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11.11.19
17:18 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Wohnraumsituation, eSports, Bauernproteste, Klima- und Energiepolitik und der Schutz jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein

Nr. 207 / 11. November 2019



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Wohnraumsituation, eSports, Bauernproteste, Klima- und Energiepolitik und der Schutz jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 13. November, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zur Situation des UKSH, die Wohnraumsituation im Land, ein Bericht über eSports-Initiativen, Demonstrationen der Landwirte, Anträge zur Klima- und Energiepolitik sowie der Schutz des jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 13. November, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Situation des UKSH“, Aufruf voraussichtlich 10 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die Landespolitik und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein stellen die Zukunft des UKSH auf feste Standbeine. Der Landtag berät die Vereinbarung in einer Aktuellen Stunde. Die Fraktionen von SPD und SSW haben eine Aktuelle Stunde zur „Situation des UKSH“ beantragt. 2

Laut einem Fraktionssprecher geht es um einen „Zukunftspakt UKSH“. Die Inhalte des Pakts sollen am morgigen Dienstag (12. November) vorgestellt und die entsprechende Vereinbarung von Landesregierung, den Landtagsfraktionen (mit Ausnahme der AfD) und von der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein unterzeichnet werden.


TOP 9 und 26 Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein und Transparenz auf lokalen Wohnungsmärkten schaffen, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1751), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1787), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wer minderbemittelt in eine Sozialwohnung eingezogen ist, später aber nicht mehr bedürftig ist, soll nach dem Willen des SSW einen Differenzbetrag zur ortsüblichen Miete an die Kommune überweisen. Die Einnahmen daraus sollen zweckgebunden in die Förderung von Sozialwohnungen fließen. Der SSW begründet seinen Gesetzentwurf damit, dass bundesweit rund 54 Prozent aller Sozialwohnungen von Menschen bewohnt würden, die über den gültigen Einkommensgrenzen liegen. Dies habe eine Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft ergeben. Weiter führt der SSW an, dass die Bedürftigkeit derzeit nur beim Einzug in eine Sozialwohnung geprüft werde und danach nicht mehr. Der vorgelegte Entwurf zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes zielt außerdem darauf, die Zielgruppe für die soziale Förderung um Wohnungslose, Studenten und Azubis zu erweitern.
In die Debatte fließt ein SPD-Antrag ein, der „qualifizierte“ Mietspiegel fordert, damit Mietern von teuren Wohnungen und bei drastischen Mieterhöhungen besser geholfen werden kann. Laut dem Papier ist es das Ziel, „die Transparenz über die örtliche Vergleichsmiete zu erhöhen und somit in angespannten Wohnungsmärkten Konflikte zwischen Mietern und Vermietern über die zulässige Miethöhe zu verringern“, aber auch „um die Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen“. Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, Städte und Gemeinden bei der Erstellung von Mietspiegeln fachlich und finanziell zu unterstützen. Die Kommunen sollen die Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellen. Die Sozialdemokraten verweisen darauf, dass es „derzeit in Schleswig-Holstein nur in wenigen größeren Städten qualifizierte Mietspiegel gibt“. Ein weiterer Punkt des Antrags: Die Landesregierung soll die von der Bundesregierung angekündigte Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete unterstützen. Künftig sollen dafür nicht mehr nur neue Mietverträge der vergangenen vier Jahre, sondern der vergangenen sechs Jahre herangezogen werden. 3

TOP 14 Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1697), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP fordern die Landesregierung dazu auf, sich bei der Bundesregierung und im Bundesrat für eine angemessene Besteuerung von international tätigen Konzernen mit digitalen Geschäftsmodellen einzusetzen. Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen „unter Berücksichtigung der Exportorientierung Deutschlands“ zu schaffen, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Begründet wird die Forderung damit, dass „Digitalunternehmen“ derzeit im Schnitt deutlich weniger Steuern abführten als Unternehmen analoger Wirtschaftszweige. Dies ginge so weit, dass grenzüberschreitend tätige Digitalkonzerne die Besteuerung durch legale Steuergestaltung auf nahezu Null senken könnten, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups verschaffe.
Jamaika betont, die Europäische Kommission habe bereits im März 2018 einen ersten Vorschlag für eine Richtlinie zur Besteuerung von Unternehmen mit bedeutender, digitaler Präsenz vorgelegt. Die Regierungskoalition fordert jedoch eine effektive Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle nicht nur auf dem EU-Binnenmarkt, sondern fasst eine globale Umsetzung ins Auge.


TOP 11A Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses, geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten


TOP 48 Bericht zu eSports-Initiativen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1615), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1780), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung bekennt sich in einem Regierungsbericht zur Weiterentwicklung des E-Sports im Land und befürwortet insbesondere den Aufbau einer eSport-Akademie in Heide sowie eines „Landes-eSport-Zentrums“ in Kiel. In dem Bericht wird zugleich betont, dass die im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP gewählte Aussage zum E-Sport breit aufgestellt sei und eine konkrete Definition von E-Sport ausklammere. Weiter heißt es: „Eine Trennung von eSport zu Gaming ist sinnvoll, in Randbereichen aber nur schwer absolut trennscharf umsetzbar“. Laut dem vorliegenden Papier stehen in diesem Jahr rund 490.000 Euro zur Förderung für eSport und Gaming in Schleswig-Holstein zu Verfügung. Dazu kommen 150.000 Euro für die Digitalisierung aus dem Investitionsprogramm „Impuls“. Derzeit liegen 19 Förder-Anträge vor. Sie betreffen im Wesentlichen die Einrichtung und den Aufbau von Strukturen und stammen überwiegend aus Sportvereinen und eSport-Vereinen.
Das Ministerium knüpft strenge Bedingungen an die Förderung, die in einer eSport-Förderrichtlinie (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/sport/eSports.html) hinterlegt sind. So sind unter anderem Präventionsmaßnahmen gegen Online-Spielsucht und Medienkompetenz- schulungen Voraussetzung für die Förderung, die nicht aus den allgemeinen Sportfördermitteln 4

erfolgt. Weiter heißt es im Bericht: „Weder im Haushaltsentwurf 2020 noch in der Finanzplanung 2019-2028 sind weitere Mittel für eSport eingeplant.“ Ein weiterer Punkt, den die Landesregierung in ihrem Bericht hervorhebt, ist das geplante, bundesweit erste öffentlich geförderte „Landes- eSport-Zentrum“ (LEZ-SH) (https://lez-sh.de/) in Kiel. Dort sollen unter anderem die kommunalen eSport-Häuser in Ihrer Arbeit unterstützt und Turniere und Fortbildungen organisiert werden. Es wird angestrebt, dass LEZ noch in diesem Jahr zu eröffnen. Zwischen dem LEZ und der avisierten eSport-Akademie in Heide ist den Angaben zufolge eine konkrete Kooperation in Vorbereitung.


