplatzoffensive Medizin“ einsetzen. In dem Antrag heißt es: „Um absehbare Engpässe in der medizinischen Versorgung zu verhindern, ist eine Erhöhung und bedarfsgerechte Anpassung der Anzahl der Medizinstudienplätze ein wichtiger Baustein.“
Nähere Details, wie die Studienplätze geschaffen werden können, sind in dem Papier nicht enthalten. Der Landtag hatte bereits in seiner letzten Tagung im August eine „Landarzt-Quote“ für Medizinstudiengänge diskutiert, um die Versorgung im ländlichen Raum sichern zu können. In der Debatte sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP), dass die Einführung einer Quote eine Versorgungslücke in zehn bis fünfzehn Jahren voraussetze. Eine solche werde im Norden aber aktuell nicht prognostiziert. „Wir haben im bundesweiten Vergleich bei Hausarztpraxen die beste Nachbesetzungsquote“, so Garg vor rund vier Wochen. 7

TOP 23 Für ein würdiges Gedenken an die friedliche Revolution 1989/1990, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1638), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 38 Minuten
Die AfD fordert den Landtag dazu auf, eine zentrale Gedenkveranstaltung zum 30. Jahrestag des Berliner Mauerfalls im Landeshaus abzuhalten. So soll „der friedlichen Revolution in der DDR von 1989/90 würdig erinnert werden“. Hauptredner des Erinnerungs-Zeremoniells soll ein allgemein anerkannter Fachhistoriker sein, um einen überparteilichen Gedenk-Charakter gewährleisten zu können. Des Weiteren fordert die AfD die Landesregierung auf, ein Konzept zu erstellen, das das Gedenken an die friedliche, politische Wende in der DDR dauerhaft gewährleistet. Zu prüfen sei auch, ob eine historische Gedenkstätte am ehemaligen Grenzübergang Gudow/Zarrentin errichtet werden kann. Zudem wird im Antrag die „nachhaltige Förderung“ der Gedenkstätte am ehemaligen Übergang Lübeck-Schlutup gefordert.
In einem Alternativantrag betont die SPD, die friedliche Revolution sei „untrennbar mit dem Tag der Deutschen Einheit verbunden“. Schleswig-Holstein ist nach 2006 dieses Jahr zum zweiten Mal Gastgeber der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. Die Sozialdemokraten monieren, dass auch 30 Jahre nach dem Mauerfall noch immer gravierende soziale und wirtschaftliche Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern bestünden. Weiter heißt es in dem Antrag, der Schleswig-Holsteinische Landtag bekenne sich unabhängig von historischen Jahrestagen zur „gesamtdeutschen Verantwortung für die spezifischen Herausforderungen der neuen Bundesländer“.


TOP 25 FINISH – Finanzstrategie Nachhaltigkeit Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1698), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holstein will seine Finanzstrategie ökologischer ausrichten. Darauf hat sich die Jamaika-Koalition geeinigt und fordert in einem Antrag, Nachhaltigkeitskriterien gesetzlich zu verankern. Die Regierungskoalition betont die „bereits bestehende bundesweite Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins“, da Nachhaltigkeit im Landes-Versorgungsfonds „bereits gleichberechtigt mit Kriterien wie Sicherheit, Rendite und Liquidität“ verwaltet würde.
Neben dem Ausbau der bundesweiten Vorreiterrolle forcieren CDU, FPD und Grüne „die Finanzpolitik stärker an sozialen und ökologischen Kriterien wie Ressourcenschutz und Vermeidung von CO2-Emissionen (…) auszurichten“. Jamaika unterstreicht aber auch, dass dabei „das Ziel einer möglichst ertragreichen Anlage nicht aus dem Blick geraten“ dürfe.


