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09.12.19
16:39 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2020, Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle, Kita-Reform, Mindestlohn für Jugendliche und die Europäische Zusammenarbeit

Nr. 223 / 9. Dezember 2019



Themen der Plenarsitzung: Haushalt 2020, Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle, Kita-Reform, Mindestlohn für Jugendliche und die Europäische Zusammenarbeit
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 11. Dezember, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen der Haushalt 2020, die Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle, die Kita-Reform, der Mindestlohn auch für Jugendliche sowie ein Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 11. Dezember, 10 bis 18 Uhr

TOP 2, 4, 18, 29, 31, 32, 35, 36 und 40 Haushaltsberatungen 2020, Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1563), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/1811), Gemeinsame Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1600), b) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2020, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1601), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/1846), Fahrradinfrastruktur in den Städten verbessern, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1700), Stärkung des Archivwesens in Schleswig- 2

Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1866), Entlastung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2017, Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/1812), Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2017, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1077), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/1816), Das UKSH braucht eine bessere Ausstattung – Maximalversorgung auf Spitzenniveau sichern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1093), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1128), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/1868), Sonderzahlung statt Weihnachtsgeld – Angebot der Beschäftigten annehmen!, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1740), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/1869), Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2018, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1845), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 175 Minuten, Fortsetzung Haushaltsberatungen 2020: Abstimmung nach der Mittagspause, geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 45 Minuten
Der Landtag will den Haushalt für das kommende Jahr verabschieden. Durch die Ende November vorgelegte und vom Jamaika-Kabinett gebilligte Nachschiebeliste sind in dem neuen Haushaltsentwurf Ausgaben von 13,022 Milliarden Euro vorgesehen. Die erwarteten Einnahmen betragen im kommenden Jahr 13,48 Milliarden Euro. Die Landesregierung plant, 27 Millionen Euro alte Schulden zu tilgen. Die Investitionsquote beträgt 9,7 Prozent. Die von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) im Herbst vorgenommene Nachjustierung des Haushaltsentwurfs aus dem Sommer beschert den Kommunen und dem Ausbau der Digitalisierung zweistellige Millionen- beträgen zusätzlich. Die Änderungen des Etats sehen vor, dass die Mittel für Digitalisierung um 36,5 Millionen aufgestockt werden – unter anderem für das Kita-Online-Portal, die Verbesserung des mobilen Streifen- und Einsatzdiensts der Polizei und das Programm „Schulen ans Netz“. Die Kommunen werden mit 30 Millionen Euro zusätzlich gestärkt. Trotz dieser Steigerungen sind im neuen Haushaltsentwurf die Ausgaben mit 13,022 Milliarden Euro insgesamt um 32 Millionen Euro niedriger als zunächst veranschlagt. Allerdings sinken auch die erwarteten Einnahmen um 40 Millionen Euro auf 13,48 Milliarden Euro. Die zunächst angepeilte Schuldentilgung von 36 Millionen Euro in 2020 wurde auf 27 Millionen Euro nach unten korrigiert. Und auch die Investitionsquote fällt etwas niedriger aus (9,7 statt 10,1 Prozent), denn es werden 66 Millionen Euro weniger investiert. Gründe sind eine bedarfsgerechte Nachsteuerung von Mitteln aus dem Infrastrukturprogramm Impuls und eine Streckung der zunächst für ein Jahr vorgesehen Finanzhilfen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung auf mehrere Jahre.
Die 30 Millionen Euro zusätzlich für die Kommunen in 2020 dienen zum Teil als Ausgleich für die Kürzungen bei den Integrationsmitteln des Bundes. Das Programm „Ehrenamt und Flüchtlinge“ wird mit einer Million Euro fortgesetzt. Zur Stärkung des ÖPNV werden die Zuschüsse um fünf Millionen auf 33 Millionen Euro erhöht. Weitere 20 Millionen Euro stellt das Land den Kommunen für die Kompensation der Auswirkungen des Systemwechsels im Bereich der Sozialhilfe zur Verfügung. Die Aufstockung der Mittel für die Kommunen im Jahr 2020 hat mit der 2021 geplanten Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) zwischen Land und Kommunen noch 3

nichts zu tun. Hier steht eine endgültige Einigung noch bevor. Grundsätzlich ist die Stärkung der Kommunen laut Finanzministerin Heinold „ein dicker Brocken für die Finanzplanung des Landes“. Möglicherweise müsse Jamaika dafür an anderer Stelle sparen. Entlastend auf den nachjustierten Haushalt 2020 wirken unter anderem niedrigere Zinsausgaben. Sie fallen um 34 Millionen Euro geringer aus als zunächst von Heinold aus Sicherheit großzügig kalkuliert. Im Vergleich zu Prognosen von 2010 betrage die Zinslast statt 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro im nächsten Jahr 450 Millionen Euro. Aktuell habe das Land einen Zehn-Jahres-Kredit für 0,5 Prozent Zinsen aufnehmen können. Außerdem fallen 2020 die Personalausgaben um 27 Millionen Euro niedriger aus als erwartet und 17 Millionen Euro für das LNG-Projekt werden erst später gebraucht.
Millionen zusätzlich für neue Radwege, die beitragsfreie Kita oder zusätzliches Geld für ein besseres Baustellenmanagement – die Fraktionen legen traditionell eigene Finanzierungswünsche vor. Während die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP mit Änderungsanträgen im Umfang von etwa 13,3 Millionen Euro präsentieren, bringt die oppositionelle SPD Vorschläge in die laufenden Haushaltsberatungen ein, die unterm Strich zusammen rund 90 Millionen Euro kosten würden. Die AfD sieht insbesondere bei den Ausgaben für die Flüchtlingspolitik 18 Millionen Euro Einsparpotential, und der SSW freut sich über grünes Licht im Finanzausschuss für einige Anträge der Landtagsgruppe.
Vorschläge der Koalitionsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP: Mit jeweils 500.000 Euro machen Mittel für eine Wasserstoffstrategie des Landes und die Sanierungsarbeiten im Jugendfeuerwehrzentrum Rendsburg die größten Einzelposten der Vorschläge von CDU, Grünen und FDP aus. Je 300.000 Euro soll es für ein modernes Baustellenmanagement, für den Aktionsplan Radverkehr und die Digitalisierung von Planungsunterlagen bei Infrastrukturprojekten geben. Ebenfalls ein sechsstelliger Betrag (250.000 Euro) ist für Erst-Aufforstungsmaßnahmen vorgesehen. Die Finanzexperten der Koalition verweisen darauf, dass ihre Vorhaben solide gegenfinanziert seien.
Vorschläge der SPD-Fraktion: Die Forderungen der Sozialdemokraten in ihrem alternativen Haushaltsplan 2020 fallen in vielen Bereichen finanziell wesentlich größer aus. Die Fraktion will in den kommenden beiden Jahren insgesamt 27 Millionen Euro in Sanierung und Bau von Radwegen investieren. Außerdem beantragte die SPD 16 Millionen Euro für echte Lernmittelfreiheit an Grundschulen sowie jeweils fünf Millionen Euro für die Vernässung von Mooren in den kommenden vier Jahren und 25 Millionen Euro für die beitragsfreie Krippe für Kinder bis drei Jahren. Insgesamt haben die Anträge ein Volumen von rund 90 Millionen Euro. Alle Vorschläge seien gegenfinanziert, unter anderem ließen sich 15 Millionen Euro durch den Verzicht auf die gemeinsame Abschiebehaftanstalt der norddeutschen Länder einsparen, hieß es bei der Vorstellung der Finanzvorschläge.
Vorschläge der AfD: In einer Pressemitteilung beziffert die AfD ein mögliches Einsparpotential im Landesetat von über 100 Millionen Euro. Allein im Bereich der Flüchtlings- und Integrationspolitik könnten den Angaben zufolge etwa 18 Millionen Euro eingespart werden. Auch die von Jamaika geplanten 3,8 Millionen Euro zur Umsetzung ihrer Energiewende-Politik seien überflüssig. Und: „Die Budget-Erhöhungen, die in den Einzelhaushaltsplänen der Landesministerien für das Jahr 4