TOP 16 Pflegesituation verbessern – Kostenübernahme für Palliativ Care, Fortbildung für Pflegekräfte, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1706), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1732); Grundlagen zur Finanzierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung schaffen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1714), Alternativantrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1734), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will die Pflegeberufereform durch eine „generalistische Ausbildung auch von Pflegehelferinnen und -helfern“ ergänzen. Bislang habe es der Bund versäumt, im Krankenhausgesetz die hierfür notwendige Klarstellung zur Finanzierung einer solchen Ausbildung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu treffen, heißt es in einem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Der Begriff Pflegehelfer bezeichnet eine Berufsgruppe, die stetig wächst. Dazu zählen etwa Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Betreuungsassistenten oder Pflegeassistenten. Das Personal ist deutlich kürzer ausgebildet als examiniertes Pflegepersonal und übernimmt hauptsächlich unterstützende pflegerische Tätigkeiten. Die Pflegehelfer-Ausbildung ist allerdings bundesweit nicht einheitlich geregelt, so dass einzelne Berufsabschlüsse nur in einigen Bundesländern erworben werden können. Die Jamaika-Koalition fordert nun die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass Pflegehelfer im Krankenhausgesetz aufgenommen werden. So soll die Finanzierung der Ausbildung auch im Krankenhaus gesichert werden, und insbesondere junge Leute mit dem ersten allgemeinen Bildungsabschluss soll der Beruf schmackhaft gemacht werden.
Unterdessen fordert die AfD die Kostenübernahme für eine Palliativ-Care-Fortbildung für Pflegekräfte durch das Land. Palliative Care bezeichnet ein ganzheitliches Betreuungskonzept zur Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und deren Angehörigen. Diese Fortbildung sei „immens wichtig“ und „von höchstem Nutzen“, denn so könne „die Attraktivität der Kranken- und Altenpflege gesteigert“ und qualifiziertes Personal im Beruf gehalten werden. Nach Angaben der AfD können zertifizierte Kurse „bis zu 3.000 Euro“ kosten. 5

TOP 17 Bericht zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1707), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Wunsch der Jamaika-Koalition soll die Landesregierung über die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt mündlich im Plenum berichten. Laut einer im Juni vorgestellten Studie der Denkfabrik Berlin-Institut finden Flüchtlinge in Deutschland zwar zunehmend den Weg in den Arbeitsmarkt. Viele von ihnen würden allerdings in unsicheren Jobs landen. Zwischen Februar 2018 und Januar 2019 gingen demnach zwar knapp 96.000 Menschen aus den acht wichtigsten Herkunftsländern von Asylbewerbern einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach – und damit fast jeder Dritte. Allerdings fiel mehr als jedes dritte Beschäftigungsverhältnis in die Leiharbeitsbranche. Viele Menschen fanden laut der Studie Arbeit im einfachen Dienstleistungsbereich, etwa als Gebäudereiniger oder im Gastgewerbe. Häufig gelinge der Sprung in eine reguläre Beschäftigung aber nicht, schreiben die Experten.
Laut Landesregierung können geflüchtete Menschen, die eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen wollen, in Schleswig-Holstein neben den regionalen Migrationsberatungen landesweit zahlreiche Ansprechpartner im Bereich von Beratungs- und Förderangeboten in Anspruch nehmen. Dazu zählen etwa die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter. Zudem beschäftige sich die Arbeitsgruppe „Migration & Arbeit“ des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein mit dem Thema. Das unregelmäßig tagende Gremium von Fachleuten aus verschiedenen Trägern analysiert und kommentiert die Situation und zeigt der Politik und zuständigen Verwaltungen Handlungsmöglichkeiten auf.


TOP 20 Sonderzahlung statt Weihnachtsgeld – Angebot der Beschäftigten annehmen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1740), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Konflikt zwischen Landesregierung und Beamtenbund, um die Forderung nach Rückkehr zu einem Weihnachtsgeld, geht in eine weitere Runde. Der SSW befürwortet einen Kompromiss des Deutschen Beamtenbundes, allen Beamten, statt des Weihnachtsgeldes jährlich einmalig 1000 Euro zu zahlen. Der Südschlesische Wählerverband betont in seinem Antrag, dass der Beamtenbund dazu bereit wäre, die Forderung im Rahmen eines Stufenmodells über drei Jahre zu strecken, wenn schon im kommenden Jahr mit dem Einstieg in das Modell begonnen würde. Die Forderung würde den Haushalt, laut Antragsteller, zukünftig mit rund 48 Millionen Euro belasten. Wesentlich weniger als bei einer vollständigen Auszahlung des Weihnachtsgeldes, die mit 147 Euro schwerwiegender zu Buche schlage, so der SSW. Aufgrund der zugespitzten Haushaltslage hatte die große Koalition im Jahr 2007 das Weihnachtsgeld für Beamte erheblich gekürzt. Es sollte konjunkturabhängig wiedereingeführt werden.
Der SSW monierte, die Landesregierung habe bisher „nur eine völlig unzureichende Besoldungsstrukturreform über den Zeitraum von 2021 bis 2025 angekündigt, die nicht im Entferntesten einen Ausgleich für die Verluste der Beschäftigten bedeutet“. Im September hatten rund 150 Beamte vor dem Landeshaus demonstriert und bei Ministerpräsident Daniel Günther 6

(CDU), Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sowie Sozialminister Heiner Garg (FDP) für den vom Beamtenbund vorgeschlagenen Kompromiss geworben.