TOP 3 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1427), Ausschussüberweisung am 15. Mai 2019, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1687), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 8

Mit einfacheren Regeln will die Jamaika-Koalition den Bau von bezahlbarem Wohnraum im Norden ankurbeln. So soll etwa die Aufstockung von Gebäuden und der Ausbau von Dachgeschossen erleichtert werden. Nach Schätzungen der FDP könnten beispielsweise allein durch die Aufstockung von viergeschossigen Wohnhäusern bis zu 48.000 neue Wohnungen entstehen. Der von CDU, Grünen und FDP im Mai vorgestellte Änderungsentwurf für die Landesbauordnung steht nun vor der Abstimmung im Plenum. Nach Beratungen im Innen- und Rechtausschuss haben alle Fraktionen ihre Zustimmung signalisiert.
Wie im Mai bekannt wurde, sank die Zahl neuer Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr um 14,6 Prozent auf 5064. Dagegen stieg deren Zahl in Häusern mit mindestens drei Wohnungen laut Statistikamt Nord im Vergleich zum Vorjahr um 21,5 Prozent auf 5782. Außerdem wurden 796 Wohnungen durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, 205 in Wohnheimen und 178 Wohnungen in Gebäuden fertig, die nicht vorrangig zum Wohnen bestimmt sind. Zu letzteren gehören Büro und Betriebsgebäude. 2018 wurde der Bau von 14.846 neuen Wohnungen genehmigt – nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr bedeutete dies einen Zuwachs um 4,8 Prozent.


TOP 4 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum (Drs. 19/1521), Ausschussüberweisung am 19. Juni 2019, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1688), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Forderung der Volksinitiative für bezahlbares Wohnen, ein Recht auf angemessenen Wohnraum in der Landesverfassung zu verankern, steht vor der Ablehnung. Die Regierungsfraktionen von CDU, Grünen und FDP sowie die AfD hatten den Gesetzentwurf der Initiative am 11. September im Innen- und Rechtsausschuss zurückgewiesen. Eine Ergänzung der Landesverfassung habe „keine unmittelbaren Auswirkungen“ auf den Wohnungsmarkt, wird die Ausschussempfehlung begründet.
SPD und SSW übten dagegen Kritik an Jamaika. Der Anspruch der Landesverfassung, in vielfältiger Weise Schutz für gesellschaftlich relevante Belange zu bieten, sollte auch für das Wohnen gelten, hieß es. Sollte sich das Plenum dem Mehrheitsvotum des Ausschusses anschließen, dann könnte die Initiative noch als letzten Schritt auf ein Volksbegehren drängen. Hierzu müsste sie innerhalb eines halben Jahres 80.000 Unterschriften hinter sich bringen. Dann würde es zu einem Volksentscheid kommen. Die Volksinitiative, die den Landtag zwang, sich mit dem Anliegen zu befassen, hatten rund 40.000 Menschen unterschrieben – doppelt so viele wie erforderlich.


TOP 17 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Presse (Landespressegesetz), Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1718), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 9

Die AfD fordert eine Impressumspflicht für die Beteiligung von Parteien an Medien. Die bisherigen Regelungen seien nicht ausreichend, um für Transparenz zu sorgen, kritisiert die Oppositionsfraktion und legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Pressegesetzes vor. Demnach sollen Publikationen in jeder Ausgabe „an herausgehobener Stelle“ über Verquickungen mit Parteien Auskunft geben. So soll „die für eine demokratische Meinungsbildung unerlässliche Transparenz des Pressewesens“ gewährleistet werden.
Verfassungsrechtlich verboten sind solche Beteiligungen nicht. Die Möglichkeiten des Gesetzgebers, Medienbeteiligungen politischer Parteien gesetzlich zu unterbinden, sind laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestags von Verfassungsseite selbst stark beschränkt. 2008 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein absolutes Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, verfassungswidrig sei. Dies hatte das damalige Hessische Privatrundfunkgesetz vorgesehen. Bereits Anfang der 2000er-Jahre hatten CDU und FDP vor allem die weit umfassenden Medienbeteiligungen der SPD kritisiert.