2020 vorgesehen sind, gehen ebenfalls über das hinaus, was zwingend erforderlich wäre. Hier sind Minderausgaben von rund 62 Millionen Euro möglich“, heißt es.
Vorschläge des SSW im Landtag: Der SSW hat sich über die Zustimmung des Finanzausschusses zu einige Anträgen der Landtagsgruppe gefreut. So sei erreicht worden, dass die Dansk Centralbibliothek im kommenden Jahr einen Zuschuss von 100.000 Euro für die Anschaffung eines neuen Bücherbusses erhält und der Palliativ- und Hospizverband drei neuen Stellen sowie Sach- und Umzugskosten bekommt (149.400 Euro und ab dem Jahr 2021 knapp 127.000 Euro).
Ein gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen (mit Ausnahmen der AfD) sieht die Einrichtung einer „Clearingstelle Windenergie“ vor. Die Gesamtkosten werden auf knapp 270.000 Euro beziffert.
Mitberatung: Sondervermögen künstliche Intelligenz (Top 2) – Mit einem Sondervermögen von 4,5 Millionen Euro will die Landesregierung die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) in Schleswig-Holstein voranbringen. Der Finanzausschuss gab hierfür bereits grünes Licht, nur die AfD votierte dagegen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kündigte im August in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an: Bei der Entwicklung und Anwendung der KI will Schleswig-Holstein bundesweit eine führende Rolle übernehmen. Konkret soll das Sondervermögen helfen, Projekte und Initiativen über acht Handlungsfeldern anzuschieben, darunter in den Bereichen Verwaltung und Wirtschaft oder Klima und Energie. So sollen unter anderem kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Lehreinrichtungen sowie der digitale Ausbau der Verwaltung gestärkt werden. Auch in Fragen des Klimaschutzes erhofft sich die Regierung positive Effekte von KI.
Mitberatung: Fahrrad-Infrastruktur (Top 18) – Wenige Wochen bevor Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CDU) ankündigte, bis 2023 rund 900 Millionen Euro zusätzlich für den Radverkehr in Deutschland auszugeben und Projekte der Länder und Kommunen vor Ort zu fördern, hatte der SSW eine bessere Fahrradinfrastruktur in den Städten Schleswig-Holsteins gefordert. Die Landesregierung solle ein Programm auflegen, das eine „besondere und dauerhafte“ Förderung des Fahrradverkehrs im städtischen Bereich gewährleiste, heißt es in einem Anfang September vorgelegten Antrag. Das Thema wird im Zuge der Haushaltsberatung mit aufgerufen, weil das Land zusätzlich 300.000 Euro für den Aktionsplan Radverkehr zur Verfügung stellen will. Seinen Antrag begründet der SSW damit, dass insbesondere die Sanierung und der Neubau von Fahrradwegen in den Innenstädten die besten Voraussetzungen schaffe, um Luftreinheit und Sicherheit zu verbessern. „Da die Städte allein hier nicht über die nötigen Mittel verfügen und die allgemeinen Fördermittel für Radwegebau nicht ausreichen, muss das Land hier die Städte gesondert unterstützen“, heißt es weiter.
Mit den von Bundesminister Scheuer versprochenen zusätzlichen 900 Millionen Euro werden deutschlandweit nun bis 2023 rund 1,4 Milliarden Euro in den Radverkehr fließen. Noch in diesem Jahr sollen nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums dafür Sonderprogramme auf den Weg gebracht werden. Gefördert werden sollen zum Beispiel der Ausbau von Fahrradstraßen und Fahrradbrücken oder -tunnel, aber auch Lastenräder sowie Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen. 5

Die Landesregierung in Kiel hat im Frühjahr eine Fahrradstrategie mit „konkreten Schritten“ angekündigt und dabei auf das BYPAD-Verfahren gesetzt. BYPAD steht für Bicycle Policy Audit (Überprüfung der Fahrradförderung). Im Wirtschaftsausschuss des Landes stellte Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) im November erste Ergebnisse vor. So ist Schleswig-Holstein zwar bundesweit bei der Größe des Radwegenetzes vorne dabei, es gebe aber regionale Lücken und es fehle ein einheitliches, landesweites Konzept. Einige Kommunen seien beim Radwegenetz sehr engagiert, wie etwa in vielen Regionen in der Metropolregion, anderen Kommunen fehle es schlichtweg an Wissen auf diesem Gebiet, sagte Buchholz in der Ausschusssitzung im November. Nach Angaben des Kieler Wirtschaftsministeriums gibt es in keinem anderen Bundesland so viele Radwege entlang der Straßen wie in Schleswig-Holstein. Demnach gebe es im Land knapp 94000 Straßenkilometer und davon rund 5200 Kilometer mit Radweg, was einer Quote von 55,6 Prozent entspreche. Allerdings sei ein praktisches Problem beim Radwegeausbau der Status Quo, der sich aus den Planungen einer „automobilgerechten Stadt“ der 60er und 70er Jahre ergeben habe, sagte kürzlich Verkehrsminister Buchholz. Damals seien zuerst Autos, Busse und Lkw gekommen, erst danach Radfahrer und Fußgänger. Problem bleibe insbesondere in Städten und Gemeinden der begrenzte Platz durch vorhandene Bebauung.
Einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa aus Frühjahr 2018 zufolge investieren viele Kommunen in Schleswig-Holstein zunehmend Geld in die Fahrrad-Infrastruktur. Als konkrete Projekte wurden neben dem Neu- oder Ausbau von Fahrradwegen etwa farbliche Fahrbahnbeläge an Kreuzungen, Dienst- oder Leihfahrräder, Haltegriffe an Ampeln, Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen, überdachte Stellplätze mit Bügeln und Ladestationen für E-Bikes genannt. Im Kommen sind auch „Schnellstraßen“ für die Zweiräder. In Kiel wurde erst kürzlich die „Veloroute 10“ eröffnet – eine fünf Kilometer lange, vier Meter breite und rund fünf Millionen Euro teure autofreie Strecke zwischen einem Einkaufscenter und der Uni.
Mitberatung: Archivwesen (Top 29) – In einem separaten Antrag begrüßen es die Koalitionsfraktionen, dass es im kommenden Jahr Haushaltsmittel für zwei Stellen für das digitale Landesarchiv geben soll. CDU, Grüne und FDP wollen mit dem Antrag die Landesregierung auffordern, „Gespräche mit den Kommunalarchiven und dem Landesarchiv darüber zu führen, wie die kommunalen Verpflichtungen in Anbetracht der digitalen Herausforderungen noch besser umgesetzt werden können“.
Mitberatung: Das UKSH-Milliardenpaket (Top 35) – Im Zuge der Haushaltsdebatte werden zwei aus dem Dezember 2018 stammende Anträge von SPD und den Koalitionsfraktionen mit aufgerufen, die beide auf die Ausstattung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) mit medizinischen Gerätschäften zielen. Dabei geht es konkret um die Finanzierung der Erstausstattung in den neu errichteten beziehungsweise sanierten Bauten. Eine Empfehlung des Finanzausschusses liegt noch nicht vor; die Sitzung zu dem Thema soll am frühen Morgen vor der Eröffnung der Tagung stattfinden. Die neueste Entwicklung zu diesem Thema: Mitte November dieses Jahres haben Landesregierung, weite Teile des Parlaments (einzig die AfD gehörte nicht mit zu den Unterzeichnern) und das UKSH ein Finanzpaket zur finanziellen Absicherung des Uniklinikums unterzeichnet. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) beziffert das Finanzvolumen 6

