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26.09.19
15:24 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 25: Geld arbeitet nicht – Menschen arbeiten!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 26. September 2019



TOP 25: FINISH – Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (Drs. 19/1698)

Beate Raudies:
Geld arbeitet nicht – Menschen arbeiten! „Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, beginne ich meinen Beitrag mit einem – etwas längeren- Zitat. Es stammt aus dem Buch „Die Känguru-Offenbarung“ von Marc-Uwe Kling: „»Wie sollen wir das Geld denn anlegen?«, fragt der Bankberater. »Machen Sie das Portfolio ruhig so, wie ich meine Steaks mag«, sagt das Känguru. »Ah!«, sagt der Mann. »Well done.« »Nein«, sagt das Känguru. »Blutig.« »Wie bitte?« »Sie verstehen mich schon«, sagt das Känguru. »Geld arbeitet nicht. Menschen arbeiten. Und je größer die Ausbeutung, desto größer die Rendite, das ist doch klar. Gehen Sie dahin, wo es weh tut. Ich will Dritte Welt, 16-Stunden-Tage, Kinderarbeit. Ich will Landminen, Streubomben, Atomkraftwerke. Ich will Rohstoffe aus Krisenregionen, Öl aus Naturschutzgebieten, spekulieren Sie mit Lebensmitteln. Egal was …« Das Känguru bzw. der Autor bringt es auf den Punkt: Geld arbeitet nicht. Menschen arbeiten. Und Menschen, die arbeiten, können ausgebeutet werden. Ebenso wie Rohstoffe und natürliche Ressourcen – weil viel zu oft die Interessen des Kapitals Vorrang haben. Dagegen kämpft die Sozialdemokratie übrigens seit mehr als 150 Jahren.
Nachhaltige Geldanlagen ergänzen die klassischen Kriterien der Rentabilität, Liquidität und Sicherheit um ökologische, soziale und ethische Bewertungspunkte. Bereits bei der Einrichtung des Versorgungsfonds in der letzten Legislaturperiode haben wir über nachhaltige Anlagestrategien gesprochen. Ebenso konsequent war es auch, kein Geld in Steueroasen anzulegen – auch wenn das die Erträge reduziert hat. Der Antrag ist eine konsequente Weiterentwicklung dieser Prinzipien, und er findet unsere Unterstützung. 2



Ich finde es gut, dass wir die Grundlagen für unsere Vermögensverwaltung jetzt in einem Gesetz regeln wollen – wobei es vermutlich auch künftig einer detaillierten Ausgestaltung durch eine Anlagestrategie bedarf. Und damit sind wir beim Punkt: Der heutige Antrag ist ein erster Impuls, die eigentliche Diskussion müssen wir führen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Denn der Gesetzentwurf muss deutlich konkreter werden, da muss noch Butter bei die Fische. Wie nachhaltig eine Geldanlage tatsächlich ist, hängt von den Kriterien ab, die der jeweilige Anbieter seiner Auswahl zugrunde legt. Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Sollen wir Ausschlusskriterien definieren? Schließen wir für die Geldanlage Unternehmen aus, weil sie bestimmte Produkte herstellen? Oder Staaten, die bestimmte soziale, ökologische und governancebezogene Kriterien nicht erfüllen oder unseren Wertvorstellungen nicht entsprechen? Ihr Antrag lässt so etwas vermuten – Sie nennen ja explizit Ressourcenschutz und Vermeidung von CO2-Emissionen. Das träfe aber auch auf ein Atomkraftwerk zu… Oder wählen wir einen „Best-in-Class-Ansatz“? Bei dieser Anlagestrategie werden die besten Unternehmen innerhalb einer Branche, Kategorie oder Klasse ausgewählt, also diejenigen, die im Branchenvergleich in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht die höchsten Standards setzen. Das könnte also z.B. der nachhaltigste Waffenproduzent sein – weil der über einen Betriebsrat, einen Betriebskindergarten und ein begrüntes Dach verfügt… Wollen wir das? Möglich wäre auch ein normbasiertes Screening, also die Überprüfung von Investments darauf, ob sie bestimmte internationale Standards und Normen einhalten. Also, was heißt ESG-Standards? Für die SPD- Fraktion zählen hierzu an zentraler Stelle die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und der damit verbundene Ausschluss von Sklaven-oder Kinderarbeit in Produktions-und Lieferketten, aber auch die Berücksichtigung mitbestimmter Unternehmen und bestehende Tarifbindungen. Ich will aber nicht verhehlen, dass nach unserer Auffassung eine nachhaltige Anlage auch auf Basis der Grundsätze der Sicherheit, Rentabilität und Liquidität erfolgen muss.
Bei der Geldanlage achten wir künftig auf ökologische, soziale und ethische Bedingungen. Für die ArbeitnehmerInnen , die in Schleswig-Holstein Aufträge der öffentlichen Hand ausführen, gelten diese Kriterien nicht. Denn Jamaika hat diese Kriterien mit der Abschaffung des Tariftreuegesetzes geschliffen. Mit diesem Widerspruch müssen SIE leben, meine Damen und Herren von der Koalition.“