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25.09.19
17:37 Uhr
CDU

Peter Lehnert: Top 11/42 Wichtiges Signal für eine überparteiliche und fortschrittliche Minderheitenpolitik

Minderheiten | 25.09.2019 | Nr. 345/19
Peter Lehnert: Top 11/42 Wichtiges Signal für eine überparteiliche und fortschrittliche Minderheitenpolitik Anrede,
Die Landesregierung legt auch in der laufenden Legislaturperiode großes Gewicht auf die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus der Sprachencharta. Im vorliegenden Bericht werden die Breite der Initiativen und Projekte aus den verschiedenen Fachministerien und die vielfältigen Kooperationen mit Partnern aus der Zivilgesellschaft und den Sprechergruppen dargestellt.
Die Fortschreibung steht nun unter dem Dreiklang „Bildung – Medien – Mehrwert“. Geblieben ist die gemeinsame Idee, den Schutz und die Förderung der sprachlichen Vielfalt und Mehrsprachigkeit in Schleswig-Holstein als wichtigen Teil der Identität dieses Landes stärker sichtbar zu machen.
So wurde - mit intensiver Begleitung durch den Minderheitenbeauftragten - die Fortschreibung des Handlungsplans Sprachenpolitik für die 19. Wahlperiode begonnen.
Die Vorlage des Handlungsplans Sprachenpolitik ist für Anfang 2020 geplant. Der Minderheitenbeauftragte hat darüber hinaus in der Ausübung seines Amtes eigene Akzente in der Minderheiten- und Sprachenpolitik gesetzt.
Ein weiterer Punkt ist im Zusammenhang mit der Sprachencharta für diesen Bericht und die künftige Implementierung von Chartaverpflichtungen in Schleswig-Holstein wichtig. Nach umfangreichen Beratungen im Europaausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss hat der Schleswig-Holsteinische Landtag in seiner Juni-Sitzung den Beschluss gefasst, die Landesregierung aufzufordern, bei der Bundesregierung die Zeichnung weiterer Verpflichtungen zu melden.
All dies unterstreicht, dass Schleswig-Holstein auch im aktuellen Berichtszeitraum auf dem Weg der Umsetzung seiner Verpflichtungen aus der Sprachencharta weiter vorangekommen ist und sich bemüht, eine chartaangemessene Sprachenpolitik zu gestalten.
Schon im ersten Sprachenchartabericht hat das Land die Auffassung vertreten, dass der Wert der Charta vor allem in dem gemeinsamen Willen aller Beteiligten liegt, die geschützten Sprachen für künftige Generationen zu bewahren. Dies gilt nach wie vor.

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de In Schleswig-Holstein prägt ein konsensorientierter Ansatz zwischen Parlament, Landesregierung und der kommunalen Ebene die Minderheitenpolitik ebenso wie die Sprachenpolitik für die geschützten Chartasprachen.
Ein echter Meilenstein in der Minderheitenpolitik des Landes ist die Errichtung einer Friesenstiftung. Die Landesregierung und friesische Volksgruppe sind sich darin einig, die Förderstruktur neu zu ordnen und hierfür eine Friesenstiftung einzurichten. Die damit verbundenen Ziele sind eine verlässliche Förderung sowie eine Optimierung des bestehenden Förderverfahrens zwischen Land, Bund und Minderheit.
Die ersten Überlegungen im Hinblick auf die Errichtung einer Stiftung für das friesische Volk in Schleswig-Holstein reichen zurück bis ins Jahr 1995. Die Idee die hinter der Gründung einer Stiftung steht, ist der Ewigkeitscharakter, den eine solche Stiftungsgründung inkludiert und damit verbunden, das Bekenntnis des Landes zum Schutz seiner friesischen Volksgruppe.
Die Landesregierung plant die Einrichtung einer Zuwendungsstiftung als Stiftung öffentlichen Rechts. Die Förderung der friesischen Volksgruppe bleibt dabei in ihren Grundzügen erhalten. Bund und Land werden auch weiterhin gemeinsam für die Förderung aufkommen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Pflege der Sprache, die Förderung von Volksbildung und Forschung, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, die Förderung des traditionellen Brauchtums jeweils in Bezug auf die friesische Volksgruppe in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus ist die Förderung der interfriesischen Zusammenarbeit ausdrücklicher Stiftungszweck.
Zu den entscheidenden Eckpunkten der Friesenstiftung zählt die Beiratsfunktion des Friesengremiums des Landtages innerhalb der Stiftung. Die Stiftung wird zudem generell ermächtigt werden, Ziel- und Leistungsvereinbarungen abzuschließen. Konkret wird dabei Bezug genommen auf die Vereinbarungen mit dem Verein Nordfriesisches Institut e. V. als bindende Verpflichtung der Stiftung. Hierdurch wird die zentrale wissenschaftliche Einrichtung der friesischen Volksgruppe in ihrer Selbständigkeit gestärkt und damit auch einem Anliegen der friesischen Volksgruppe entsprochen.
Damit senden wir heute ein wichtiges Signal für eine überparteiliche und fortschrittliche Minderheitenpolitik. Dies ist ein ganz bedeutendes Merkmal unserer gemeinsamen Arbeit für alle Volksgruppen in unserem Land.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de