auf bis zu eine Milliarde Euro. Das Land will Altschulden des Klinikums in Höhe von 340 Millionen Euro übernehmen und gibt Zusagen für Investitionsmittel in Höhe von rund 400 Millionen Euro. Zudem wird der jährliche Investitionszuschuss des Landes bis 2028 auf 50 Millionen Euro aufgestockt.
Mitberatung: Sonderzahlung für Beamte (Top 36) – Die Koalitionsfraktionen haben es im Finanzausschuss abgelehnt, den Beamten als Ersatz für ein Weihnachtsgeld eine Sonderzahlung in Höhe von 1000 Euro zu zahlen. Die Forderung hatte der SSW erhoben. Die Landtagsgruppe unterstützte mit ihrem Ende September vorgelegten Antrag ein diesbezügliches Kompromissangebot des Deutschen Beamtenbundes. Im Ausschuss ging die AfD mit dem SSW, die SPD enthielt sich. In der Ersten Lesung im November hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) darauf hingewiesen, dass der vorliegende Antrag eine Verschlechterung für Beschäftigte niedriger Besoldungsstufen darstellen könne – denn diese erhielten derzeit noch 660 Euro Weihnachtsgeld und zuzüglich 400 Euro Weihnachtsgeld pro Kind. Der SSW argumentierte damit, dass die jüngste Reform der Besoldungsstruktur für Beamte unzureichend gewesen sei und eine Sonderzahlung den Landeshaushalt geringer belaste als die Wiedereinführung eines Weihnachtsgeldes für alle Besoldungsgruppen.


TOP 17 Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1697), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine angemessene Besteuerung von international tätigen Konzernen mit digitalen Geschäftsmodellen einzusetzen. Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen „unter Berücksichtigung der Exportorientierung Deutschlands“ zu schaffen, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Begründet wird die Forderung damit, dass Internet-Unternehmen derzeit im Schnitt deutlich weniger Steuern abführten als Unternehmen analoger Wirtschaftszweige. Dies ginge so weit, dass grenzüberschreitend tätige Digitalkonzerne die Besteuerung durch legale Steuergestaltung auf nahezu Null senken könnten, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups bringe.
Jamaika betont, die Europäische Kommission habe bereits im März 2018 einen ersten Vorschlag für eine Richtlinie zur Besteuerung von Unternehmen mit bedeutender, digitaler Präsenz vorgelegt. Demnach regt die EU-Kommission an, dass die Mitgliedsstaaten eine europaweit einheitliche, spezielle Körperschaftsteuer erlassen. Sie soll Digitalunternehmen betreffen, sobald sie in einem Land eine "erhebliche Präsenz" haben, also mehr als sieben Millionen Euro Umsatz machen oder mindestens 100.000 Nutzer haben. Damit sollen Steuergesetze in mehreren EU-Ländern unwirksam werden, die es Konzernen erlauben, Gewinne zu verschieben und dem Finanzamt zu entziehen. Die Regierungskoalition in Kiel fordert eine effektive Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle nicht nur auf dem EU-Binnenmarkt, sondern fasst eine globale Umsetzung ins Auge. 7

TOP 19 Gefährliche Weltkriegsmunition in Nord- und Ostsee bergen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1728), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die regierungstragenden Fraktionen CDU, Grüne und FDP wollen ein drängendes Problem angehen und fordern die Landesregierung auf, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, finanzielle Mittel für die Bergung der Munitionsreste in deutschen Gewässern zügig bereitzustellen“. Denn: Auf dem Meeresgrund in Nord- und Ostsee liegen „bis zu 1,6 Millionen Tonnen konventionelle und 220.000 Tonnen chemische Kampfmittel“ aus dem Zweiten Weltkrieg. Die enthaltenen Sprengstoffe würden nach mehr als 70 Jahren im Meerwasser „immer instabiler“. Es bestehe die Gefahr, „dass sie bei kleinsten Berührungen explodieren“, so die Jamaika- Fraktionen.
Die Sprengung von 42 Kriegsminen in einem Naturschutzgebiet am Fehmarnbelt hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt. Wie Ende November bekannt wurde, hatte die Marine im August die Weltkriegsmunition auf dem Grund der Ostsee während eines Nato-Manövers gesprengt – und dabei wahrscheinlich 18 Schweinswale getötet. Das Bundesamt für Naturschutz wirft der Bundeswehr nun einen Gesetzesverstoß vor, da es nicht wie vorgeschrieben über die Sprengung informiert worden sei. Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) forderte den Bund indessen auf, auf Alternativen zur Munitionssprengung im Meer zu setzen und Projekte zur Unterwasserentschärfung per Roboter zu fördern. Die Umweltministerkonferenz der Länder beschloss Mitte November in Hamburg einen Antrag der Küstenländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Ziel ist eine Handlungsstrategie: Bund, Länder und die EU sollen das lange vernachlässigte Problem anpacken. Man habe auch die deutsche EU- Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 im Blick und wolle dazu beitragen, das Thema auf die Agenda zu bringen, sagte Albrecht.


