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05.12.19
11:07 Uhr
Landtag

Flüchtlingsbeauftragter lobt Aufnahme der ersten Geflüchteten im Landesaufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige

Nr. 13 / 5. Dezember 2019

Flüchtlingsbeauftragter lobt Aufnahme der ersten Geflüchteten im Landesaufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige

Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig- Holstein, Stefan Schmidt, begrüßt die Ankunft der ersten im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms aufgenommenen Flüchtlinge am Rande der Herbstsitzung der Innenministerkonferenz in Lübeck.
„Während sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihrer Zuständigkeit in der Flüchtlingsaufnahme entziehen, erleben wir, dass Zivilgesellschaften in Schleswig-Holstein, aber auch deutschland- und europaweit eine Festung Europa ablehnen und selbst Verantwortung übernehmen“, sagt der Flüchtlingsbeauftragte. Humanitäre Aufnahmeprogramme wie das schleswig-holsteinische Landeaufnahmeprogramm für 500 Geflüchtete ermöglichen besonders schutzbedürftigen Menschen wie Frauen, Kindern und Familien, zumindest den letzten Abschnitt einer leidvollen Flucht legal und gefahrlos zu überwinden. „Das schleswig-holsteinische Programm ist deshalb eine wichtige Antwort auf das umfassende Versagen der europäischen Flüchtlingspolitik“, so Schmidt.
Der Flüchtlingsbeauftragte lobt die humanitäre Verantwortungsbereitschaft der Kommunen, die sich bereit erklärt haben, besonders schutzbedürftige Menschen zusätzlich aufzunehmen. „Die Menschen, die in diesem Programm ausgewählt wurden, haben in ihren Herkunftsländern und auf der Flucht unsagbares Leid erfahren. Viele sind traumatisiert“, sagt Stefan Schmidt. „Ich appelliere an Land und Kommunen, sich den Herausforderungen ihrer Integration in enger Abstimmung anzunehmen. Sie können darin auf eine starke Zivilgesellschaft bauen.“
Der Beauftragte des Landes betont die Notwendigkeit, auf den Erfahrungen aufzubauen, die in der Umsetzung dieses ersten Programmabschnitts gesammelten wurden, und die humanitäre Landesaufnahme auszubauen und zu verstetigen. Eine deutliche Erhöhung des Kontingents von Resettlement-Flüchtlingen hält er in diesem Zusammenhang für dringend geboten. 2

Dass im schleswig-holsteinischen Landesdesaufnahmeprogramm bisher vornehmlich Familien berücksichtigt wurden, hält der Flüchtlingsbeauftragte für richtig. Gleichzeitig betont er: „Es bleibt wichtig, bei der Auswahl in Kairo gezielt Frauen anzusprechen. Fliehende Frauen und ihre Kinder müssen viele Formen von Gewalt und Verfolgung erfahren. Sie sind deshalb auf humanitäre Aufnahmeprogramme besonders angewiesen.“