Donnerstag, 14. November, 10 bis 18 Uhr



TOP 22 Demonstration von Bäuerinnen und Bauern, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1766), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit hunderten Traktoren und kilometerlangen Konvois haben Bauern am 22. Oktober in vielen Regionen Deutschlands den Verkehr blockiert, um gegen die Agrarpolitik der Bundesregierung zu protestieren. Die zentrale Kundgebung mit mehreren tausend Teilnehmern fand in Bonn statt. Auch in Rendsburg versammelten sich Bauern mit ihren Treckern wie in München, Hannover, Stuttgart und vielen anderen Städten. Nun bitten die Koalitionsfraktionen die Landesregierung, in dieser Tagung „über die bundesweiten Demonstrationen von Bäuerinnen und Bauern zu berichten“. In Schleswig-Holstein protestierten Landwirte mit einer großen Sternfahrt nach Rendsburg gegen die Berliner Agrarpolitik in Berlin. Nach Angaben der Polizei fuhren rund 1700 Fahrzeuge von insgesamt 14 Startpunkten los. Der längste Konvoi erreichte eine Länge von rund zehn Kilometern. Die meisten Traktoren fuhren zum Versammlungsort in der Rendsburger Innenstadt. Drei weitere Konvois mit rund 400 Fahrzeugen starteten von Schleswig-Holstein aus nach Hamburg. Aufgerufen zu der Treckerdemo hat die bundesweite Bewegung „Land schafft Verbindung – Wir rufen zu Tisch“. Die Landwirte protestierten vor allem gegen strengere Regeln zum Umwelt- und Insektenschutz, weil sie dadurch ihre Existenz bedroht sehen. Hintergrund ist das von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) geschnürte „Agrarpaket“ mit Glyphosat-Ausstieg, mehr Schutz für Insekten und einem neuen Tierwohl-Kennzeichen. Dazu kommen neue Auflagen, um das Grundwasser vor zu viel Nitrat durch Überdüngung zu schützen. Ein Prozess, in dem viele Bauern sich ungehört fühlen.
Am Tag der geplanten Aussprache im Plenum, am Donnerstag, 14. November, hat der Bauernverband Schleswig-Holstein bereits zu einer neuen Protestaktion aufgerufen. So sollen anlässlich der Umweltministerkonferenz in Hamburg „Landwirte, andere Landnutzer und Schäfer aus ganz Deutschland am Tagungsort ihre Kritik an der aktuellen Politik deutlich machen und zum Dialog einladen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Kundgebung stehe unter der Überschrift „Kooperation statt Verbote – Dialog statt Konfrontation“. 7

TOP 13, 28, 31 und 40 Beratung über Anträge zur Klima- und Energiepolitik, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1623), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1789), Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1792), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1802), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Plenum hat vier Anträge zur Klimaschutz-und Energiepolitik gebündelt. In einer einzigen, auf 35 Minuten angesetzten Debatte sollen Vorstöße der SPD zum Austausch von Ölheizungen und zur möglichen Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer, eine AfD-Forderung nach einer Ablehnung des in Berlin geschnürten Klimapakts sowie ein Vorschlag der Koalitionsfraktionen zur Beachtung des Klimaschutzes bei allen landespolitischen Regelungen diskutiert werden.
Ölheizungen: Mit Blick auf das vom schwarz-roten Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Einbau- Verbot für neue Ölheizungen fordert die SPD-Fraktion im Norden ein Landesprogramm, das Hauseigentümer beim Austausch von Öl-Heizungsanlagen auf klimafreundlichere Techniken finanziell unterstützen soll. Das Papier solle die Landesregierung noch vor der Verabschiedung des Haushalts 2020 vorlegen. Konkret ist der Einbau neuer Ölheizungen ab 2026 verboten – es gibt aber Ausnahmen, wenn etwa ein Haus weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt und die Heizung auch nicht aus erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Gas- oder Ölheizkessel, die 1991 oder später eingebaut worden sind, dürfen ab dem Einbau nur 30 Jahre lang betrieben werden; ältere Ölanlagen müssen sofort stillgelegt werden. Die Regelungen zu den Ölheizungen sind Teil der Klimaschutz-Beschlüsse und fließen in das neue Gebäudeenergiegesetz ein.
Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lässt, soll eine „attraktive Austauschprämie“ bekommen. Die Spitzen von Bundes-Union und Bundes-SPD hatten beschlossen, dass die Prämie bei 40 Prozent der Kosten liegen soll. Zudem kann der Austausch steuerlich abgesetzt werden. Laut der SPD-Fraktion im Norden dient Heizöl derzeit noch in rund 18 Prozent der schleswig-holsteinischen Haushalte der Wärmeversorgung.
Öl-Erkundungsbohrungen im Wattenmeer: Eine vom Ölkonzern Wintershall Dea beantragte zusätzliche Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer hat ein altes Streitthema neu entfacht. Während Umweltschützer gegen eine zusätzliche Ölförderung lautstark protestieren, betonen die Jamaika-Fraktionen von CDU, Grüne und FDP, es werde nach Recht und Gesetz entschieden – zuständig sei hierfür das Bergamt in Clausthal-Zellerfeld (Niedersachsen). Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht von den Grünen lehnt weitere Bohrungen mit Blick auf das Nationalparkgesetz ab. Zu all diesen Positionen fordert die SPD jetzt einen Regierungsbericht – insbesondere mit einer „Einschätzung zu der rechtlichen Situation in Land und Bund“ sowie zur Haltung der Landesregierung. Wintershall Dea sieht durch weitere Bohrungen keine Umweltrisiken. Die unterirdische Erschließung erfolge in 2000 bis 3000 Metern komplett von der vor der Dithmarscher Küste liegenden Bohr- und Förderinsel Mittelplate aus. Von dort werde seit 1987 Jahren störungsfrei Öl gefördert, betont der Konzern. Es gehe bei dem neuen Antrag nur darum, bekannte Reserven im südlichen Zipfel der nachgewiesenen Lagerstätte zu erschließen. Dieser Zipfel liege allerdings knapp außerhalb der Fläche, für die bis 2041 eine Förder-Bewilligung bestehe. Mittelplate hat laut Dea noch um die 17,8 Millionen Tonnen Ölreserven (Stand Ende 2018), das sind mehr als 60 Prozent der deutschen Gesamtreserven. 8

In den letzten Jahren sind mehrere Anläufe gescheitert, die Ölförderung im Wattenmeer auszuweiten. Zuletzt stoppte das Umweltministerium im Jahr 2017 geplante Erkundungsbohrungen, und 2018 gab Dea bekannt, auf drei Erkundungsbohrungen von neuen Bohrstellen aus – also abseits von Mittelplate – zu verzichten.
Klimaschutzprogramm beenden: Die AfD spricht sich für eine radikale Kehrtwende bei der Klimaschutz- und Energiepolitik aus. Unter anderem fordert die Fraktion dazu auf, das kürzlich beschlossene Klimaschutzpaket der schwarz-roten Koalition in Berlin abzulehnen und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) abzuschaffen. Darüber hinaus seien „alle nationalen wie internationalen Verpflichtungen, die in Bezug auf den ´Klimaschutz´ eingegangen wurden, zu beenden und keine zukünftigen Verpflichtungen mehr einzugehen“, heißt es in dem Antrag. Und weiter schreibt die AfD: „Erforderliche Anpassungsmaßnahmen“, etwa beim Deichbau oder der Bewässerung von Agrarflächen in niederschlagsarmen Zeiten, „erfolgen vor dem Hintergrund, dass sich das Klima immer schon verändert hat und unabhängig von der Tatsache, dass Prognosen über die zukünftige Klimaentwicklung auf Grund des Charakters des Klimasystems grundsätzlich nicht möglich sind“.
Klimaschutz-Prüfung aller Gesetze: Die Koalitionsfraktionen wollen, dass künftig „alle relevanten Regelungsentwürfe“ des Landes auf die Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen des Landes hin überprüft werden. Dazu zählen CDU, Grüne und FDP Gesetze, Verordnungen und Vergabe- und Förderrichtlinien. „Wo möglich, soll die zu erwartende Wirkung auf die Treibhausgasemissionen quantifiziert werden“, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Weiter schreiben die Koalitionsfraktionen, der Klimawandel sei nur in den Griff zu bekommen, „wenn Klimaschutz als Querschnittsaufgabe der Ressorts begriffen und ausgewertet werde“.