TOP 20 Stärkung der politischen Bildung in der Schule, Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD (Drs. 19/1739 neu), Mündlicher Bericht über das Jahr der politischen Bildung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1784), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Unterricht im Schulfach Wirtschaft/Politik (WiPo) soll nach dem Willen des SSW für Schüler in Schleswig-Holstein ab der fünften Klasse verpflichtend werden, und an allen weiterführenden Schulen sollen bis Klasse 10 mehr WiPo-Stunden auf die Stundenpläne gehoben werden als bislang. Begründet wird der vorliegende Antrag mit dem Anwachsen rechtspopulistischer Tendenzen und einer „Distanzierung von menschenverachtenden Haltungen in der Gesellschaft und einer positiven Auseinandersetzung mit Menschenrechten, Demokratie, Rechtstaat und Meinungsfreiheit“. Parallel zu der Forderung nach mehr Unterrichtsstunden verlangt der SSW für das Fach WiPo genügend Lehramtsstudienplätze, und er will WiPo als „Mangelfach“ erklären. Mangelfächer werden für die Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes als Fächer 8

definiert, bei denen die aktuelle und die zu erwartende Bewerberlage zur Abdeckung der absehbaren Einstellungsbedarfe nicht auskömmlich ist.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte Anfang des Jahres die politische Bildung als fächerübergreifend eingestuft. „Politische Bildung ist nicht an eine Schulart gebunden und für alle Altersstufen gedacht“, sagte sie zum Start ins „Jahr der politischen Bildung“, das in diesem Jahr an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes unter der Überschrift „Demokratiebildung 19“ verwirklicht werden soll. Hintergrund ist der 30. Jahrestag des Mauerfalls an der innerdeutschen Grenze und der 70. Geburtstag des Grundgesetzes. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird Prien in der Debatte mündlich über das Jahr der politischen Bildung berichten. Sie soll dabei nicht nur die bereits umgesetzten Maßnahmen erläutern, sondern auch auf die Frage der Ausgestaltung ab dem Jahr 2020 eingehen.



Donnerstag, 12. Dezember, 10 bis 18 Uhr



TOP 26 Erzieherische und sozialpädagogische Ausbildungen attraktiver gestalten und Ausbildungsvergütung einführen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1856), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Um den Mangel an Betreuern in den Kitas zu beheben, fordert die SPD in einem Antrag eine Ausbildungsvergütung für angehende Erzieher und Sozialpädagogische Assistenten (SPA). Bislang gibt es finanzielle keine Unterstützung. SPA mit mehreren Jahren Berufserfahrung sollten sich zudem mit einer verkürzten Weiterbildung zum Erzieher qualifizieren können. Bisher sind drei Jahre nötig. Die Fachschulen wiederum bräuchten mehr Lehrer, und in den Studiengängen zur Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik soll die Anzahl der Studienplätze in Schleswig-Holstein erhöht werden. Zudem verlangt die SPD in ihrem Reform-Papier mit sieben konkreten Forderungen, dass die Erzieherausbildung weiterhin schulisch und im Rahmen der Weiterbildung bleibt, „um das Qualifizierungsniveau und die europaweite Vergleichbarkeit zu erhalten und den hohen fachlichen Anforderungen zu entsprechen“. Ein stärkerer Praxisanteil sei nötig. Um Hürden bei Interessenten für diesen Beruf abzubauen, sollte das Praxisjahr als Voraussetzung für Abiturienten von einem Jahr auf drei Monate reduziert werden. In der Begründung des Antrages verweist die SPD auf den vielerorts beklagten Fachkräftemangel bei den Kitas, im Bereich der Jugendhilfeeinrichtungen und bei der Schulkinderbetreuung.
Eine jüngst veröffentlichte Studie der Bertelsmann Stiftung hat ergeben, dass bundesweit 106.500 Facherzieherstellen benötigt würden, um eine kindgerechte Betreuung zu gewährleisten. Die Kinder kommen immer jünger in die Kitas, die Gruppen werden heterogener, Betreuungszeiten 9

länger – und zugleich wachsen die Aufgaben der Erzieher, heißt es in dem Ende September veröffentlichten „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“.


TOP 5 Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1699), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/1847), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Die Kita-Reform, eines der im Koalitionsvertrag verankerten Leuchtturmprojekte von CDU, Grünen und FDP, nimmt im Parlament die letzte Hürde. Ein Kernpunkt: Die Höhe der Elternbeiträge wird ab August 2020 begrenzt. Damit sollen die Beiträge landesweit einheitlicher werden. Sie dürfen bei Kindern unter drei Jahren künftig 180 Euro für eine täglich 5-stündige Betreuung und 288 Euro im Falle von acht Stunden täglich nicht überschreiten. Bei Kindern über drei Jahren liegt die Grenze bei 145 Euro (fünf Stunden) und 233 Euro (acht Stunden). Der Beitrag für Kitas steigt durch die Reform von 332 Millionen Euro an Landes- und Bundesmitteln im laufenden Jahr auf 568 Millionen Euro 2022 an. Ein weiterer Eckpfeiler der Reform ist die Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Bei den Drei- bis Sechsjährigen sollen künftig rechnerisch 2,0 Fachkräfte für eine Gruppe zuständig sein, bisher waren es 1,5. Die Gruppen sollen in der Regel 20 Kinder haben. Nach einer in den Ausschussberatungen vorgenommen Änderung zum Ursprungsentwurf dürfen Kitas künftig maximal an 20 statt schließen. Ursprünglich geplant waren 22 Ruhe-Tage. Längstens drei Wochen am Stück dürfen die Ferien dauern. Kleine Kindergärten mit maximal drei Gruppen dürfen insgesamt sechs Wochen Ferien machen. Zudem wurde die Freistellung von Kita-Leitungen angepasst. Für die Vor- und Nachbereitung haben Pädagogen dem Gesetzentwurf zufolge künftig 7,8 statt 7,3 Stunden pro Woche zur Verfügung. Die Kosten betragen etwa 12,5 Millionen Euro und sollen über Kürzungen bei Pauschalen finanziert werden.
Den Sozialdemokraten reicht das nicht aus. Sie haben weitere Forderungen. So sollten für die Schaffung neuer Kita-Plätze vom Land mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Außerdem will die SPD pro Kita-Gruppe zehn Stunden für Vor- und Nachbereitung der Erzieher, die Zahl der Schließtage soll auf 15 Tage reduziert und Eltern sollen für die Kita- Betreuung von Kindern mit Handicap weiter nichts zahlen müssen. Zudem müsse dem Änderungsantrag der SPD zufolge das neue Finanzierungsmodell korrigiert werden. Es sehe den Geldfluss Land-Kreis-Kitaträger vor. Die bisher eingebundenen Gemeinden würden übergangen, sie müssten aber weiterhin Verträge mit den Trägern abschließen.