Freitag, 27. September, 10 bis 16 Uhr

TOP 13 Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1699), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf für die geplante Kita-Reform vorgelegt. Ein Kernpunkt darin sind die Elternbeiträge, die bisher zu den höchsten in Deutschland gehören und für die es nun landesweit Höchstgrenzen geben soll. Die geplante „Deckelung“ in Zahlen: Eltern sollen künftig bei über dreijährigen Kindern maximal 141 Euro monatlich für täglich fünf Stunden Betreuung und 226 Euro für acht Stunden zahlen. Bei unter Dreijährigen sollen die Maximalbeiträge bei 180 Euro beziehungsweise 288 Euro liegen. Mit der Deckelung der Beiträge würden Eltern von den bisherigen, teils „exorbitanten Betreuungskosten“ im Land entlastet, sagte Sozialminister Heiner Garg (FDP) am 10. Juni bei der öffentlichen Vorstellung des fertigen Reformentwurfs. Es werde nicht mehr vorkommen, dass Eltern um die 750 Euro für einen Kitaplatz bezahlen müssten und Eltern in einer anderen Gemeinde vielleicht bereits jetzt weniger als die gedeckelten Beiträge. Bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode – das wäre spätestens 2027 – will Garg die Kita-Gebühren ganz abschaffen.
Weiterhin sieht die Reform eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels vor. Im Elementarbereich sollen sich etwa statt 1,5 künftig 2,0 Erzieher um eine Gruppe kümmern. Die Regelgruppengröße in der Ü3-Betreuung soll zukünftig 20 Kinder betragen – in Ausnahmefällen kann sie auf maximal 22 Kinder vergrößert werden, aber nicht mehr auf 25 Kinder wie bisher. 10

Als drittes Reformziel nannte Garg die Entlastung der Kommunen. Das Land erhöhe seinen Anteil an der Finanzierung des Kita-System deutlich und beteilige sich erstmals mit einem verlässlichen Finanzierungsanteil pro betreutem Kind an den Kosten. Die Förderung pro Kind werde von durchschnittlich rund 2000 Euro im Jahr 2017 dann auf rund 4400 Euro im Schnitt steigen. Künftig sollen die Wohnort-Gemeinden 39 Prozent, das Land knapp 38 Prozent und die Eltern 23 Prozent der Kita-Kosten tragen. Für die Kindertagespflege sollen erstmals Mindestvergütungssätze festgelegt werden in Höhe von 4,73 Euro pro Kind und Stunde – das ergibt einen Stundendurchschnittswert von 22,20 Euro bei vier bis fünf betreuten Kindern.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll nach der Ersten Lesung in dieser Tagung und nach Parlamentsanhörungen von Verbänden voraussichtlich im Dezember endgültig beschlossen werden. Zum 1. August 2020 soll die Reform dann als ein Schlüsselprojekt der Jamaika-Koalition in Kraft treten. Eine Milliarde Euro – davon 191 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel – fließen in dieser Legislaturperiode zusätzlich zur Förderung der Kitas im Norden.


TOP 14 und 15 Gesetzentwürfe zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1701), Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/1703), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
SPD und SSW wollen das Rauchen auf öffentlichen Spielplätzen verbieten. Hierzu wurden dem Landtag zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die sich redaktionell unterschieden, aber das gleiche Ziel verfolgen: Kinder sollen vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden. Außerdem, so SPD und SSW, würden achtlos weggeworfene Zigaretten ein weiteres erhebliches Gesundheitsrisiko für Kinder darstellen. Die Sozialdemokraten weisen darauf hin, dass bereits einige Bundesländer Rauchverbote für ausgewiesene Spielplätze in ihre Nichtraucherschutzgesetze aufgenommen hätten.
Erst Ende letzter Woche hatten sich mehrere Länder im Bundesrat dafür stark gemacht, das Rauchen in Autos zu verbieten, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Der Antrag von Nordrhein-Westfalen, den auch Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterstützen, wurde nach der Ersten Lesung, an die Ausschüsse für Gesundheit und Jugend überwiesen. Sollte der Bundesrat den Antrag nach den Ausschussberatungen annehmen, müsste noch der Bundestag darüber abstimmen.


