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26.09.19
15:58 Uhr
SPD

Özlem Ünsal zu TOP 3: Die Änderung der Landesbauordnung ist nur einer von vielen weiteren notwendigen Bausteinen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 26. September 2019



TOP 3: Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung (Drs. 19/1427, 19/1687)

Özlem Ünsal:
Die Änderung der Landesbauordnung ist nur einer von vielen weiteren notwendigen Bausteinen „Auch wenn ich manchmal Zweifel habe, ob das ganze Haus und die Landesregierung immer gleichermaßen für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum kämpfen, so ist doch zumindest die Überprüfung des Bauordnungsrechts im Rahmen der LBO notwendig und konsequent. Aber: Es ist und bleibt weiterhin lediglich nur einer von vielen notwendigen Bausteinen! Eine vernünftige Gesamtstrategie ersetzt die heutige Änderung der LBO alleine nicht. In erster Linie beinhaltet die LBO sehr fachspezifische Handlungsfelder, die aber auch eine ganze Reihe an Auswirkungen nach sich ziehen werden. Neben notwendigen Anpassungen an europarechtliche Vorgaben zum Bauproduktenrecht enthält sie Regelungen, die unterstützen sollen, den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Um unzumutbare Kostensteigerungen zu vermeiden, soll zudem die Möglichkeit der Abweichung von sonstigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen geschaffen werden. Erleichterungen gibt es insbesondere bei der Nachverdichtung im Bestand, beim Dachgeschossausbau und bei Dachaufstockungen. Aufzüge müssen nicht zwingend gebaut werden. Sofern dies doch gewünscht ist, wird dies erleichtert zugelassen. Holzbau soll leichter als bisher für die Ausbauvorhaben, aber auch im Neubaubereich eingesetzt werden können. Das Gesetz erleichtert damit auch den Einsatz brennbarer Baustoffe und damit auch die Verwendung von Holz als nachwachsendem Rohstoff. Diese bauordnungsrechtlichen Erleichterungen dürfen aber in keinem Fall zu einem Weniger an Sicherheit und Verzicht auf Barrierefreiheit führen. Zukünftig sollen auch im Rahmen der Genehmigungsfreistellung Gebäude bis zur Hochhausgrenze ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Hier sind auch die Kommunen stärker gefragt, 2



entsprechende B-Pläne zu schaffen. Gefordert sind jedoch auch die Planer. Sie erhalten mehr Verantwortung und müssen sicherstellen, dass die Vorgaben der B-Pläne eingehalten werden. Genau hier haben aber die Kommunalen Landesverbände Zweifel angebracht, dass dies optimal gelingen wird. Die Erfahrungen mit dem Instrument der Genehmigungsfreistellung zeigen aus ihrer Sicht, dass dies bislang vielfach nicht der Fall ist. Diese Kritik ist nicht von der Hand zu weisen. Hier bleibt abzuwarten, ob die positiven Erfahrungen aus Sachsen und Bayern auch hier zum tragen kommen. Insbesondere die Wohnungswirtschaft, die von diesem Instrument profitiert, ist jetzt besonders gefordert und muss zeigen, dass sie mit den neuen Freiräumen verantwortungsvoll umgeht. Eine Evaluierung der Umsetzungsprozesse ist aus unserer Sicht dringend angezeigt. Wir werden uns kritisch ansehen, ob und wie am Ende tatsächlich mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird.
Die Entrümpelung der LBO ist ein wichtiger Schritt und erfüllt ihren Zweck. Wir brauchen nicht nur die Widerspruchsfreiheit, sondern auch die Praxistauglichkeit aller Maßnahmen vor Ort. Uns muss klar sein, dass es auch in den nächsten Jahren wahrscheinlich weiterer rechtlicher Änderungen bedarf, um bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. Ein breiter Diskurs in der Fachöffentlichkeit sollte diesen Prozess flankieren. Da gibt es auch im Verbund mit den anderen norddeutschen Ländern Luft nach oben. Auch das war Thema in den Beratungen. Das Ziel, eine Steigerung der Wohnungsbautätigkeiten in allen Segmenten zu erreichen und dabei einen Schwerpunkt auf bezahlbaren Wohnraum zu legen, erfordert ein Umdenken bei Planungsabläufen und Bauweisen sowie kluge Konzeptionen. Denn auch wenn sich durch die Erleichterung des Dachgeschossausbaus und die Aufstockung von Gebäuden sicherlich mehr Wohnraum schaffen lässt, wird das allein unsere Probleme nicht lösen können. Die Änderung der LBO ersetzt nämlich nicht innovative Programme zur Wohnraumförderung, die Sicherung von Belegbindungen oder die Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Mietpreisbremse und Kappungsgrenze ersetzt sie schon gar nicht. Ich appelliere deshalb erneut an die Regierungskoalition, bezahlbares Wohnen umfassend und ganzheitlich anzugehen. Dazu gehört auch ein klares Bekenntnis in der Landesverfassung, womit wir uns gleich noch auseinandersetzen werden. Denn wir brauchen breiten Konsens und erhebliche Anstrengungen zum bezahlbaren Wohnungsbau.“