TOP 21 Errichtung einer Professur für „Plurale Ökonomik“, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1745), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Hochschulbereich gibt es unterschiedliche Annäherungsweisen an die Volkswirtschaftslehre. Neben klassischen Ansätzen, setzt die „Plurale Ökonomik“ auf ökonomische Denk-, Theorien- und 10

Methodenvielfalt. Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP fordern die Landesregierung auf, eine Professur für „Plurale Ökonomik“ in Schleswig-Holstein zu schaffen. Laut den Antragstellern soll das wirtschaftswissenschaftliche Fachangebot im Hochschulbereich dadurch „sinnvoll ergänzt“ werden. Verfechter der Pluralen Ökonomik kritisieren den Zustand von Forschung und Lehre in den Wirtschaftswissenschaften. So fordert beispielsweise der Dachverband „Netzwerk Plurale Ökonomik“, ein in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiver Verein, mehr Reflexion, Selbstkritik und Offenheit in der Volkswirtschaftslehre. Damit wendet sich die Bewegung von klassischen Denkansätzen der klassischen Lehre ab. Diese fokussiert sich nicht auf kurzfristige Abweichung von Trends, sondern deren langfristige Analyse. Im Zentrum stehen Produktion, Preisbildung, Verteilung, Beschäftigung und Wachstum. Auch wenn Wirtschaftstheorien, die sich Mitte des 18. Jahrhunderts herauskristallisiert haben, bis heute Bedeutung haben, möchten Verfechter der Pluralen Ökonomik durch vielfältiges ökonomisches Denken den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden.


TOP 28 Mindestlohn auch für Jugendliche, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1864), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW will den Mindestlohn auch für Minderjährige. Derzeit sei es laut Gesetz möglich, Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung den Mindestlohn vorzuenthalten, da sie dann nicht als Arbeitnehmer gelten. Dies führe zu „einer Ungleichbehandlung von Jugendlichen über und unter 18 Jahren“, moniert die Partei der dänischen Minderheit. Sie fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, um diese „Altersdiskriminierung“ zu beseitigen. Auch für junge Menschen müsse das Prinzip gelten: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“. Die Begründung im Mindestlohngesetz, die Zahlung des regulären Mindestlohns könnte Jugendliche davon abhalten, eine Berufsausbildung zu beginnen sei „zynisch und auch sachlich falsch“, so der SSW. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 9,19 Euro und steigt zum 1. Januar auf 9,35 Euro. Der Mindestlohn regelt die absolute Lohnuntergrenze in Deutschland.


TOP 22 Schulleitungen stärken – Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualifizierung und Auswahl schulischer Führungskräfte, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1791), Alternativantrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1819), Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2018/19, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1727), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung hat einen Bericht zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2018/19 vorgelegt. So liegt laut Regierungsangaben die Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen bei einhundert Prozent. Diese Zahl bedeutet allerdings lediglich, dass, wenn kein Lehrer krank werden würde, eine Erteilung sämtlicher Schulstunden planmäßig möglich wäre. Denn Ausfälle gibt es nach wie vor viele. So findet laut Regierungsbericht etwa jede zehnte Schulstunde nicht planmäßig statt, weil Lehrer erkranken oder Fortbildungen besuchen. In den meisten Fällen kann eine 11

Vertretung gefunden werden. Zum Einsatz kommen dabei auch pensionierte Lehrkräfte, die sogenannten Seniorenexperten, oder Referendare. Für etwa ein Fünftel der ausfallenden Stunden findet sich trotz solcher Maßnahme keine Vertretung. In diesem Fall werden die Stunden durch anderweitige Maßnahmen wie eigenverantwortliches Arbeiten der Schüler ohne Lehrer, kurz EVA, ersetzt. Zwei Prozent der Schulstunden fallen ersatzlos aus. Die vorliegenden Zahlen sind ähnlich den Vorjahren. Schon im Schuljahr 2016/2017 fielen insgesamt zwei Prozent der Stunden ersatzlos aus. Statt 7,6 wurden damals 7,5 Prozent der Schulstunden nicht planmäßig erteilt. Hier liegt also eine minimale Verschlechterung vor. Und dass, obwohl allein im Schuljahr 2018/19 rund 400 weitere Planstellen für Lehrer geschaffen worden sind. Räumte die Regierung 2018 noch ein, keine hundertprozentige Unterrichtsversorgung gewährleisten zu können, suggeriert sie 2019: „Ziel erreicht!“ Für das laufende Schuljahr ist laut Bildungsministerin Karin Prien (CDU) nun eine Versorgung mit 101 Prozent der Planstellen vorgesehen.
Damit künftig tatsächlich keine Schulstunde ausfallen muss, braucht es allerdings noch mehr. Wenn jede zehnte Stunde nicht planmäßig stattfindet, müssten die Lehrerstellen etwa 110 Prozent der Stundenanzahl abdecken können. Und jede dieser Stellen müsste dann auch tatsächlich mit einer qualifizierten Lehrkraft besetzt sein. Das ist derzeit aber nicht der Fall: „Angesichts der langfristig steigenden Schülerzahlen gibt es einen Bedarf an Lehrkräften, der höher ist als er im Moment gedeckt werden kann“, räumt der Bericht ein. Bedarf bestehe vor allem an Grundschulen, Förderzentren und berufsbildenden Schulen sowie in den MINT-Fächern. Es gibt aber auch regionale Komponenten. Das Bildungsministerium nennt eine Reihe von Maßnahmen, welche die Unterrichtssituation noch weiter verbessern sollen. Dazu gehören weitere Lehrerstellen, die schrittweise Erhöhung der Bezahlung von Grundschullehrern und die geplante 250-Euro-Zulage für neue Lehrer in Problem-Regionen. Jüngst gab Prien bekannt: Rechnerisch waren an den Schulen im Norden im Oktober noch 130 Lehrerstellen unbesetzt – und damit 36 mehr als vor einem Jahr. „Bei 23 345 Planstellen ergibt das eine Besetzungsquote von über 99 Prozent“, so die Ministerin. Am Anfang des Schuljahres seien noch 259 Stellen unbesetzt gewesen.
Ein in die Debatte einfließender überfraktioneller Antrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW ruft dazu auf, Schulleitungen zu stärken. Die Landesregierung soll hierfür „Handlungsfelder zur Stärkung der schulischen Führungskräfte in Schleswig-Holstein identifizieren und daraus ein Konzept zur Stärkung von Schulleitungen erstellen“. Unter anderem wird gefordert, Arbeitszeit, Arbeitsaufgaben und Vergütung von Führungskräften im Schuldienst aller Schularten zu beleuchten. Auch Qualifizierungsmaßnahmen sowie Personalentwicklungskonzepten seien zu berücksichtigen.