TOP 20 Einfaches System zur Darstellung der Nährwertqualität auf Lebensmitteln einführen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1614), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1713), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In der aktuellen Diskussion über eine einheitliche Auszeichnung der Nährwertqualität auf Lebensmitteln forderte der SSW dazu auf, bis 2020 ein „einfaches System“ zu installieren, das 11

Verbrauchern bei der Kaufentscheidung hilft. Die Landesregierung soll den Prozess mit einer Bundesratsinitiative anschieben. Derzeit beruht die Kennzeichnung von Inhaltsstoffen auf Lebensmitteln auf freiwilliger Basis, da eine allgemein verbindliche Rechtsgrundlage fehlt.
In einem Alternativantrag fordert Jamaika, der Landtag solle sich bis Ende 2019 bei der Bundesregierung für ein „verständliches und einheitliches Nährwertkennzeichnungsmodell“ in Deutschland einsetzen, und „sich an einem eventuellen Pilotprojekt zu beteiligen“. Verbraucher müssten Produkte „schnell und auf einen Blick miteinander vergleichen können“, heißt es in der Forderung der Regierungskoalition.
Unterdessen will Bundes-Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) Verbraucher bis Ende des Monats befragen, welche Nährwertkennzeichnung ihnen am besten gefällt. Aus vier Modellen kann das ansprechendste gewählt werden. Die Bundesregierung will es dann zur freiwilligen Nutzung auf Lebensmittel-Packungen empfehlen. Neben dem Nutri-Score-Modell, einer Skala von grün (hoher Nährwertgehalt) über gelb bis rot (niedriger gesundheitlicher Mehrwert) ist auch ein Modell aus Skandinavien im Rennen. Um die Auswirkung von Nährwert-Logos auf das Kaufverhalten zu analysieren, begannen einige Lebensmittel-Discounter bereits mit Probeläufen. Unterschiedliche Kennzeichnungen auf Tiefkühlpizzen, Lasagne, Chips oder Schokolade geben Auskunft etwa über Zucker- Salz- und Fettgehalt. Die sieben wichtigsten Nährwerte in einem Lebensmittel-Produkt zu kennzeichnen, ist von der EU bereits verpflichtend vorgeschrieben.


TOP 22 Verbesserung der Berufsorientierung und Berufswahlkompetenz, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1637), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
„Berufswahlkompetenz von Schülern an Gemeinschaftsschulen bereits ab der Klassenstufe 7 anzubahnen“, das fordert die AfD in einem Antrag. Die Oppositionsfraktion will erreichen, dass Berufsorientierung „fester Bestandteil des Unterrichts wird“. Sogenannte Praxisberater an den Schulen sollen dann „auf der Grundlage eines Potentialanalyseverfahrens einen Entwicklungsplan für jeden einzelnen Schüler“ erstellen und Schüler „individueller und zielgerichteter“ auf das Berufsleben vorbereiten. Ein Ziel sei auch, mit einer besseren „Anschlussperspektive“ für Schüler dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Laut einer Langzeit-Regionalstudie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, die im Juli 2019 veröffentlicht wurde, bleiben von allen Auszubildenden in Schleswig-Holstein derzeit 7,4 Prozent dauerhaft ohne Berufsabschluss. Rund 28 Prozent lösen demnach ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig auf. Als Konsequenz aus der Studie wollen Arbeitsagentur und Land das Informationsangebot zur Berufsorientierung von Schülern verbessern. So sollen Berater künftig wöchentlich in die allgemeinbildenden Schulen kommen. Beraten werden sollen künftig nicht nur die Abschlussklassen, sondern auch bereits die Klassen ein Jahr zuvor. Zudem will die Arbeitsagentur ihre digitalen Informations- und Selbsterkundungsangebote für junge Menschen ausbauen. Es sollen auch weitere Jugendberufsagenturen eingerichtet werden. Gleichzeitig wird es für Firmen und Betriebe immer schwieriger, Auszubildende zu finden. Seit einiger Zeit schon gibt es mehr Lehrstellen als Bewerber im Norden. So sind beispielsweise im Juli auf dem 12

