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26.09.19
17:33 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 17 "Änderung des Gesetzes über die Presse"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 337/2019 Kiel, Donnerstag, 26. September 2019
Medien/ Änderung des Pressege- setzes



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 17 „Änderung des Gesetzes über die Presse“ In seiner Rede zu TOP 17 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Pres- se) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Was will uns die AfD mit diesem Antrag sagen? Das ist ja eine Frage, die wir uns regelmäßig stellen. Hier war die Antwort leicht zu finden, handelt es sich doch um einen Serienantrag, der schon in Thüringen und vielleicht auch in weiteren Landesparlamenten gelaufen ist. Dank des Redebeitrages Ihres Parteifreundes Höcke war schon im Vorfeld klar, welche Zielrichtung Ihr An- trag haben wird.
Ich sage schon heute voraus, dass Ihre Gesetzesinitiative zur Änderung des Landespressegesetzes keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Politisch ist Ihr Antrag mehr als fragwürdig, dient er doch allein dem Zweck, hier vor allem die SPD mit ihren Medienbeteiligungen vorzuführen. Wir werden aber nicht zulassen, dass mit dem Instrument der Gesetzgebung solche unredlichen Ziele verfolgt werden, denn es besteht überhaupt kein Informations- und Aufklärungsbedürfnis, das nicht schon durch die heutige Rechtslage abge- deckt wird.
Gemäß Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz, das haben wir heute ja schon gehört, aber ich wiederhole das hier trotzdem, haben Parteien über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechen- schaft zu geben. Diese Rechenschafts- und Auskunftspflicht wird gerade mit Blick auf Medienbeteiligungen einfachgesetzlich durch § 24 Abs. 7 Nr. 2 Parteiengesetz umgesetzt und präzisiert. Wo ist also der Regelungsdruck, der eine Änderung des Landespresserechtes rechtfertigen würde? Ich kann hier keinen Regelungsbedarf erkennen. Und Sie beweisen erneut, dass Ihre Motive offenkundig ein anderes Ziel verfolgen und deshalb müssen Ihre Be- weggründe hier und heute als unredlich gekennzeichnet werden. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ihr Antrag wirft aber auch weitere Fragen auf. Wenn Sie verlangen, dass po- litische Einflüsse im Impressum offengelegt werden sollen, stellt sich die Frage, wie weit diese Offenlegungspflicht eigentlich gehen soll. Muss ein Verleger nach Ihren Vorstellungen künftig offenbaren, ob und falls ja, wel- cher Partei er angehört? Gilt das dann auch für den Herausgeber, den Chef- redakteur oder die Redakteure? Auch die werden ja politische Überzeugun- gen haben. Sollen auch diese Personengruppen das offenlegen müssen? Zu- zutrauen wäre der AfD ein solches Ansinnen ja durchaus. Gesinnungs- schnüffelei lehnen wir aber entschieden ab.
Die AfD wird sich daran gewöhnen müssen, dass ihre Politik Gegenstand kritischer Berichterstattung und Würdigung durch Medienunternehmen ist. Wir kennen ja die reflexhaften Verunglimpfungen der Medien durch die AfD, die sich nicht scheut, diese Medien hier in diesem Haus als Lügenpresse zu beschimpfen. So geschehen am 05. September 2018 in diesem Parlament durch Herrn Nobis. Nazi-Jargon im 21. Jahrhundert in einem deutschen Par- lament. Unfassbar.
Und in diesem Lichte ist Ihr heutiger Antrag zu bewerten. Es handelt sich um nichts anderes, als um einen weiteren Angriff der AfD auf die Presse- freiheit in diesem Land. Der Antrag dient keinem anderen Zweck als Medien verächtlich zu machen, nur weil eine Partei an einem Medienunternehmen beteiligt ist. Ich habe einen durchaus tiefen Einblick in Verlagshäuser dieser Republik und ich weiß, dass sich kein ernstzunehmender Chefredakteur in die journalistische Ausrichtung seines Blattes hineinreden lassen wird. Das regeln die Redaktionsstatuten und die dürfte es auch bei den Verlagen ge- ben, an denen politische Parteien beteiligt sind. Alles andere wäre eine Überraschung.
Und da die Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen in diesem Land nicht verheimlicht wird, sondern sogar eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht, brauchen wir Gesetzesinitiativen wie die Ihre nicht. Das werde ich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren so vertreten und ich werde auf die wahren Motive der AfD bei jeder Gelegenheit hinweisen, um zu verhin- dern, dass Ihre presse- und medienfeindliche Haltung übersehen werden könnte.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de