Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
06.12.19
12:59 Uhr
Landtag

Landtagspräsident Schlie zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts

Nr. 222 / 6. Dezember 2019

Landtagspräsident Schlie zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts
„Ich begrüße, dass das Landesverfassungsgericht die Entscheidung des Schleswig- Holsteinischen Landtages über die teilweise Unzulässigkeit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers in vollem Umfang bestätigt hat“, so Landtagspräsident Klaus Schlie. Die Entscheidung untermauere über den entschiedenen Einzelfall hinaus die langjährige parlamentarische Praxis des Schleswig-Holsteinischen Landtages und biete damit auch eine verlässliche Orientierung für zukünftige Volksinitiativen.
Hintergrund: Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat heute (Freitag) den Antrag der Volksinitiative zum Schutz des Wassers zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Entscheidung des Landtages, einen Teil des Gesetzentwurfes der Volksinitiative zur Änderung des Landeswassergesetzes als unzulässig anzusehen, rechtmäßig war. Im Wesentlichen musste das Gericht klären, in welchem Umfang der Landtag im Rahmen seiner Zulässigkeitsentscheidung einen volksinitiierten Gesetzentwurf zu prüfen hat und ob die vom Landtag beanstandete Vorschrift des Gesetzentwurfes der Volksinitiative zum Schutz des Wassers unter Anlegung dieses Maßstabes tatsächlich unzulässig war.