Lehrstellenmarkt in Schleswig-Holstein 7200 unbesetzte Ausbildungsplätze gemeldet gewesen. Ein von der Jamaika-Koalition im März 2018 gefordertes Gesamtkonzept für die Berufsorientierung an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren soll laut dem Bildungsministerium ab dem Schuljahr 2020 / 2021 greifen.


TOP 27 und 31 Pflegesituation verbessern – Kostenübernahme für Palliativ Care, Fortbildung für Pflegekräfte und Grundlagen zur Finanzierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung schaffen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1706), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1714), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will die Pflegeberufereform durch eine „generalistische Ausbildung auch von Pflegehelferinnen und -helfern“ ergänzen. Bislang habe es der Bund versäumt, im Krankenhaus- gesetz die hierfür notwendige Klarstellung zur Finanzierung einer solchen Ausbildung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu treffen, heißt es in einem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Der Begriff Pflegehelfer bezeichnet eine Berufsgruppe, die stetig wächst. Dazu zählen etwa Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Betreuungsassistenten oder Pflegeassistenten. Das Personal ist deutlich kürzer ausgebildet als examiniertes Pflegepersonal und übernimmt hauptsächlich unterstützende pflegerische Tätigkeiten. Die Pflegehelfer-Ausbildung ist allerdings bundesweit nicht einheitlich geregelt, so dass einzelne Berufsabschlüsse nur in einigen Bundesländern erworben werden können. Die Jamaika-Koalition fordert nun die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass Pflegehelfer im Krankenhausgesetz aufgenommen werden. So soll die Finanzierung der Ausbildung auch im Krankenhaus gesichert werden und gerade junge Leute mit dem ersten allgemeinen Bildungsabschluss für den Beruf Zugang erhalten.
Unterdessen fordert die AfD die Kostenübernahme für die Palliativ-Care-Fortbildung für Pflegekräfte durch das Land. Palliative Care bezeichnet ein ganzheitliches Betreuungskonzept zur Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und deren Angehörigen. Diese Fortbildung sei „immens wichtig“ und „von höchstem Nutzen“, denn so könne „die Attraktivität der Kranken- und Altenpflege gesteigert“ und qualifiziertes Personal im Beruf gehalten werden. Nach Angaben der AfD können zertifizierte Kurse „bis zu 3.000 Euro“ kosten.
TOP 28 Bericht zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1707), geplanter Aufruf 13:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Wunsch der Jamaika-Koalition soll die Landesregierung über die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt berichten. Laut einer im Juni vorgestellten Studie der Denkfabrik Berlin-Institut finden Flüchtlinge in Deutschland zwar zunehmend den Weg in den Arbeitsmarkt. Viele von ihnen landen allerdings in unsicheren Jobs. Zwischen Februar 2018 und Januar 2019 gingen demnach zwar knapp 96.000 Menschen aus den acht wichtigsten Herkunftsländern von Asylbewerbern einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach – und damit fast jeder. Allerdings fiel mehr als 13