TOP 23 Bericht der Landesregierung zu Stand und Planungen zur Einführung von 5G, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1799), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Bereits im vergangenen Sommer hatte der Landtag sich für einen zügigen Netzausbau und die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G stark gemacht. Die SPD fordert nun einen Bericht 12

„über den Stand und die Planungen zur flächendeckenden Einführung in Schleswig-Holstein“. Im Detail wollen die Sozialdemokraten wissen, wann „die ländlichen Räume mit welchen Frequenzen diesen Standard nutzen können“ und wann „das Ziel der flächendeckenden Einführung von 5G in Schleswig-Holstein erreicht wird“. Seinen ersten 5G-Sendemast in Schleswig-Holstein hat der Mobilfunk-Konzern Vodafone als Pionier im Juli in der Gemeinde Hattstedt im Kreis Nordfriesland in Betrieb genommen. Die Gemeinde mit rund 2500 Einwohnern war damit einer von deutschlandweit 25 Standorten mit 5G-Masten. Dennoch bleibt das 5G-Netz bundesweit noch sehr beschränkt. Bis August hatte der Mobilfunkanbieter rund 50 Stationen mit der neuen Netzgeneration ausgestattet.
Wie Anfang Dezember bekannt wurde, wollen die großen Mobilfunkanbieter die mehr als 500 Funklöcher in Schleswig-Holstein stopfen und die Leistung bestehender Netze verbessern. Aktuell gebe es im Bereich der reinen Telefonie im Norden noch 190 Funklöcher. Bei der Datenversorgung durch das LTE-Netz habe in 341 Fällen zumindest einer der Anbieter Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) kein Netz, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) nach einem Treffen mit den Mobilfunkkonzernen in Kiel. „Wir wollen systematisch die Funklöcher im Land schließen.“ Vertreter der Mobilfunkanbieter sicherten bei dem Treffen im Wirtschafts- ministerium zu, bis Ende kommenden Jahres 174 neue Masten aufzustellen und knapp 750 bestehende Anlagen technisch aufzurüsten. Im Gegenzug wolle das Land die Netzanbieter bei der Suche nach Orten für neue Masten, bei Beschleunigung der Genehmigungen und bei der Mitnutzung von Polizeifunk-Masten helfen. Die Deutsche Telekom und Vodafone kündigten an, in den kommenden drei Jahren im Norden jeweils etwa 30 Millionen Euro in den Ausbau der Infrastruktur zu investieren.
Die Bundesregierung in Berlin hat unterdessen Mitte November eine neue Mobilfunkstrategie beschlossen, mit der der Ausbau des schnellen Mobilfunks in der Fläche und entlang von Verkehrswegen vorangebracht werden soll. Dabei gehe es zentral um die Versorgung von Orten, die ohne staatliche Hilfe auf längere Sicht keine Perspektive für ein Mobilfunknetz hätten. Ziel ist den Eckpunkten zufolge, dass Deutschland beim Mobilfunk eine „internationale Spitzenposition“ auf Basis einer flächendeckenden 4G-Versorgung erreicht. Dafür sollen unter anderem Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bestehende Liegenschaften von Bund, Ländern und Kommunen sollen verstärkt als Standorte von Antennenmasten genutzt werden. Wie bereits bekannt, will die Regierung zudem eine Mobilfunkinfrastruktur-Gesellschaft gründen, um den Ausbau zu unterstützen und wenn nötig selbst Aufträge zu vergeben. Mit einer flächendeckenden 4G-Versorgung soll auch eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau der nächsten superschnellen Mobilfunkgeneration 5G geschaffen werden.


TOP 25 Stationäre Versorgung von kranken Kindern verbessern – Kinderkrankenhäuser auf eine sichere finanzielle Grundlage stellen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1805), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 13

Die Landesregierung soll sich mit Blick auf Kinderstationen in Krankenhäusern für eine „ausreichende“ Finanzierung einsetzen und ein Konzept für eine bessere Versorgung mit Fachkräften erarbeiten. Dies fordert die AfD, die von einem „Notstand“ in den schleswig- holsteinischen Kinderkliniken spricht. Zudem sollen Kinderkrankenhäuser und Kinderstationen aus dem Fallpauschalen-System (Diagnosis Related Groups, kurz DRG-System) herausgenommen werden und als „Besondere Einrichtungen“ anerkannt werden, so dass individuelle Vergütungsvereinbarungen mit dem Spitzenverband der Krankenkassen abgeschlossen werden können. Angaben der AfD zufolge stehen in elf Krankenhäuser mit der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin in Schleswig-Holstein nur 15,1 Betten pro 100.000 Einwohner zur Verfügung. In der Kinderchirurgie seien es nur 0,6 Betten pro 100.000 Einwohner. „Aufgrund des Mangels an Fachpersonal insbesondere in den Ballungsräumen und im Bereich der Pflege können zeitweise immer wieder Betten nicht betrieben werden und teilweise sind ganze Kinderstationen geschlossen worden“, wird in dem Antrag beklagt.
In einer Sozialausschusssitzung des Landtages im November wies Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) darauf hin, dass Statistiken hierzulande kritisch gesehen werden müssten. Denn: Sehr viele in der Metropolregion lebende Eltern würden ihre Kinder in Hamburger Krankenhäusern behandeln lassen. Auch das habe Einfluss auf die Betten- beziehungsweise Versorgungsplanung in Schleswig-Holstein.



Freitag, 13. Dezember, 10 bis 13 Uhr



TOP 16 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit unter Einschluss der Anforderungen an die organisatorische Struktur und Kompetenzausübung der Europäischen Union, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1867), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD möchte in die Landesverfassung einen mit „Zusammenarbeit in Europa“ überschriebenen Artikel einfügen. Darin soll das Bekenntnis Schleswig-Holsteins zu der Staatengemeinschaft festgeschrieben werden, wobei der Grundsatz der Subsidiarität betont wird. „Die Eigenständigkeit der Regionen und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungsprozessen ist zu sichern. Schleswig-Holstein arbeitet hierzu mit anderen europäischen Regionen zusammen“, heißt es in dem Entwurf der AfD. Es gehöre zur Aufgabe der Länderparlamente, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch die Organe der Europäischen Union zu kontrollieren. Entgegen diesen verfassungsrechtlichen Zielsetzungen würden die gesetzgeberischen Gestaltungsspielräume der 14

Länderparlamente fortlaufend reduziert, führt die AfD in der Begründung an. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass eine Aufgabe möglichst von der kleinsten „zuständigen“ Einheit übernommen werden soll. Übergeordnete Einheiten sollen nur dann eingreifen, wenn die unteren Einheiten es nicht können.


