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11.12.19
16:15 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: Top 17: Digitalisierung erfordert Anpassung des Steuerrechts

Steuern | 11.12.2019 | Nr. 438/19
Ole-Christopher Plambeck: Top 17: Digitalisierung erfordert Anpassung des Steuerrechts Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,
die Digitalisierung unserer Welt, insbesondere der Geschäftswelt fordert auch eine Anpassung unseres Steuerrechts, damit eine faire Besteuerung überhaupt stattfinden kann.
Das Recht, Steuern auf den Gewinn eines Unternehmens zu erheben, hat das Land, in dem die Wertschöpfung stattfindet – besteuert wird dort, wo Werte geschaffen werden.
Nach dem OECD-Musterabkommen ist die Voraussetzung für das Recht, Steuern zu erheben, die Existenz einer „physischen Betriebsstätte“ im jeweiligen Land.
Ein Unternehmen, das beispielsweise Autoteile produziert, seinen Hauptsitz in Frankreich hat und diese über eine Filiale in Deutschland eine Fabrik betreibt, hat zwei solcher physischen Betriebsstätten. Eine in Frankreich und eine in Deutschland. Das Besteuerungsrecht für den Hauptsitz liegt beim französischen Staat. Mit seiner Fabrik generiert das Unternehmen aber auch Wertschöpfung in Deutschland. Entsprechend dieser Wertschöpfung wird der anfallende Gewinn also nach deutschem Recht besteuert.
Im Vergleich dazu kann ein Unternehmen mit digitalem Geschäftsmodell und Hauptsitz in Frankreich auch ohne physische Betriebsstätte, beispielsweise über Werbung oder Dienstleistungen, Wertschöpfung in anderen Ländern generieren. Die Besteuerung obliegt dennoch ausschließlich Frankreich.
Mit diesem Antrag wollen wir als Koalition diesem Missstand Rechnung tragen, eine faire Besteuerung von Digitalunternehmen bzw. digitalen Geschäftsmodellen vorantreiben. Steuerlicher Anknüpfungspunkt soll der bereits vorhandene Betriebsstättenbegriff sein, der um digitale Leistungen ergänzt wird. Bei der "Digitalen Betriebsstätte“ geht es darum, Gewinne, die im Hoheitsgebiet eines EU- Mitgliedsstaates erwirtschaftet werden – auch ohne eine physische Präsenz des jeweiligen Unternehmens – in diesem Staat zu besteuern. So setzen wir auch in der

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de digitalen Welt mit der Besteuerung dort an, wo die Wertschöpfung tatsächlich erfolgt.
Bei digitalen Geschäften ist das nicht unbedingt am Sitz des Unternehmens, sondern der Ort, an dem Kunden bzw. Nutzer die Leistung in Anspruch nehmen. Es geht also um die Erfassung von Nutzerinteraktionen. Die „digitale Betriebsstätte“, deren Kernelement die Online-Schnittstelle ist, auf die die Nutzer zugreifen, ermöglicht uns also eine klare Verbindung zwischen dem Ort der Erzielung und dem Ort der Besteuerung digitaler Gewinne. Eine Verlagerung in Steueroasen ist mit diesem Ansatz kaum mehr möglich.
Derzeit werden digitale Geschäftsmodelle und multinationale Unternehmen, die Gewinne aus immateriellen Wirtschaftsgütern, wie Software, generieren, durch die internationale Steuersystematik bevorteilt. Mit unserem Modell übertragen wir das bestehende Steuerrecht in die digitale Welt und entwickeln es so weiter, dass wir Digitalunternehmen angemessen besteuern können ohne eine neue Steuer zu schaffen. Die digitale Betriebsstätte erspart uns damit die Einführung der umstrittenen Digitalsteuer.
Mit diesem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich mit Hilfe unseres Ansatzes beim Bund für eine effiziente Lösung der Probleme bei der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle einzusetzen.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.
Vielen Dank.



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