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14.11.19
12:16 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Ölförderung im Wattenmeer ist rückwärtsgewandt

Presseinformation Kiel, den 14.11. 2019
Es gilt das gesprochene Wort

Flemming Meyer TOP 13+28+31+40 Beratung über Anträge zur Klima- und Energiepolitik Drs. 19/1623+19/1789+19/1792 und 1971802
Flemming Meyer: „Nach Auffassung des SSW hat die Aufsuchung und Förderung von Öl im Nationalpark nichts zu suchen.“
Wenn wir heute wieder einmal über Anträge zur Klima- und Energiepolitik diskutieren, dann fällt hier ein Antrag besonders auf. Und damit komme ich gleich zu dem Antrag der AfD. Die entschiedene Ablehnung der AfD, hinsichtlich der bisherigen Energie- und Klimapolitik ist durchaus bemerkenswert. Damit verhält die AfD sich nicht nur komplett entgegengesetzt der bisherigen breiten politischen Auffassung, vielmehr ist ihre Sicht auf die Klima- und Energiepolitik rückwärtsgewandt. Zugegeben, die Gestaltung und das Tempo in Bezug auf die Energie- und Klimapolitik wird parteipolitisch unterschiedlich gesehen und vorangebracht. Aber immerhin wird sie vorangebracht und das eint alle anderen hier im Landtag vertretenden Parteien. Der Umgang der AfD mit anerkannten Fakten ist, sie einfach zu leugnen. In der Überschrift fordern sie die Rückkehr zu einer faktenbasierten Klima- und Energiepolitik. Zu welchen Fakten will die AfD denn zurückkehren? Im Antrag kein Wort darüber. Es gibt wissenschaftlich nichts Vergleichbares zu den Berichten des Weltklimarates. Die erkennt die AfD jedoch nicht an, denn diese Fakten sind unbequem und passen nicht in ihr politisches Bild. Stattdessen streuen sie mit ihrem Anti-Klimaschutz-Antrag den Menschen Sand in die Augen. Sie unterstreichen ihre ablehnenden Forderungen damit; es sei extrem teuer, in der Wirkung zweifelhaft und ineffektiv und schade den Menschen hier im Land. Ich sage, diese Art der Politik ist gefährlich, denn sie ist verantwortungslos und rücksichtslos. Daher gilt es dem entschieden entgegenzutreten. Doch leider können wir heute nicht mehr machen, als ihren Antrag abzulehnen.
Kommen wir nun zu den andren Anträgen. Die Verbannung von alten Öl-Heizungen ist ein Schritt, um den CO2-Austausch zu senken, indem Platz gemacht wird für saubere Alternativen. Welche das sind, lässt der Antrag offen. Zugegeben, der Ansatz ist richtig und nachvollziehbar – und es wird vermutlich auch so kommen, denn dieser Punkt ist Teil des Klimapaketes des Bundes. Für uns ist dabei wichtig, dass wir auch über realistische Alternativen reden. Soll heißen, nicht jede Öl-Heizung kann problemlos durch alternative Energieträger – wie Erdwärme oder Solar – oder auch durch Fernwärme ersetzt 2
werden. Wo dies möglich und machbar ist, sollte es entsprechend angestrebt werden. Es muss aber auch die Möglichkeit für Ausnahmen geben. Und dann ist da natürlich die Frage nach den Kosten. Eine energetische Sanierung, der Austausch einer Öl-Heizung und der Einbau einer alternativen Heizung sind nicht zum Nulltarif zu kriegen. Dann ist die Frage, ist eine Förderfähigkeit vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe und bei welchen Maßnahmen? Gibt es andere Möglichkeiten, wie günstige Darlehen oder Steuervorteile? All diese Dinge befinden sich bereits in der Diskussion im Zuge des Klimapaketes. Ich halte den vorliegenden Antrag in der Sache zwar für richtig, aber bevor wir ein Landesprogramm fordern, sollten wir abwarten, was der Bund zu bieten hat. Daher schlagen wir Ausschussüberweisung vor.
Alle Jahre wieder haben wir die Diskussion über die Ölbohrung im Wattenmeer. Nun wieder, weil das Unternehmen Wintershall Dea neue Bohrpläne vorgelegt hat. Nach Auffassung des SSW hat die Aufsuchung und Förderung von Öl im Nationalpark nichts zu suchen, das grundsätzlich vorweg. Richtig ist aber auch, die Mittelplate hat hier einen Bestandsschutz – und das ist zu akzeptieren bis der Vertrag ausgelaufen ist. Danach muss aber endgültig Schluss sein. Wie gesagt, mit den Zielen unseres Nationalparks oder des Weltnaturerbes hat die Förderung von Öl im Wattenmeer nichts zu tun und daher ist, über den bisherigen Umfang, auch jede weitere Tätigkeit abzulehnen. Klar ist, dass der Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts ist. Daher ist es nachvollziehbar und sinnvoll, dass auch die jeweiligen Ministerien ihre eigenen Klimaziele formulieren und festlegen. Um die gesetzten Ziele auch zu erreichen, ist eine CO2-Folgenabschätzung auch bei Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien unabdingbar. Nur so, ist es möglich sich ein Bild zu machen über das Ausmaß und über die zu erwartende Wirkung auf das Klima. So weit so gut. Die einzelnen Häuser mögen diese Aufgabe durchaus leisten können. Aber was ist mit Gesetzentwürfen, die von den Fraktionen eingereicht werden. Hier meine ich, dass es für die Fraktionen kaum leistbar ist, eine CO2- Folgenabschätzung zu liefern. Sie bleiben in den Anträgen auch unberührt. Sollte diesem Ziel heute also zugestimmt werden, dann würde es mich nicht wundern, wenn künftig der weit überwiegende Teil der Regelungsentwürfe über die Fraktionen eingespielt würde. Somit könnte man die Folgenabschätzung geschickt umfahren aber es wäre kaum etwas gewonnen. Daher halte ich eine Ausschussüberweisung für dringend angebracht.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/