TOP 29 Das Grüne Band bundesweit zum Naturdenkmal erklären, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1790), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein unterstützt einen Antrag der Grünen- Bundestagsfraktion und will das sogenannte Grüne Band entlang der ehemalige innerdeutsche Grenze zum Naturdenkmal erklären. Es habe sich auf dem einstiegen Todesstreifen ein 1393 Kilometer langer Streifen wertvoller Biotope entwickelt, begründen die Sozialdemokraten ihren Vorstoß. Zudem gelte es, das Gebiet „als Erinnerungs- und Gedenkort an die jüngste deutsche Geschichte zu sichern und zu entwickeln“. Die Landesregierung wird mit dem Antrag aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und noch vorhandene Lücken in der Schutzkulisse in Schleswig-Holstein zu schließen. Und: Der Bund solle die Länder bei Ankauf und Umwandlung von Flächen für die Ausweisung von Schutzgebieten finanziell unterstützen. 9

TOP 44 Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1363), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1510) geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Antrag der SPD hat die Landesregierung einen schriftlichen Bericht über Zustände in Schlachthöfen und die Arbeitsbedingungen in der Fleischverarbeitung vorgelegt. Das Fazit: Auch wenn es Betriebe gebe, die sich an die Standards des Arbeits- und Sozialrechts hielten, sei es „unbestreitbar“, dass „Missstände weiterhin vorhanden sind.“ Neben einem nachgewiesenen Verstoß gegen Arbeitsschutz, werden beispielsweise Tierschutzverstöße aufgrund von fehlenden Sachkunde-Nachweisen im Umgang mit Tieren sowie Sprachbarrieren bei den Mitarbeitern aufgeführt. Schlachthofbetreiber müssten von ihren Werkvertragsunternehmen konsequenter vorgegebene Standards einfordern, heißt es in dem Bericht. Im Antrag der SPD wurde die Regierung des Weiteren aufgefordert, über die soziale Situation der Beschäftigten und die Einhaltung des Arbeitsschutzes zu berichten. Die Landesregierung betont diesbezüglich, es habe in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden von Arbeitenden aus Osteuropa über deren „Unterbringungs- und Beschäftigungssituation“ gegeben. Um den komplexen Anforderungen der Überwachung gerecht zu werden, habe das Gesundheitsministerium im Mai 2018 eine Überprüfungs- und Informationskampagne „Unterkünfte von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft“ initiiert.
Nachdem in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 ein mittelständisches Schlacht-Unternehmen von einem bundesweiten Schlacht-Marktführer übernommen wurde, ist laut dem Schleswig- Holsteinischen Zeitungsverlag (shz) die Anzahl an geschlachteten Tieren im Land angestiegen. Während der deutschlandweite Trend zu weniger Fleischkonsum gehe, habe sich in Schleswig- Holstein allein die Zahl an in Schlachthöfen getöteter Schweine zwischen Anfang 2015 und Ende 2018 verdreifacht.


TOP 36 Gemeinsam für ein starkes und geschütztes jüdisches Leben in Schleswig-Holstein einsetzen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1798), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wenige Wochen nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle positionieren sich CDU, Grüne und FDP klar gegen Antisemitismus und Rassismus. Sowohl die Tat als auch die gesellschaftliche Entwicklung zeigten, „dass extremistische und antisemitische Ansichten in unserer Gesellschaft ein zunehmendes Problem darstellen“, so die Koalitionsfraktionen in ihrem Papier. Sie setzen sich daher für eine „Stärkung der Erinnerungskultur“ und für eine „Überprüfung der Lehrpläne“ an den Schulen ein. Außerdem soll weiterhin ein regelmäßiger Austausch mit Sicherheitsbehörden „über angemessene Schutzmaßnahmen von jüdischen Einrichtungen in Schleswig-Holstein“ stattfinden. Im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung als letztes Bundesland einen Staatsvertrag mit den jüdischen Verbänden geschlossen, mit dem die jüdischen Glaubensgemeinschaften den christlichen Kirchen gleichgestellt wurden. Darüber hinaus soll es ab dem kommenden Jahr einen 10

ehrenamtlichen Beauftragten für das jüdische Leben und gegen Antisemitismus geben, der laut CDU, Grünen und FDP „ein wichtiger Ansprechpartner“ sein wird.
Nach einer Ende 2018 veröffentlichten Umfrage im Auftrag der EU-Grundrechteagentur fühlen sich Juden in Deutschland deutlich häufiger angefeindet als in anderen EU-Staaten. 41 Prozent der Befragten in Deutschland gaben dabei an, im zurückliegenden Jahr Opfer einer Belästigung geworden zu sein, die gegen sie als Juden gerichtet war. Im EU-Durchschnitt lag der Wert bei 28 Prozent. Drei Viertel der Juden in Deutschland verzichtete demnach auf das Tragen jüdischer Symbole in der Öffentlichkeit, wie etwa der Kippa.


TOP 27 Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes verhindern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1788), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Eine Bundesratsinitiative aus Bayern zu flexibleren Arbeits- und Ruhezeiten stößt der SPD auf. Die Sozialdemokaten wittern eine Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes und fordern die Landesregierung auf, den bayrischen Vorstoß zu verhindern. Im Detail nimmt der Freistaat in seinem Antrag die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden und die ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden in den Blick. Dazu heißt es etwa: Starre Arbeitszeitregelungen würden „häufig dem ausdrücklichen Wunsch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern“ widersprechen, die Arbeitszeit insbesondere für die Familie zu unterbrechen. Die SPD im Landtag sieht das anders und fürchtet vor allem um den Schutz von Arbeitnehmern. Dieser dürfe nicht „unter dem Deckmantel der Digitalisierung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert werden“, heißt es in ihrem Antrag.


TOP 30 und 47 Schulleitungen stärken – Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualifizierung und Auswahl schulischer Führungskräfte und Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2018/19, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1791), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1727), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung hat einen Bericht zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2018/19 vorgelegt. So liegt laut Regierungsangaben die Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen bei einhundert Prozent. Diese Zahl bedeutet allerdings lediglich, dass, wenn kein Lehrer krank werden würde, eine Erteilung sämtlicher Schulstunden planmäßig möglich wäre. Denn Ausfälle gibt es nach wie vor viele. So findet laut Regierungsbericht etwa jede zehnte Schulstunde nicht planmäßig statt, weil Lehrer krank werden oder Fortbildungen besuchen. In den meisten Fällen kann eine Vertretung gefunden werden. Zum Einsatz kommen dabei auch pensionierte Lehrkräfte, die sogenannten Seniorenexperten, oder Referendare. Für etwa ein Fünftel der ausfallenden Stunden findet sich trotz solcher Maßnahme keine Vertretung. In diesem Fall werden die Stunden durch anderweitige Maßnahmen wie eigenverantwortliches Arbeiten der Schüler ohne Lehrer, kurz EVA, ersetzt. Zwei Prozent der Schulstunden fallen ersatzlos aus. Die vorliegenden Zahlen sind ähnlich 11

den Vorjahren. Schon im Schuljahr 2016/2017 fielen insgesamt zwei Prozent der Stunden ersatzlos aus. Statt 7,6 wurden damals 7,5 Prozent der Schulstunden nicht planmäßig erteilt. Hier liegt also eine minimale Verschlechterung vor. Und dass, obwohl allein im Schuljahr 2018/19 rund 400 weitere Planstellen für Lehrer geschaffen worden sind. Räumte die Regierung 2018 noch ein, keine hundertprozentige Unterrichtsversorgung gewährleisten zu können, suggeriert sie 2019: „Ziel erreicht!“ Für das laufende Schuljahr ist eine Versorgung mit 101 Prozent der Planstellen vorgesehen, sagt Bildungsministerin Karin Prien (CDU).
Damit künftig tatsächlich keine Schulstunde ausfallen muss, braucht es allerdings noch mehr. Wenn jede zehnte Stunde nicht planmäßig stattfindet, müssten die Lehrerstellen etwa 110 Prozent der Stundenanzahl abdecken können. Und jede dieser Stellen müsste dann auch tatsächlich mit einer qualifizierten Lehrkraft besetzt sein. Das ist derzeit aber nicht der Fall: „Angesichts der langfristig steigenden Schülerzahlen gibt es einen Bedarf an Lehrkräften, der höher ist als er im Moment gedeckt werden kann“, räumt der Bericht ein. Bedarf bestehe vor allem an Grundschulen, Förderzentren und berufsbildenden Schulen sowie in den MINT-Fächern, es gibt aber auch regionale Komponenten. Das Bildungsministerium nennt eine Reihe von Maßnahmen, welche die Unterrichtssituation noch weiter verbessern sollen. Dazu gehören weitere Lehrerstellen, die schrittweise Erhöhung der Bezahlung von Grundschullehrern und die geplante 250-Euro-Zulage für neue Lehrer in Problem-Regionen.
Ein in die Debatte einfließender überfraktioneller Antrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW ruft dazu auf, Schulleitungen zu stärken. Die Landesregierung soll hierfür „Handlungsfelder zur Stärkung der schulischen Führungskräfte in Schleswig-Holstein identifizieren und daraus ein Konzept zur Stärkung von Schulleitungen erstellen“. Unter anderem wird gefordert, Arbeitszeit, Arbeitsaufgaben und Vergütung von Führungskräften im Schuldienst aller Schularten zu beleuchten. Auch Qualifizierungsmaßnahmen sowie Personalentwicklungskonzepten seien zu berücksichtigen.


TOP 43 Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Universität zu Lübeck und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für die Jahre 2020-2024, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1685), und Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1686), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/1769), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Alle fünf Jahre legen das Land und seine Hochschulen fest, wie die Unis und FHs sich weiterentwickeln sollen und wie viel Geld ihnen dafür zur Verfügung steht. Die neue Periode dieser Zielvereinbarungen startet zum Jahresbeginn 2020 und geht bis Ende 2024. Der Bildungsausschuss hat die mehrere hundert Seiten starken Papiere unter die Lupe genommen und einstimmig gutgeheißen. Die Zuschüsse an die Uni Flensburg wurden im Laufe der 12

Ausschussberatungen leicht verändert. In der bevorstehenden Förderperiode zahlt das Land pro Jahr rund 330 Millionen Euro an die neun Universitäten und Fachhochschulen im Lande. Größter Empfänger ist die Kieler Christian-Albrechts-Universität mit knapp 182 Millionen. Es folgen die Uni Lübeck (30 Millionen), die Fachhochschule Kiel (29,5 Millionen), die Europa-Uni Flensburg (27 Millionen) und die Technische Hochschule Lübeck (23 Millionen). Die Hochschule Flensburg erhält 18 Millionen Euro. Acht Millionen gehen an die Musikhochschule Lübeck, ebenso viel erhält die Fachhochschule Westküste, und 6,6 Millionen bekommt die Kieler Muthesius-Kunsthochschule (Zahlen für das Jahr 2020).
Die Zielvereinbarungen enthalten eine Reihe von „strategischen Schwerpunkten“, denen sich die Hochschulen verstärkt widmen sollen. Hierzu gehören die Digitalisierung, die Künstliche Intelligenz, die „Life-Sciences“, die Meeresforschung, die Energiewende, die Materialwissenschaften und die Lehrerausbildung. Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes im Jahr 2017 wurde die Hochschulmedizin ebenfalls in das System der Ziel- und Leistungsvereinbarungen aufgenommen. Der Kieler Campus des Universitätsklinikums (UK SH) erhält pro Jahr gut 54,5 Millionen Euro, der Campus Lübeck 40,6 Millionen. Dem Papier zufolge soll insbesondere die translationale Medizin weiter gestärkt werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, Labor, Krankenbett und Wissenschaft zusammenzubringen, um eine Weiterentwicklung und Verbesserung von Prävention, Diagnose und Therapie zu fördern.



Freitag, 15. November, 10 bis 14 Uhr



TOP 39 Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für eine Wasserstoffstrategie der Erneuerbaren Energien für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1801), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In einem mit zwölf Punkten unterlegten Forderungskatalog rufen die Koalitionsfraktionen die Landesregierung dazu auf, den Aufbau einer Wasserstoff-Wirtschaft auf Basis der Erneuerbaren Energien auch zukünftig zu unterstützen. „Als Grundlage für und in Ergänzung der nationalen und der norddeutschen Wasserstoff-Strategie“ soll ein Maßnahmenkatalog für ein taktisches Vorgehen in Schleswig-Holstein erstellt werden. In den Detailpunkten werden unter anderem die Verknüpfung mit der Sektorenkoppelung, der Speicherung und des Transports genannt, aber auch die Versorgungsinfrastruktur für mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge genannt.
Unterdessen ist bereits ein überregionales Vorhaben auf dem Weg: Die norddeutschen Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen und Bremen wollen bis 13

zum Jahr 2035 eine grüne Wasserstoff-Wirtschaft aufbauen. Das haben die Wirtschafts- und Verkehrsminister vergangene Woche in Lübeck beschlossen. Gemeinsames Ziel der Nordländer ist es, im ersten Schritt ausreichend Kapazitäten für die Elektrolyse auszubauen, um mit Hilfe von Strom aus erneuerbaren Energien grünen Wasserstoff zu produzieren. Der kann unter anderem als Energiespeicher, zur Herstellung von synthetischem Treibstoff oder in Brennstoffzellen zum Antrieb von Fahrzeugen genutzt werden. Die Strategie sieht vor, bis 2025 mindestens 500 Megawatt und bis zum Jahr 2030 mindestens fünf Gigawatt Elektrolyse-Leistung in Norddeutschland zu realisieren. „Mit den 500 Megawatt könnten rund 151.000 Autos mit grünem Wasserstoff versorgt werden. Bei einer Steigerung auf fünf Gigawatt reicht die Menge für alle 1,5 Millionen in Schleswig-Holstein zugelassenen Autos“, sagte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) nach der Konferenz. Darüber hinaus ist parallel zum derzeitigen Aufbau von E-Ladesäulen der Aufbau eines Wasserstoff-Tankstellennetzes mit rund 250 Stationen geplant. Aktuell existieren in Norddeutschland 78. Die Minister forderten zudem, die EEG-Umlage für regenerativ erzeugten Strom für die Wasserstoff-Produktion zu streichen.
Auch in Berlin laufen die Planungen auf diesem Gebiet. So kündigte die Bundesregierung eine Wasserstoff-Strategie bis zum Jahresende an. Die Große Koalition will die Entwicklung von Wasserstoff-Technologie voranbringen und sieht dabei die Autobranche in der Pflicht. Ziel sei es, in den Jahren 2021/22 insgesamt 60.000 Wasserstoff-Autos ans Netz zu bringen, sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am 5. November in Berlin. Und CDU- Wirtschaftsminister Peter Altmaier schob nach „Wir wollen, dass Deutschland bei den Wasserstoff- Technologien die Nummer eins in der Welt wird“.


TOP 35 Schleswig-Holstein steht hinter der Provinzial, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1797), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW sorgen sich um Arbeitsplätze bei der Provinzial NordWest und fordern in einem gemeinsamen Antrag den Erhalt des Standortes Kiel. Hintergrund ist die angestrebte Fusion der zur Sparkassenfinanzgruppe gehörenden Versicherungen Provinzial NordWest und der Provinzial Rheinland. Ursprünglich war eine Fusion bereits zum 1. Januar 2019 angestrebt worden. Ein Sprecher der Provinzial Nordwest sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), die Fusion habe sich vor allem wegen der forcierten Negativzinsen auf den Kapitalmärkten und des dadurch verlängerten Wertermittlungsverfahrens verzögert. Eine Fusion sei 2019 nicht mehr möglich, sondern frühestens im nächsten Jahr, wenn die betriebswirtschaftlichen Bewertungen der Unternehmen vorgenommen worden seien.
Alle sieben Anteilseigner der Provinzial Rheinland Versicherungen (Düsseldorf) und des Provinzial NordWest Konzerns (Münster) hatten vor einem Jahr die Inhalte einer schriftlichen Absichtserklärung für die Fusion gebilligt. Durch eine Fusion der beiden Häuser entstünde der größte öffentliche Sach- und Lebensversicherer mit einem Beitragsvolumen von fast sechs 14

Milliarden Euro. Zusammen haben beide Unternehmen mehr als 5000 Mitarbeiter, darunter etwa 1000 in Schleswig-Holstein.


TOP 37 Bericht der Landesregierung zu Stand und Planungen zur Einführung von 5G, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1799), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Bereits im vergangenen Sommer hatte der Landtag sich für einen zügigen Netzausbau und die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G stark gemacht. Die SPD fordert nun einen Bericht „über den Stand und die Planungen zur flächendeckenden Einführung“ in Schleswig-Holstein“. Im Detail wollen die Sozialdemokraten wissen, wann „die ländlichen Räume mit welchen Frequenzen diesen Standard nutzen können“ und wann „das Ziel der flächendeckenden Einführung von 5G in Schleswig-Holstein erreicht wird“. Seinen ersten 5G-Sendemast in Schleswig-Holstein hat der Mobilfunk-Konzern Vodafone als Pionier im Juli in der Gemeinde Hattstedt im Kreis Nordfriesland in Betrieb genommen. Die Gemeinde mit rund 2.500 Einwohnern ist damit einer von 25 Standorten des Standortes deutschlandweit, der mit 5G-Masten fit für die mobile Zukunft gemacht wurde. Dennoch bleibt das 5G-Netz bundesweit noch sehr beschränkt. Bis August hatte der Mobilfunkanbieter rund 50 Stationen mit der neuen Netzgeneration ausgestattet.
Die Bundesregierung in Berlin hat unterdessen Ende Oktober Eckpunkte für eine neue Mobilfunkstrategie vorgestellt, mit der der Ausbau des schnellen Mobilfunks in der Fläche und entlang von Verkehrswegen vorangebracht werden soll. Dabei gehe es zentral um die Versorgung von Orten, die ohne staatliche Hilfe auf längere Sicht keine Perspektive für ein Mobilfunknetz hätten. Ziel ist den Eckpunkten zufolge, dass Deutschland beim Mobilfunk eine „internationale Spitzenposition“ auf Basis einer flächendeckenden 4G-Versorgung erreicht. Dafür sollen unter anderem Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bestehende Liegenschaften von Bund, Ländern und Kommunen sollen verstärkt als Standorte von Antennenmasten genutzt werden. Wie bereits bekannt, will die Regierung zudem eine Mobilfunkinfrastruktur-Gesellschaft gründen, um den Ausbau zu unterstützen und wenn nötig selbst Aufträge zu vergeben. Mit einer flächendeckenden 4G-Versorgung soll auch eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau der nächsten superschnellen Mobilfunkgeneration 5G geschaffen werden.


TOP 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Presse, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1718), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1767), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD steht mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Landespressegesetzes vor der Ablehnung. Der Innen- und Rechtsausschuss votierte mit den Stimmen aller anderen Fraktionen gegen das Papier. In Erster Lesung im September hatte es massive Kritik an dem Vorstoß gegeben, der eine Impressumspflicht für die Beteiligung von Parteien an Medienwerken verlangt. Die AfD begründete den Gesetzentwurf mit einer „immer stärkeren Zunahme wirtschaftlicher 15

Verflechtungen im bundesdeutschen Pressewesen“. Insbesondere mit Blick auf die SPD hatte Volker Schnurrbusch (AfD) im September gefordert, „jede Verflechtung“ an prominenter Stelle aufzuzeigen – in jeder Ausgabe eines Medienwerkes. Er begründete dies mit möglichen Einflussnahmen auf Redaktion bei Zeitungen, Magazinen oder Zeitschriften. Die bisherigen Regelungen seien nicht ausreichend, um für Transparenz zu sorgen. Die Oppositionsfraktion fordert, dass Publikationen in jeder Ausgabe „an herausgehobener Stelle“ über Verquickungen mit Parteien Auskunft geben. Verfassungsrechtlich verboten sind solche Beteiligungen nicht. Die Möglichkeiten des Gesetzgebers, Medienbeteiligungen politischer Parteien gesetzlich zu unterbinden, sind laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestags von Verfassungsseite selbst stark beschränkt. 2008 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein absolutes Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, verfassungswidrig sei. Dies hatte das damalige Hessische Privatrundfunkgesetz vorgesehen. Obwohl das Thema bereits debattiert worden war und sich nach der Ausschussberatung breite Ablehnung abzeichnet, bestand die AfD auf eine erneute Aussprache zum Thema.


TOP 38 Abschaffung des „Zukunftslabors zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme“, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1800), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD will das von der Landesregierung ins Leben gerufene „Zukunftslabor zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme“ abschaffen. Seit fast zwei Jahren diskutierten dort Akteure der Arbeitsmarktpolitik und Wissenschaftler „ohne erkennbares Ziel oder Ausrichtung konträre theoretische Modelle diskutiert“ heißt es im Antrag der Sozialdemokraten. Außerdem koste es unnütz mehrere hunderttausend Euro, sagte die die sozialpolitische Sprecherin der SPD- Landtagsfraktion, Birte Pauls, bei Vorstellung des Antrags. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien CDU, Grüne und FDP auf die Einrichtung des Gremiums verständigt und 2018 eingerichtet. In dem „Zukunftslabor“ sollen Experten unterschiedliche Absicherungsmodelle, zum Beispiel ein Bürgergeld, ein Grundeinkommen oder die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme, diskutieren und bewerten. Begleitet wird das Projekt seit Mitte 2018 von einem halbjährlich tagenden Beirat aus Vertretern von Politik, Wirtschaft, Kranken- und Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Kommunalen Landesverbände sowie der Sozialverbände. Für die wissenschaftliche Koordinierung des Labors wurde Ende 2018 das Institut für Sozialökologie in Siegburg (NRW) angeheuert. Das Sozialministerium hat die Federführung. Es sei nicht erkennbar, dass die Einrichtung zu konkreten Ergebnissen führen werde, moniert jetzt die SPD. Sie fordert stattdessen von der Landesregierung belastbare Lösungen für die demografischen Herausforderungen etwa in den Bereichen Pflege und Gesundheit oder Wohnen.
Für das „Zukunftslabor“ sind laut Haushaltsentwurf von 2018 bis 2020 einschließlich insgesamt fast 600.000 Euro vorgesehen. Bislang sind eine Homepage und eine Literaturstudie zu „Demografie und Digitalisierung“ erschienen, die im Mai vorgestellt wurde. Im September tagten Wissenschaftler und entwickelten Reformszenarien zur Umgestaltung der sozialen Sicherungssysteme. 16

TOP 41 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2019 bis 30.09.2019, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 19/1746), geplanter Aufruf 12:55 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten


TOP 45 Bericht zur Einführung eines landesweiten Semestertickets für Studierende, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1643), geplanter Aufruf 13:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Ein jahrelang heiß diskutiertes Thema hat es in die Umsetzung geschafft. Zum Beginn des Wintersemesters ist an den meisten Hochschulen das landesweite Semesterticket eingeführt worden. Dennoch bleibt ein Wermutstropfen. Denn der ursprünglich angekündigte Preis von unter 100 Euro konnte nicht gehalten werden. In diesem Semester kostet die landesweite Mobilität die Studierenden 124 Euro, die zuzüglich zu den Semestergebühren anfallen. Die Kosten für ein Semester haben sich damit insgesamt mehr als verdoppelt. Laut der letzten Sozialerhebung des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2016 stehen einem Studierenden etwa 900 Euro pro Monat zum Leben zur Verfügung. Für den studentischen Geldbeutel bedeutet das landesweite Semesterticket eine spürbare Mehrbelastung. Die Hochschule Heide hat sich darum gegen die Einführung entschieden. Die Kieler Christian-Albrechts-Universität, die Fachhochschule Kiel, die Muthesius Kunsthochschule Kiel, die Universität Lübeck, die Technische Hochschule Lübeck, die Musikhochschule Lübeck und die Europa-Universität Flensburg sind dagegen dabei. Hier stimmte die erforderliche Mehrheit der Studierenden.
Ohne Subvention durch das Land würde der Einführungspreis noch höher liegen. Das Land hat neun Millionen Euro als Anschubfinanzierung für das Ticket zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss fällt jedes Semester geringer aus. Die Senkung geschieht in kleinen Schritten, um einen sprunghaften Anstieg der Kosten für die Studierenden zu vermeiden. So kostet das landesweite Semesterticket im kommenden Sommersemester 130 Euro statt 124 Euro. Ein milder Anstieg um sechs Euro, der allerdings zu jedem Semester erfolgt, bis das Land die Subventionierung zum Sommersemester 2022 einstellen wird. Die Anschubfinanzierung fungiert auch als Risikominderung für die beteiligten Verkehrsunternehmen. Denn derzeit ist noch unklar, in welchem Umfang die Studenten das neue Angebot nutzen werden. Die vierjährige Einführungsphase dient dazu, den tatsächlichen Bedarf für landesweite Mobilität zu ermitteln. Um dies zu ermöglichen, zahlen alle Studierenden – besondere Härtefälle ausgenommen – solidarisch ihren Beitrag. Ein System, das sich bereits bewährt hat. Alle derzeit in Deutschland existierenden Semestertickets sind solidarisch finanziert und nicht staatlich getragen. Nach der Einführungsphase wird das Ticket das kosten, was die Studierenden tatsächlich „verfahren“. Das heißt, dass der Preis für das Ticket durchaus wieder günstiger werden kann.
Ob die Einführung des Semestertickets auch für das geplante Jobticket für pendelnde Arbeitnehmer und Auszubildende ein Vorbild ist, bleibt abzuwarten. Die Landesregierung hat laut Bericht Schleswig-Holsteins Nahverkehrsgesellschaft NAH.SH damit beauftragt, zum 01. August 2020 ein entsprechendes Ticket einzuführen. Die Ersparnis von 25 Prozent gegenüber den 17

regulären Preisen ist im Gespräch. Von dem Ticketpreis könnte der Arbeitgeber zusätzlich ein Drittel übernehmen, der Arbeitnehmer zahlt dann die verbliebenen zwei Drittel. Hintergrund ist eine Übereinkunft mit dem Hamburger Senat. Nach dieser müssen allen pendlerstarken Regionen in der Metropolregion der Beitritt zum Hamburger Verkehrsverbund HVV ermöglicht werden, und es ist ein einheitlicher Nord-Tarif zu schaffen. Rund 350.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pendeln laut DGB Nord täglich zum Arbeiten nach Hamburg, darunter mehr als 170.000 aus Schleswig-Holstein.


Dringlichkeitsantrag zur Marschbahn, Aufruf noch offen, benötigt zu Beginn der Tagung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum
Die Nachricht aus Berlin kam vergangenen Mittwoch (6. November) überraschend: Der zweigleisige Ausbau der Marschbahn ist nicht mehr im Entwurf des sogenannten Maßnahmengesetzes zur Planungsbeschleunigung von Bauvorhaben enthalten. Die Landespolitik reagierte zum Teil empört. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach von einer Fehlentscheidung, die im Gegensatz zu allen bisherigen Signalen des Bundes für einen zügigen Ausbau der von Pendlern und Touristen stark frequentierten Bahnlinie nach Sylt stehe. Jetzt fordern die Koalitionsfraktion per Dringlichkeitsantrag eine Aussprache im Parlament. Ziel ist es, sich auf eine fraktionsübergreifende Resolution mit einem eindeutigen Appell nach Berlin für den zügigen Ausbau zu verständigen
Es war ein Lichtblick für leidgeprüfte Sylt-Pendler: Der zweigleisige Ausbau der Marschbahnstrecke zwischen Niebüll über Klanxbüll nach Westerland sollte per Gesetz beschleunigt werden. Dafür hat sich auch die Landespolitik stark gemacht, und so sah es auch ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor. Doch nun taucht das Bahnprojekt aus dem hohen Norden in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf plötzlich gar nicht mehr auf. Nach Aussage des Verkehrsministeriums sei der Ausbau im Zuge der Ressortabstimmung mit dem Umweltministerium aus der Vorhabenliste gestrichen worden. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht noch aus. Einen Tag später verteidigte das Bundesumweltministerium sein Nein zu dem gesetzlich beschleunigten Ausbau der Marschbahnstrecke verteidigt. Die Entscheidung, den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Klanxbüll nach Westerland nicht in die Liste der Projekte für eine sogenannte Legalplanung aufzunehmen, „ist Ergebnis einer juristisch erforderlichen Abwägung“, sagte ein Sprecher des von Ministerin Svenja Schulze (SPD) geleiteten Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Für alle im Gesetz aufgelisteten Maßnahmen würden hohe verfassungsrechtliche Anforderungen gelten. Der klima- und verkehrspolitische Nutzen solcher Projekte müsse sehr hoch sein, um das Konzept der Legalplanung zu rechtfertigen. Der Nutzen einer zweigleisigen Marschbahn sei aber nach dieser fachlichen Prüfung „mit den übrigen in dem Gesetzentwurf enthaltenen Schienenverkehrsprojekten nicht vergleichbar“, führte der Ministeriumssprecher aus. 18

Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 19

Reihenfolge der Beratung der 26. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 13. November 2019 1 Aktuelle Stunde zum Thema "Situation des UKSH" 70 10:00 9+ Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein 35 11:10 26 und Transparenz auf lokalen Wohnungsmärkten schaffen. 14 Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen 35 11:45 11A Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses 5 12:20
48 Bericht zu eSports-Initiativen 35 15:00 16 a) Pflegesituation verbessern – Kostenübernahme für Palliativ Care 35 15:35 Fortbildung für Pflegekräfte b) Grundlagen zur Finanzierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung schaffen 17 Bericht zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt 35 16:10 20 Sonderzahlung statt Weihnachtsgeld – Angebot der Beschäftigten 35 16:45 annehmen! Donnerstag, 14. November 2019 22 Demonstration von Bäuerinnen und Bauern 35 10:00 13+ Beratung über Anträge zur Klima- und Energiepolitik 35 10:35 28+ 31+ 40 29 Das Grüne Band bundesweit zum Naturdenkmal erklären 35 11:10 44 Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der 35 11:45 Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein
36 Gemeinsam für ein starkes und geschütztes jüdisches Leben in 35 15:00 Schleswig-Holstein einsetzen 27 Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes verhindern 35 15:35 30+ Schulleitungen stärken – Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen 35 16:10 47 zur Weiterentwicklung der Qualifizierung und Auswahl schulischer Führungskräfte und Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2018/19 43 Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin zwischen 35 16:45 dem Land Schleswig-Holstein, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Universität zu Lübeck und dem Universitätsklinikum Schleswig- Holstein für die Jahre 2020-2024 und Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig- Holstein Freitag, 15. November 2019 39 Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für eine Wasserstoffstrategie 35 10:00 der Erneuerbaren Energien für Schleswig–Holstein 35 Schleswig-Holstein steht hinter der Provinzial! 35 10:35 37 Bericht der Landesregierung zu Stand und Planungen zur Einführung von 35 11:10 5G 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Presse 35 11:45 38 Abschaffung des „Zukunftslabors zur Weiterentwicklung der sozialen 35 12:20 Sicherungssysteme“ 41 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2019 bis 5 12:55 30.09.2019 45 Bericht zur Einführung eines landesweiten Semestertickets für 35 13:00 Studierende 20

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 2 Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland 3+4 Gesetze zur Änderung des Wassergesetzes und zum Neuerlass des Wassergesetzes und zur Änderung anderer wasserrechtlicher Vorschriften 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur 7 Staatsverträge "HSH Finanzfonds AöR" und "hsh portfoliomanagement AöR" 10 Entwurf eines Maßregelvollzugsgesetzes 11 Gesetz zur Harmonisierung der Haushaltswirtschaft der Kommunen 25 Umsetzung der Resolutionen des 17. Parlamentsforums Südliche Ostsee und der 28. Ostseeparlamentarierkonferenz 32 Antibiotika-Nutzung in der Nutztierhaltung 34 Ergebnisse der OECD-Analyse der Metropolregion Hamburg 42 Einfaches System zur Darstellung der Nährwertqualität auf Lebensmitteln einführen 49 Bericht zur Personalsituation im Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) in Neumünster



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 8 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein 12 Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein 15 Fahrradinfrastruktur in den Städten verbessern 18 Gefährliche Weltkriegsmunition in Nord- und Ostsee bergen 19+ Stärkung der politischen Bildung in der Schule und 24 Bericht über das Jahr der politischen Bildung 21 Errichtung einer Professur für „Plurale Ökonomik“ 23 Jahr der Bildung für Nachhaltige Entwicklung 33 Elektrokleinstfahrzeuge als Teil der Leichtmobilität integrieren 46 Fünfter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst In Verbindung mit: Zweiter Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien – Zweiter Gremienbericht 50 Wildnis in Schleswig-Holstein