TOP 27 Umfassenden Kinderschutz sicherstellen – „Original Play“ verbieten, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1858), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD fordert das strikte Verbot einer umstrittenen Spielmethode zwischen Kindern und fremden Erwachsenen in schleswig-holsteinischen Kitas. „Die Spielmethode ´Original Play´, bei der Kinder einem engen physischen Körperkontakt mit ihnen fremden Erwachsenen ausgesetzt werden, entbehrt einer wissenschaftlichen Grundlage und eröffnet das Risiko zu sexuellem Missbrauch“, heißt es in einem Antrag der Oppositionsfraktion. Mehrere Bundesländer, darunter Hamburg, Bayern und Berlin, haben die Methode des Amerikaners Fred Donaldson verboten oder abgelehnt. Laut AfD wird „Original Play“ seit dem Jahr 2014 in verschiedenen Kindertagesstätten der Bundesrepublik Deutschland praktiziert. Zuletzt hatten das ARD-Magazin „Kontraste“ und das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ über „Original Play“ in evangelischen Kitas in Hamburg und Berlin berichtet. Es soll zu Übergriffen und Fehlverhalten gekommen sein. Die Staatsanwaltschaften hätten jedoch die Ermittlungen eingestellt, weil sich der Verdacht nicht bestätigen ließ, berichteten „Spiegel“ und „Kontraste“.
Einer Antwort des Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD zufolge liegen der Regierung bislang keine Erkenntnisse über „Original Play“-Kurse in Kitas oder Missbrauchsfälle im Norden vor. Das Landesjugendamt komme zu dem Schluss, dass ein pädagogischer Mehrwert nicht gesehen werde, „sondern im Gegenteil die Methode unter pädagogischen Gesichtspunkten und mit Blick auf das Kindeswohl sehr kritisch zu bewerten ist“. Alle Träger von Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen seien über diese Bewertung informiert worden. Dies solle bei den Bewertungen vor Ort insbesondere mit Blick auf Kinderschutzaspekte berücksichtigt werden.


TOP 30 Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen – Landeskonzept Entrepreneurship Education, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1872), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
An vielen Schulen werden Themen der ökonomischen Bildung und speziell der Gründerausbildung – der sogenannt Entrepreneurship Education – bereits behandelt. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Schüler auf eine spätere berufliche Selbstständigkeit vorzubereiten. Ziel der „Entrepreneurship Education“ ist vielmehr, Eigenschaften und Fertigkeiten zu entwickeln, die sie zu „Unternehmern ihrer selbst“ machen, um so auch ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz nach ihrer Berufsausbildung zu erhöhen. Dieses Verständnis will die Jamaika- Koalition nun verstärken und fordert die Landesregierung auf, ein Landeskonzept zu „Entrepreneurship Education“ zu entwickeln und zum Schuljahr 2020/21 vorzulegen. Ziel ist es, 15

„die schulischen Angebote auszubauen sowie die Sichtbarkeit und Vernetzung der bereits bestehenden Aktivitäten zu verbessern“, heißt es. Zudem soll die Landesregierung prüfen, ob auch Hochschulen einbezogen werden können. Die EU-Kommission definiert die „Entrepreneurship“- Kompetenz als eine von acht Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen.
Die deutsche Wirtschaft verlangt laufend neue Geschäftsmodelle und Denkansätze, um die mittelständisch geprägte Ökonomie umzustrukturieren und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern. Wirtschaftsverbände sind sich einig: Gründer sind dabei ein wichtiger Motor der deutschen Wirtschaft. Nicht selten sind Lehrer allerdings unsicher, welche „Entrepreneurship Education“- Inhalte für ihren Unterricht in Frage kommen, relevant sind, wie sie diese Inhalte vermitteln können und welche Rolle sie selbst spielen.


TOP 38 Bericht zur Einführung eines landesweiten Semestertickets für Studierende, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1643), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Ein jahrelang heiß diskutiertes Thema hat es in die Umsetzung geschafft. Zum Beginn des Wintersemesters ist an den meisten Hochschulen Schleswig-Holsteins das landesweite Semesterticket eingeführt worden. Dennoch bleibt ein Wermutstropfen. Denn der ursprünglich angekündigte Preis von unter 100 Euro konnte nicht gehalten werden. In diesem Semester kostet die landesweite Mobilität die Studierenden 124 Euro, die zuzüglich zu den Semestergebühren anfallen. Die Kosten für ein Semester haben sich damit insgesamt mehr als verdoppelt. Für den studentischen Geldbeutel bedeutet das landesweite Semesterticket eine spürbare Mehrbelastung. Denn: Laut der letzten Sozialerhebung des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2016 stehen einem Studierenden etwa 900 Euro pro Monat zum Leben zur Verfügung. Die Hochschule Heide hat sich darum gegen die Einführung entschieden. Die Kieler Christian-Albrechts- Universität, die Fachhochschule Kiel, die Muthesius Kunsthochschule Kiel, die Universität Lübeck, die Technische Hochschule Lübeck, die Musikhochschule Lübeck und die Europa-Universität Flensburg sind dagegen dabei. Hier stimmte die erforderliche Mehrheit der Studierenden für das Semesterticket.
Ohne Subvention durch das Land würde der Einführungspreis noch höher liegen. Das Land hat neun Millionen Euro als Anschubfinanzierung für das Ticket zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss fällt jedes Semester geringer aus. Die Senkung geschieht in kleinen Schritten, um einen sprunghaften Anstieg der Kosten für die Studierenden zu vermeiden. So kostet das landesweite Semesterticket im kommenden Sommersemester 130 Euro statt 124 Euro. Ein milder Anstieg um sechs Euro, der allerdings zu jedem Semester erfolgt, bis das Land die Subventionierung zum Sommersemester 2022 einstellen wird. Die Anschubfinanzierung fungiert auch als Risikominderung für die beteiligten Verkehrsunternehmen. Denn derzeit ist noch unklar, in welchem Umfang die Studenten das neue Angebot nutzen werden. Die vierjährige Einführungsphase dient dazu, den tatsächlichen Bedarf für die nun landesweite Mobilität zu ermitteln. Alle derzeit in Deutschland existierenden Semestertickets sind solidarisch finanziert und 16

nicht staatlich getragen. Nach der Einführungsphase wird das Ticket laut dem Bericht das kosten, was die Studierenden tatsächlich „verfahren“. Das heißt auch: Der Preis für das Ticket kann durchaus günstiger werden. Ob die Einführung des Semestertickets auch Vorbild für das geplante Jobticket für Pendler ist, bleibt abzuwarten. Die Landesregierung hat Schleswig-Holsteins Nahverkehrsgesellschaft NAH.SH damit beauftragt, zum 1. August 2020 ein entsprechendes Pendler-Ticket für Arbeitnehmer und Auszubildende anzubieten. Eine Ersparnis von 25 Prozent gegenüber den regulären Preisen ist im Gespräch. Von dem Ticketpreis könnte der Arbeitgeber zusätzlich ein Drittel übernehmen, der Arbeitnehmer zahlt dann die verbliebenen zwei Drittel.
Hintergrund ist eine Übereinkunft mit dem Hamburger Senat, nach der alle pendlerstarken Regionen in der Metropolregion dem Hamburger Verkehrsverbund HVV beitreten sollen. Zudem ist ein einheitlicher Nord-Tarif zu schaffen. Rund 350.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pendeln laut DGB Nord täglich zum Arbeiten nach Hamburg, darunter mehr als 170.000 aus Schleswig-Holstein.