jedes dritte Beschäftigungsverhältnis in die Leiharbeitsbranche. Viele Menschen fanden Arbeit im einfachen Dienstleistungsbereich, etwa als Gebäudereiniger oder im Gastgewerbe. Häufig gelinge der Sprung in eine reguläre Beschäftigung nicht, schreiben die Experten.
Geflüchteten Menschen, die eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen wollen, stehen laut Landesregierung in Schleswig-Holstein neben den regionalen Migrationsberatungen landesweit zahlreiche Ansprechpartner im Bereich von Beratungs- und Förderangeboten zur Verfügung. Dazu zählen etwa die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter. Zudem beschäftigt sich die Arbeitsgruppe „Migration & Arbeit“ des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein mit dem Thema. Das unregelmäßig tagende Gremium von Fachleuten aus verschiedenen Trägern analysiert und kommentiert die Situation und zeigt der Politik und zuständigen Verwaltungen Handlungsmöglichkeiten auf.


TOP 29 Schleswig-Holstein als sicherer Hafen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1708), geplanter Aufruf 14:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holstein soll nach dem Willen der SPD-Fraktion zugunsten von über das Mittelmeer geflüchteten Menschen als erstes Bundesland dem Bündnis „Seebrücke – Sichere Häfen“ beitreten. Das Land solle sich für die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen einsetzen, heißt es einem entsprechenden Antrag. Es würde damit dem Beispiel von elf Kommunen im Land folgen. Dazu gehören Flensburg, Kiel, Sylt und Lübeck sowie die Kreise Nordfriesland, Schleswig- Flensburg oder Plön. „Aufgrund der Blockadehaltung einiger Mitgliedsstaaten der EU ist es trotz Bemühungen der Bundesregierung auf europäischen Ebene immer noch nicht gelungenen, durch eine einheitliche Flüchtlingspolitik das Problem der Menschen zu lösen, die bei ihrer Flucht über das Mittelmeer in Lebensgefahr geraten“, begründet die SPD ihren Antrag. Solange es keine europäische Lösung gebe, müsste sich Schleswig-Holstein für die Aufnahme von Geflüchteten in einsetzen. Im internationalen Ringen um die Verteilung von geretteten Migranten in Europa hat sich die Bundesregierung vergangene Woche dazu bereit erklärt, jeden vierten in Italien ankommenden Bootsflüchtling aufzunehmen.
Die Seebrücke ist nach eigenen Angaben eine internationale Bewegung, getragen von verschiedenen Bündnissen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Sie hatte sich im Sommer 2018 gegründet und fordert die Entkriminalisierung der Seenotrettung, sichere Fluchtwege und sichere Häfen für Flüchtlinge. Anfang Juli hatte die Organisation aus Solidarität mit Bootsflüchtlingen und mir der von Italien angeklagten Kapitänin des deutschen Rettungsschiffes „Sea-Watch 3“, die ohne Erlaubnis Lampedusa angesteuert hatte, in Norddeutschland zu einer Demonstration aufgerufen. Mehrere Tausende Menschen waren dem Aufruf gefolgt und sind auf die Straße gegangen.


TOP 37 Konzept für ein landesweites Bildungsmonitoring Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1570), geplanter Aufruf 14:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landtag debattiert über ein Konzept der Landesregierung für ein landesweites „Bildungsmonitoring“. Gemeint ist eine kontinuierliche und datengestützte Beobachtung und 14

Analyse des Bildungssystems, wie das Leibniz-Institut für Bildungsforschung, das den Nationalen Bildungsbericht erstellt hat, den Begriff definiert. Ziel des Konzepts ist es nicht nur, Wissen über das Bildungswesen Schleswig-Holsteins zu erlangen. In der Folge soll die Qualität von Unterricht und Schulen im Land verbessert werden. „Forschungswissen muss zu Handlungswissen umstrukturiert werden und dies kann nur im Dialog mit den Anwenderinnen und Anwendern des Wissens geschehen“, heißt es in dem Regierungsbericht.
Maßnahmen, um das Bildungsmonitoring in Schleswig-Holstein voranzubringen, sind laut Bericht unter anderem die Teilnahme an internationalen Bildungs-Vergleichstests wie PISA (Programm zur internationalen Schülerbewertung), thematische Berichte der Landesregierung sowie die Evaluation neu eingeführter Verfahren. Das Bildungsmonitoring in Schleswig-Holstein gehe mit seinen Maßnahmen „deutlich über die aktuellen Bestrebungen der Kultusminister-Konferenz hinaus“, heißt es weiter. Die Länder hatten sich bereits 2006 erstmals auf eine „Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring“ verständigt. Sie war die Reaktion auf das schlechte Abschneiden der deutschen Schüler in internationalen Vergleichen.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 15

Reihenfolge der Beratung der 25. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 25. September 2019 9 +10 Haushaltsberatungen 2020 150 10:00 +12 +38 +47
9 +10 Fortsetzung der Haushaltsberatungen 2020 60 15:00 +12 +38 +47 46 Bericht über den Umweltzustand der Schlei und die Pläne der 35 16:00 Landesregierung zur Verbesserung der dortigen Wasser- und Umweltqualität 11 Gesetz über die Errichtung einer Friesenstiftung mit der Ausführung 35 16:35 +42 des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und der Sprachenchartabericht 2019 19 Beobachterstatus für das Land Schleswig-Holstein im Nordischen Rat 0 17:10 Donnerstag, 26. September 2019 1 Aktuelle Stunde zum Thema "Keine höheren Energiepreise durch 70 10:00 CO2-Bepreisung" 30 Studienplatzoffensive Medizin 35 11:10 23 Für ein würdiges Gedenken an die friedliche Revolution 1989/1990 38 11:45
25 FINISH - Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein 35 15:00 3 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 35 15:35 4 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 35 16:10 17 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Presse 35 16:45 Freitag, 27. September 2019 13 Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und 70 10:00 zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen 14 Gesetzentwürfe zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den 35 11:10 +15 Gefahren des Passivrauchens 20 Einfaches System zur Darstellung der Nährwertqualität auf Lebensmitteln 35 11:45 einführen 22 Verbesserung der Berufsorientierung und Berufswahlkompetenz 35 12:20 27 Pflegesituation verbessern – Kostenübernahme für Palliativ Care 35 12:55 +31 Fortbildung für Pflegekräfte und Grundlagen zur Finanzierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung schaffen 28 Bericht zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt 35 13:30 29 Schleswig-Holstein als sicherer Hafen 35 14:05 37 Konzept für ein landesweites Bildungsmonitoring Schleswig-Holstein 35 14:40 16


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 2 Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Richtergesetzes 0 36 Erhebung des Einflusses von Wasserkraftanlagen auf die Laichwanderung von Fischen - 0 Reden zu Protokoll-



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 5 Gesetz zur Änderung des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein 6 Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften 7 Gesetz zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern und Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Staatsvertrages 16 Gesetz über die Pflicht zur Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse 32 Bericht zur Personalsituation im Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) in Neumünster 33 Biotopverbund zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein weiter ausbauen 34 Den Nord-Ostsee-Kanal zügig ausbauen 35 Pflegekinder und Heimkinder finanziell entlasten 40 Bericht des Stiftungsrates für 2018 nach § 7 Abs. 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“ 41 Bericht des Stiftungsrates für 2018 nach § 6 Absatz 4 des Gesetzes über die Errichtung „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ 43 Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Universität zu Lübeck und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für die Jahre 2020-2024 44 Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig- Holstein für die Jahre 2020-2024 48 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein 49 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 8 Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland 18 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein 21 Hauseigentümerinnen und –eigentümer beim Austausch von Öl-Heizungsanlagen unterstützen 24 Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen 26 Fahrradinfrastruktur in den Städten verbessern 39 Bericht zur Einführung eines landesweiten Semestertickets für Studierende 45 Fünfter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst – Fünfter Gleichstellungsbericht (2014 – 2017/2018)