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26.09.19
16:14 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 3 "Änderung der Landesbauordnung"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 335/2019 Kiel, Donnerstag, 26. September 2019
Wohnungsbau/ Änderung der Lan- desbauordnung



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 3 „Änderung der Landesbauordnung“ In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung) er- klärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Wir werden heute in zweiter Lesung die Novellierung der Landesbauord- nung beschließen und damit einen wichtigen Schritt machen, um den so dringend benötigten Wohnungsneubau in unserem Land zu befördern und zu beschleunigen.
Der wichtigste Baustein in der Novellierung ist dabei die Verbesserung der Bedingungen für die Aufstockung von Gebäuden und den Dachgeschoss- ausbau. Die Nachverdichtung bei Wohngebäuden ist sinnvoll, denn es kann Wohnraum geschaffen werden ohne weiteren Flächenverbrauch. Mit der Neuregelung in § 6 Abs. 9 Landesbauordnung (LBO) stellen wir sicher, dass die bestehenden Abstandsregeln der Nachverdichtung oder einer Umnut- zung von Gebäuden zu Wohnzwecken nicht entgegenstehen. Gleichzeitig ist aber geregelt, dass Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten, Fenster und sonstige Öffnungen so anzuordnen sind, dass auf die Belange der Nachbarn Rücksicht genommen wird. Damit wird sichergestellt, dass bei der Planung von Ausbau- und Aufstockungsmaßnahen stets eine Interessenabwägung zwischen Bauherrn und Nachbarschaft stattfinden muss. Nur so lässt sich auch die Akzeptanz für eine Nachverdichtung gewinnen.
Diesem Ziel, die Nachverdichtung durch Dachgeschossausbau oder Aufsto- ckung zu erleichtern, dient auch die Befreiung von der Fahrstuhlpflicht in § 40 Abs. 4 Satz 1. Es ist insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunk- ten die richtige Entscheidung gewesen, dass wir die Aufstockung von Ge- bäuden und einen Dachausbau nicht dadurch behindern, dass für ein sol- ches Gebäude erstmalig ein Aufzug eingebaut oder ein bestehender Aufzug erweitert werden muss. Solche Maßnahmen in Bestandsgebäuden sind mit Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de besonders hohen Kosten verbunden und technisch häufig schwierig zu rea- lisieren. Es würde Immobilieneigentümer davon abhalten, über eine Aufsto- ckung ihrer Bestandsimmobilien auch nur nachzudenken. Insofern fördert die Befreiung von der Aufzugspflicht auch hier in besonderer Weise den Wohnungsbau und macht die Nachverdichtung unter ökonomischen Ge- sichtspunkten attraktiver.
Eine richtige Entscheidung ist auch, die Genehmigungsfreistellung zu erwei- tern, sodass künftig Gebäude der Größenklasse vier und fünf bis zur Hoch- hausgrenze von 22 Metern genehmigungsfrei sind, wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, dessen Festset- zungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Das führt zu einer Verfahrensbeschleunigung und begünstigt damit auch die Schaffung neuen Wohnraums. Es ist richtig, wenn wir in größerem Umfang als bisher Bauvorhaben ohne Baugenehmigungsverfahren ermöglichen.
Allerdings müssen nun auch die Kommunen mitspielen, denn die Genehmi- gungsfreistellung wird nur positive Wirkung entfalten, wenn durch eine ent- sprechende Bauleitplanung die Voraussetzungen für genehmigungsfreies Bauen auch für größere Gebäude geschaffen werden. Das Instrumentarium jedenfalls stellt das Land den Kommunen zur Verfügung.
Auch das Typengenehmigungsverfahren in § 73a LBO dient dem Zweck, das Baugenehmigungsverfahren zu verschlanken und damit zu beschleunigen. Hier schließt sich Schleswig-Holstein der Musterbauordnung an. Zwar sind auch weiterhin grundstücksbezogene Baugenehmigungen erforderlich, so- fern die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung nicht vorliegen. Nicht Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens sind aber all die Aspek- te, über die im Rahmen der Typengenehmigung bereits entschieden wurde. Sinnvoll ist auch, dass Typengenehmigungen anderer Länder von der obers- ten Bauaufsichtsbehörde für Schleswig-Holstein anerkannt werden können, da dies eine Standardisierung über die Ländergrenzen hinweg ermöglicht.
Ein wichtiger Schritt ist schließlich auch die Erleichterung der Verwendung von Holz als Baustoff in § 27. Holz hat als Baustoff viele Vorteile, die auch beim Wohnungsbau genutzt werden können. Da es ein geringeres Eigenge- wicht hat, erleichtert es häufig Nachverdichtungsvorhaben im Hinblick auf die statischen Anforderungen. Zudem sorgt der Baustoff Holz für ein gutes Wohnklima und es hat eine sehr gute Dämmwirkung, sodass auch die Öko- bilanz von Holz insgesamt besser ist als bei vielen anderen Baustoffen. Zu- dem ist Holzbau vergleichsweise kostengünstig, sodass wir damit auch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fördern.
Insgesamt ist festzustellen, dass wir mit der Landesbauordnung einen wich- tigen Schritt machen, um die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen in Schleswig-Holstein für den Wohnungsbau zu verbessern. Stimmen die ge- setzlichen Rahmenbedingungen und werden Genehmigungsverfahren er- leichtert, dann wirkt sich das unmittelbar auch auf die Bereitschaft der Bau- herren aus, in Schleswig-Holstein den Wohnraum zu schaffen, den wir in den kommenden Jahren brauchen. Und deshalb bitten wir um breite Zu- stimmung für die Novellierung der Landesbauordnung.“

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de