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14.11.19
11:47 Uhr
SPD

WG: Thomas Hölck zu TOP 13,28,31,40: Der Nationalpark Wattenmeer muss Vorranggebiet für die Natur bleiben!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 14. November 2019


Thomas Hölck: Der Nationalpark Wattenmeer muss Vorranggebiet für die Natur bleiben! TOP 13, 28, 31, 40: Beratung über Anträge zur Klima- und Energiepolitik (Drs. 19/1623, 19/1789, 19/1802, AltA 19/1821)
„Wir lehnen den Antrag auf horizontale Ausweitung des Öl-Fördergebietes im Wattenmeer ab. Mit dem Antrag geht es darum, bekannte Reserven im südlichen Bereich der nachgewiesenen Lagerstätte zu erschließen. Aber genau dieser Bereich liegt offenbar knapp außerhalb der Fläche, für die bis 2041 eine Förderkonzession besteht. Die Konzession hat die Regierung Carstensen 2012 voreilig bis 2041 verlängert, und sie genießt Bestandsschutz. Das schließt für mich eine Erweiterung aus. Das gilt, und damit ist dann auch gut. Der Antrag von Dea Wintershall auf Schrägbohrungen von der Mittelplate paßt einfach nicht mehr in die Zeit. Aus Sicht der Energiewende ist es das völlig falsche Signal: Wer die Klimaschutzziele 2050 erreichen will, muss auf fossile Energieträger verzichten. Aus Sicht der Umwelt ist das das falsche Signal: Das Wattenmeer ist ein besonders schützenswerter Raum. Es widerspricht – und das ist viel schlimmer – dem Vorsorgegrundsatz, den Schutz des Nationalparks nicht weiteren Risiken auszusetzen. Der Nationalpark Wattenmeer muss Vorranggebiet für die Natur bleiben. Aus Sicht der Bekämpfung des Klimawandels ist es ein ganz fatales Signal. Aber was ist denn nun mit unserem Umweltminister? Bisher haben Sie sich gegen den Antrag positioniert. Werden Sie alles in ihrer Macht stehende unternehmen die beantragte Schrägbohrung zu verhindern, oder opfern sie ihre Position dem Koalitionsfrieden? Kommen wir zu den Anträgen. Zu dem hirnarmen Antrag der AfD Fraktion braucht man nicht viel sagen. Kein Thema der letzten Monate politisiert aktuell so viele junge Menschen wie die Klimafrage. Die vielen jungen Menschen gehen für ihre Zukunft auf die Straße und das ist ihr gutes Recht. Dabei eint uns die Tatsache, dass der Mensch-gemachte Klimawandel wissenschaftlicher Konsens und eben keine Meinungsfrage ist. Klimapolitische Maßnahmen sind keine Bauchentscheidungen, sondern Notwendigkeiten zur Vermeidung von unumkehrbaren Folgen des Klimawandels. Dass die AfD Erkenntnisse der weltweiten Wissenschaft einfach ausblendet ist verstörend. Passt aber zu einer Partei, die menschenfeindlich ist und die deutsche Geschichte umdeuten will. Das Ziel die Klmaschutzziele 2050 zu erreichen hat zur Folge, dass wir dringend mehr Dynamik in der Wärmewende benötigen. Wir haben gemeinsam im Klimaschutz- und Energiewendegesetz das Ziel beschlossen, Wärme im Jahr 2023 zu 22 % aus erneuerbarer Energie zu erzeugen. Seit Jahren dümpeln wir bei einem Anteil von ca. 13 % herum. Deshalb wollen wir ein landeseigenes Förderprogramm, um mit dem zu erwartenden Bundesprogramm mehr Dynamik entfalten zu können. Doppelförderung muss dabei ausgeschlossen werden. Gefördert sollte allerdings dann auch nur der Umstieg auf erneuerbare Energien werden. Kommen wir zu dem Antrag von Jamaika; Co2 Ausstoß bremsen: Klimabilanz bei den Folgeabschätzungen von Gesetzen, Verordnungen und Förderung aufnehmen. Was für ein Hohn. Eine Nachhaltigkeitsprüfung als Mittel der Folgenabschätzung anzuwenden ist doch nichts Neues. Sie haben diese Möglichkeit im Januar diesen Jahres abgeschafft. 2013 haben wir im alten Tariftreue- und Vergabegesetz klar definiert, dass bei öffentlichen Vergaben neben sozialen Aspekten Umweltschutz und Energieeffizienz dazu gehören und das das Ziel des Gesetzes sein muss.

1 Im § 17 des alten guten Tariftreuegesetzes stand geschrieben. „Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen Kriterien der Energieeffizienz zu berücksichtigen.“ Sie haben diese verbindliche Vorgabe für das ganze Land gestrichen. Es geht immer hin um ca. 14 Mrd. Auftragsvolumen. Sie haben mit der Abschaffung des alten Tariftreue- und Vergabegesetzes nicht nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sondern auch dem Klimaschutz geschadet. Jetzt mit diesem Antrag um die Ecke zu kommen, der ein zahnloser Tiger ist, ist die größte anzunehmende Scheinheiligkeit. Seien Sie mutig und leiten Sie wirksame Maßnahmen ein, stimmen sie unserem Antrag zu, eine Stabsstelle in der Staatskanzlei einzurichten. Wir wollen die Koordination des Klimaschutzes zur Chefsache machen. Denn nur so kommen wir im Klimaschutz effektiv voran.“



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