TOP 39 Fünfter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst – Fünfter Gleichstellungsbericht (2014-2017/2018), In Verbindung mit: Zweiter Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien – Zweiter Gremienbericht, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1694), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das für Gleichstellung zuständige Justizministerium hat den fünften Bericht zum Thema Gleichstellungspolitik im Öffentlichen Dienst für den Zeitraum 2014 bis 2018 vorgelegt. Daraus geht hervor: Die Situation für Frauen im Landesdienst verbessert sich stetig. Allerdings zeigen sich große Unterschiede je nach Beschäftigungsbereich und auch in Führungspositionen gibt es weiterhin Nachholbedarf. Im Landesdienst sind 58,8 Prozent der Beschäftigten Frauen. Gegenüber dem letzten Bericht von 2015 ist das eine Steigerung von 2,7 Prozent. Allerdings schwanken die Zahlen je nach Ressort stark. In fünf von acht Geschäftsbereichen sind mehr Frauen als Männer beschäftigt. Weniger Frauen als Männer arbeiten im Innen-, im Umwelt- und im Wirtschaftsministerium. Die Spanne reicht von 25,5 Prozent Frauenanteil im Wirtschafts- ministerium bis 70,3 Prozent im Bildungsministerium.
Dass Frauen in manchen Bereichen bereits überrepräsentiert sind, zeige grundsätzlich, „dass das Gleichstellungsgesetz im Landesdienst zu einer nachhaltig positiven Entwicklung geführt“ habe, heißt es in dem Bericht. Gleichzeitig sei auffällig, dass in den Bereichen, in denen technische Berufe gefragt sind, Frauen nach wie vor „deutlich unterrepräsentiert“ seien. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass besonders die dem Bildungsressort zugeordneten Lehrkräfte, die in dem Bereich 50 Prozent der Beschäftigten ausmachen, und die im Innenministerium angesiedelten Polizisten mit 20 Prozent der Beschäftigten das Bild verzerren. Denn: Bei den Lehrern sind Frauen deutlich überrepräsentiert, während bei der Polizei die Männer dominieren. Auf Führungsebene ergibt sich laut dem Bericht ein gemischtes Ergebnis: In der Justiz sind vier von sechs Spitzenpositionen mit Frauen besetzt und im Bereich der Steuerverwaltung wird jede zweite 17

Behörde von einer Frau geführt. Im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums gibt es eine deutliche Überrepräsentanz von Frauen. Ihr Anteil beträgt 70,3 Prozent, mehr als jede zweite Schulleitung (53,3 Prozent) ist ebenfalls weiblich. Aber: Nur jede fünfte Hochschulprofessur ist mit einer Frau besetzt und im Fachbereich der Polizei war von acht Behördenleitungen keine weiblich.
Der Trend hin zu einem höheren Frauenanteil in herausgehobenen Führungspositionen im Landesdienst entwickelt sich schleichend: Im Bereich der B-Besoldung ist jede fünfte Beschäftigte weiblich (19,8 Prozent) – eine Steigerung von vier Prozent. Auf der Ebene der obersten Landesbehörden sind 35,2 Prozent der Referatsleitungen mit einer Frau besetzt, was einem Zugewinn von sechs Prozentpunkten entspricht. Im Bereich der Abteilungsleitungen liegt der Frauenanteil bei 20,5 Prozent. Dabei ist die Verteilung sehr unterschiedlich: In vier von acht Ressorts ist keine Frau auf Abteilungsleiterebene vertreten. Dagegen werden im Bildungs- ministerium vier von fünf Abteilungen von einer Frau geführt. Blickt man auf die Zahlen der Teilzeitbeschäftigten, zeigt sich: Frauen machen weiterhin den größten Anteil aus. Von allen Teilzeitkräften im Landesdienst, die etwa ein Drittel ausmachen, sind 86,8 Prozent weiblich. Im Vergleich zum letzten Bericht ist das ein leichter Anstieg von 0,6 Prozent. Der Anteil der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, der in Elternzeit geht, ist zu 93,5 Prozent weiblich und damit um 0,8 Prozent gesunken.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 18

Reihenfolge der Beratung der 27. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 11. Dezember 2019 2+4+ Haushaltsberatungen 2020 175 10:00 18+29 +31+ 32+35 +36+ 40
2 u.a. Fortsetzung Haushaltsberatungen 2020: Abstimmung 45 15:00 17 Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen 35 15:45 8 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des 0 16:20 Bundesteilhabegesetzes 15 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die 0 16:20 erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern 19 Gefährliche Weltkriegsmunition in Nord- und Ostsee bergen 35 16:20 20 Gemeinsame Beratung 35 16:55 a) Stärkung der politischen Bildung in der Schule b) Mündlicher Bericht über das Jahr der politischen Bildung Donnerstag, 12. Dezember 2019 26 Erzieherische und sozialpädagogische Ausbildungen attraktiver 35 10:00 gestalten und Ausbildungsvergütung einführen 5 Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und 70 10:35 zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen 21 Errichtung einer Professur für „Plurale Ökonomik“ 35 11:45
28 Mindestlohn auch für Jugendliche 35 15:00 22 Gemeinsame Beratung 35 15:35 a) Schulleitungen stärken – Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualifizierung und Auswahl schulischer Führungskräfte b) Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2018/19 33 Aufforderung an die Europäische Kommission zur Umsetzung der 5 16:10 Bürgerinitiative „Minority Safepack (MSPI)“ 23 Bericht der Landesregierung zu Stand und Planungen zur Einführung von 35 16:15 5G 25 Stationäre Versorgung von kranken Kindern verbessern – 35 16:50 Kinderkrankenhäuser auf eine sichere finanzielle Grundlage stellen Freitag, 13. Dezember 2019 16 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 35 10:00 - Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit unter Einschluss der Anforderungen an die organisatorische Struktur und Kompetenzausübung der Europäischen Union – 27 Umfassenden Kinderschutz sicherstellen - "Original Play" verbieten 35 10:35 30 Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen – Landeskonzept 35 11:10 Entrepreneurship Education 38 Bericht zur Einführung eines landesweiten Semestertickets für 35 11:45 Studierende 39 Fünfter Bericht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der 35 12:20 Frauen im öffentlichen Dienst – Fünfter Gleichstellungsbericht (2014 – 2017/2018) In Verbindung mit: 19

Zweiter Bericht über die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien – Zweiter Gremienbericht 15 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die 0 12:55 erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 3 Gemeinsame Beratung a) Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein - Recht auf angemessenen Wohnraum in Landesverfassung aufnehmen - b) Gesetz zur Änderung der Landesverfassung zur Aufnahme des Rechts auf angemessenen Wohnraum 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen 7 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen 9 Gesetz zur Änderung des Heilberufekammergesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetze 10 Gesetz über die Errichtung der „Stiftung für die Friesische Volksgruppe im Lande Schleswig- Holstein“ und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland 11 Gesetz zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Hochschulen 13 Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge 14 Gesetz zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein 34 Klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale 37 Medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in der Region Flensburg sicherstellen



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 12 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein 24 Abschaffung des „Zukunftslabors zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme“ 41 Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen