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26.09.19
17:13 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 4 "Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 336/2019 Kiel, Donnerstag, 26. September 2019
Wohnungsbau/ Änderung der Lan- desverfassung SH



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 4 „Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein“ In seiner Rede zu TOP 4 (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Wir befassen uns heute nicht zum ersten Mal mit der Frage, ob das Recht auf Wohnen in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Wir haben uns im Innen- und Rechtsausschuss mit dem Anliegen der Volksinitiative für bezahlbares Wohnen intensiv auseinandergesetzt und ich will meine Erwä- gungen darstellen, warum wir die Volksinitiative nicht unterstützen.
Das Kernanliegen der Volksinitiative, angemessenen Wohnraum für alle Menschen in diesem Land zu gewährleisten, ist unter allen Gesichtspunkten nachvollziehbar und auch unterstützenswert. Die Politik muss dafür sorgen, dass für jeden Menschen in diesem Land ausreichender und angemessener Wohnraum zur Verfügung steht. Da das Wohnen ohne jeden Zweifel zu den Grundbedürfnissen eines Menschen gehört, ist es auch richtig, dass Mieter besonderen Schutz genießen müssen. Die Frage ist und bleibt aber, ob eine Verfassung das richtige Instrumentarium ist, um dieses berechtigte Anlie- gen zu befördern. Und genau hier haben wir eine andere Auffassung als die Volksinitiative.
Ich denke, dass wir uns noch darin einig sind, dass das Recht auf eine ‚an- gemessene Wohnung‘, wie es von der Volksinitiative gefordert wird, kein subjektives, einklagbares Recht in unserer Verfassung sein kann, sondern allenfalls eine Staatszielbestimmung. Hier fragt es sich dann aber, ob eine Notwendigkeit besteht, ein solches Staatsziel zu bestimmen und ich meine, dass das beim Thema Wohnen nicht der Fall ist, weil sich das Recht auf Wohnen bereits aus den geltenden allgemeinen, auch verfassungsrechtlich geregelten Schutzpflichten des Staates ergibt. Auch ohne eine ausdrückli- che Regelung, wie sie von der Volksinitiative gefordert wird, ist der Staat Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de verpflichtet, das Wohnen für jeden Menschen in diesem Land zu gewährleis- ten. Das ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, nämlich aus der Men- schenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, wie es im Grundgesetz niedergelegt ist. Daraus ergibt sich, dass der Staat verpflichtet ist, die Grundvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu sichern und hierzu gehört ohne Frage auch das Wohnen. Ich bin daher der Auffas- sung, dass die Volksinitiative etwas regeln will, das in Deutschland und auch in Schleswig-Holstein bereits geregelt ist und auch verfassungsrechtlich ab- gesichert ist.
Es stellt sich dann die Frage, ob es ein besonderes Bedürfnis dafür gibt, ei- nen Aspekt, der bereits eine Regelung erfahren hat, noch einmal, ggf. auch im Wortlaut, präziser zu regeln und dieses Bedürfnis vermag ich nicht zu er- kennen. Einen konkreten Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Woh- nungsmarkt in Schleswig-Holstein würde eine Verfassungsänderung nicht bringen. Ich denke auch nicht, dass die Menschen in unserem Land von uns weitere Bekenntnisse erwarten. Wir sind uns doch alle einig, dass wir Wohn- raum brauchen, dann sollten wir auch nicht so tun, als sei hier etwas strit- tig. Es braucht konkrete Maßnahmen und keine Programmsätze, auch keine verfassungsrechtlichen.
Die heutige Debatte zur Landesbauordnung ist ein gutes Beispiel, wo ge- setzliche Regelungen helfen können, die Voraussetzungen für den Woh- nungsbau zu verbessern. Wir werden auch weiterhin den sozialen Woh- nungsbau in unserem Land fördern und begrüßen Initiativen von Städten und Gemeinden, wenn sie Neubauvorhaben davon abhängig machen, dass ein nicht zu geringer Anteil der neu zu schaffenden Wohnungen einer Sozi- albindung unterworfen sind. Eine Verfassungsänderung bliebe dagegen wir- kungslos und würde keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum schaffen. Deshalb haben wir uns entschieden, den Gesetzentwurf der Volks- initiative abzulehnen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de