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13.11.19
12:01 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: TOP 16: Alle Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung in der Pflege nutzen

Pflegepersonal | 13.11.2019 | Nr. 396/19
Katja Rathje-Hoffmann: TOP 16: Alle Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung in der Pflege nutzen Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Der Fachkräftemangel in der Alten und Krankenpflege ist allgegenwärtig – auch bei uns hier in Schleswig-Holstein. Überall wird oft händeringend nach Fachpersonal gesucht.
Und deswegen nutzen wir als Politik alle Möglichkeiten, wie wir diesem Fachkräftemangel entgegenwirken können.
Wir wollen alle Chancen nutzen. Bei uns im Land haben sich bisher viele, vor allem auch ältere Frauen, durch Weiterbildungsinitiativen in der Pflege durch die BA qualifiziert. Das ist gut so und vor allem sehr erfolgreich!
Mit der bisherigen Ausbildung zur Altenpflegehelferin konnten sich zahlreiche Menschen so qualifizieren und möglicherweise auch weiterbilden zur examinieren Altenpflegefachkraft.
Derzeit wird in Schleswig-Holstein allerdings nur die Ausbildung zur Altenpflegehilfe (APH) angeboten. Die Krankenpflegehilfeausbildung (KPH) fand nicht statt. Das wollen wir ändern.
Im Sozialministerium gibt es eine neue Landesverordnung, die zum 1.1.2020 in Kraft treten wird. An diese Helferausbildung kann dann durch eine Fachkraftausbildung, die generalistische Pflegeausbildung angeknüpft werden. Diese Art der bestehenden Qualifizierung ist ein Erfolgsmodell in der Bundesrepublik. Und das muss es auch in der neuen generalistischen Ausbildung in der Pflege ab dem nächsten Jahr so bleiben.
Deswegen ist es sehr erfreulich, dass die Landesregierung diesen modifizierten Ausbildungsgang formell auf den Weg bringt. Hierzu müssen grundlegende Voraussetzungen geschaffen werden.
Die Regelung dieser einjährigen Pflegehelferinnenausbildung, die auch Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen für eine dreijährige generalistische

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Pflegeausbildung nicht immer sofort in Frage kommen, offensteht.
Die jetzt ergriffenen Maßnahmen sind aber nur ein erster Schritt, da sich zum 1.1.2020 die Ausbildungslandschaft in den Pflegebereichen umfassend verändern wird.
Alle notwendigen Maßnahmen für den fließenden Übergang in die Generalistik hat unser Land bereits in die Wege geleitet.
Mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung ist der Bereich der Helferausbildung jedoch keineswegs automatisch mit überführt. Diesen Weg müssen wir gesondert beginnen. Wir wollen jede sich bietende Chance nutzen Hilfskräfte zu motivieren und zu qualifizieren.
Es ist nur logisch, dass wir auf die Voraussetzung, die die Landesregierung mit der gemeinsamen Verordnung zur Schaffung der Krankenpflegehilfeausbildung (KPH) und der Altenpflegehilfeausbildung (APH) zunächst auf den Weg gebracht hat, aufbauen und auch hier eine einheitliche Generalistik schaffen wollen. Weil es dem neuen Berufsbild entspricht und es einen erleichterten Zugang zur Weiterbildung als Fachkraft bieten wird.
Wir wollen diese beiden einjährigen Hilfeausbildungen in eine generalistische Pflegehilfeausbildung überführen. Es ist daher wichtig, dass der Bund künftig die Finanzierung dieser Pflegehilfeausbildung einheitlich klärt, um zukünftigen Fachkräften in diesem Land hervorragende Ausbildungsvoraussetzungen bieten zu können.
Abschließend möchte ich noch einige Worte zu unserem Alternativantrag zu Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Hospiz- und Palliativpflege ansprechen.
Durch meine Ausführungen zu den Ausbildungsmöglichkeiten ist hoffentlich sehr deutlich geworden, dass uns der Bereich Pflege sehr bewegt und dass wir an vielen Bereichen steuern und auch nachsteuern müssen, um besser zu werden.
Uns eint das Ziel, dass unsere Maßnahmen dazu führen müssen, dass es in der Pflege künftig besser gehen muss. Für uns ist es notwendig, dass die Weiterbildungsquoten erhöht werden sollen. Dabei sollten wir prüfen, ob die Weiterbildungskosten durch eine ergänzende Regelung übernommen werden können.
Es ist zweifelsfrei notwendig, für eine fachliche Weiterbildung bei den Pflegefachkräften zu sorgen und sie zu ermöglichen. Deswegen bitten wir die Landesregierung uns Wege aufzuzeigen, wie diese bereits aktuell in Schleswig- Holstein geschieht.



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