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13.11.19
12:37 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 16 "Pflegesituation verbessern"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 372/2019 Kiel, Mittwoch, 13. November 2019
Gesundheit/ Pflegesituation ver- bessern



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 16 „Pflegesituation verbessern“ In seiner Rede zu TOP 16 (a) Pflegesituation verbessern – Kostenübernahme für Palliativ Care Fortbildung für Pflegekräfte und b) Grundlagen zur Finan- zierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung schaffen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Born- höft:
„Viele Akteure, sowohl direkt aus der Pflege als auch aus dem politischen Kontext, sehen und sahen die Einführung der generalistischen Ausbildung in der Pflege eher mit Skepsis. Die Bundesregierung hat aber Tatsachen ge- schaffen, mit denen wir auch länderseitig umgehen müssen. Auch in der Hoffnung und Erwartung, dass der Ausbildungs- und Berufszweig hierdurch mehr Vor- als Nachteile erfahren wird. Der Wechsel von den bisher ver- schiedenen Professionen wie der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hin zu einem generalistischen Abschluss macht aber nur dann Sinn, wenn alle Pflegeberufe in ihrer Ausbildung ineinander greifen können. Hierzu ge- hören natürlich auch die Felder, die mit dem ersten allgemeinbildenden Bil- dungsabschluss zugänglich sind, sprich die Pflegehelferinnen- und Pflege- helferausbildung. Während der Bund für die examinierten generalistischen Pflegekräfte ab 2020 die finanziellen Rahmenbedingungen abgesteckt hat, wurde es bisher versäumt, die Rahmenbedingungen für die generalistische Pflegehelferausbildung im Krankenhausgesetz mit aufzunehmen.
Das Land hat nunmehr vor kurzem eine Verordnung über die Berufe in der Pflegehilfe veröffentlicht, um einen landesweit anerkannten Pflegehilfeberuf zu gründen. Der Bund wird mit unserer Unterstützung nun hoffentlich zeit- nah nachziehen und den generalistischen Pflegehelfer im Krankenhausge- setz mit aufnehmen, sodass mit dem Systemwechsel zur Generalistik ein verlässliches und einheitliches Ausbildungssystem geschaffen wird. Ich möchte mich daher im Namen der FDP-Landtagsfraktion beim Sozialminis- terium und -minister bedanken, hier Klarheit zu schaffen.

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Das Thema Generalistik passt nun auch zu den beiden zusammengefassten Tagesordnungspunkten. Die AfD möchte, dass per se alle Alten- und Kran- kenpfleger die Möglichkeit bekommen, die hochspezialisierte Palliativ Care- Ausbildung zu erhalten – bezahlt bestenfalls vom Land. Ich glaube, Sie ha- ben das mit der Generalistik nicht ganz verstanden, sehr geehrte Herren von der AfD. Im gesamten Pflegegefüge sollten Sie die jeweiligen Einsatzor- te mal genauer unter die Lupe nehmen. Sie sollten sich auch die Frage stel- len, was bedeutet Palliativversorgung oder wer braucht Palliativversorgung? Die 85-jährige Uroma, sehbeeinträchtigt und ggf. dement ist keine Person, die in der Regel palliativ oder im Hospiz versorgt werden muss. Auf der an- deren Seite müssten Sie mir erklären, warum eine Intensiv- Krankenpflegerin, die in der Chirurgie tätig ist, nun unbedingt eine Palliativ Care-Ausbildung benötigt. Die Arbeit im Hospiz oder auf der Palliativstation beschreibt eine der sensibelsten Tätigkeiten, in denen man arbeiten kann. Jede und jeder, die oder der dort tätig ist, verdient den größten Respekt und Dank. Darüber hinaus ist dieser Bereich, bei dem sich sehr intensiv um den jeweiligen Menschen gekümmert werden muss, einer derjenigen, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am längsten im Beruf bleiben. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die Arbeitszufriedenheit trotz der teils schwe- ren Schicksale, die man erlebt, groß ist.
Und eines noch zum Schluss an die Männerrunde von der AfD: Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, Sie die Sensibilität angeblich anerkennen, wieso können Sie es selbst beim Thema Hospizarbeit nicht vermeiden, einen nega- tiven Kommentar über nicht-deutsche Arbeitnehmer in die Antragsbegrün- dung zu schreiben? Der Mangel an Pflegefachkräften führe „zu einer ver- stärkten Anwerbung ausländischer Pflegekräfte“. Das ist einfach nur unan- ständig und beschämend, was sie hier immer und immer wieder abziehen.
Zurück zur Sachlichkeit und somit zum Jamaika-Alternativantrag. Bisher ist es der Regelfall, dass entweder durch den Arbeitgeber die Fortbildung fi- nanziert wird oder von der jeweiligen Fachkraft selbst. Letzteres wird insbe- sondere dann der Fall sein, wenn das Unternehmen nicht den direkten Be- zug zur eigenen betrieblichen Tätigkeit sieht. Dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht per se so fortbildet, dass sie danach woanders arbeiten, ist nachvollziehbar. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die solch eine Weiterbildung auf eigene Kosten übernehmen, können diese regelhaft zumindest bei der Steuererklärung geltend machen und so knapp ein Drittel der Kosten zurückerstattet bekommen. Viel Geld für die jeweilige Fachkraft bleibt es natürlich dennoch.
Wir sind daher der Auffassung, dass hier die Kostenträger mehr herangezo- gen werden müssen. Wir bitten daher die Landesregierung, sich an die Kas- sen zu wenden und eine Lösung zu Gunsten der fortbildungsinteressierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erarbeiten.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de