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11.12.19
16:34 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 17: Internationale Konzerne müssen fair besteuert werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 11. Dezember 2019


Beate Raudies Internationale Konzerne müssen fair besteuert werden TOP 17: Faire Besteuerung für digitale Geschäftsmodelle sicherstellen (Drs. 19/1697)
„Vor wenigen Wochen feierte das Internet seinen 50. Geburtstag. Was als Telefonverbindung zwischen zwei Rechnern begann, ist heute ein weltumspannendes Netz, das nicht nur eine schnelle Echt-Zeit-Kommunikation ermöglicht, sondern auch neue Handelswege und neue Geschäftsmodelle ermöglicht hat. Und etwas zur wertvollen Ware gemacht hat: Daten. Nicht nur unsere persönlichen Daten, also etwa Name und Geburtsdatum, Wohnort und Arbeitsstätte. Nein, alles, was wir dem Internet anvertrauen – unsere Reiserouten, unsere Wareneinkäufe, unsere Freundschaften – alles wird gesammelt, ausgewertet und gewinnbringend verwertet. Auf diese Form der Wertschöpfung hat unser Steuerrecht noch keine richtige Antwort. Das ist nic ht verwunderlich, stammen die Grundzüge unseres Rechts doch aus der Zeit der industriellen Revolution. Damals war klar, wie Wertschöpfung funktionierte – durch menschliche Arbeit in Landwirtschaft, Produktion, Handel oder Dienstleistungen. Schöne alte Welt! Das „world wide web“ kennt keine Grenzen. Da liegt es in der Natur der Sache, dass die Fragen der angemessenen Besteuerung nicht im nationalen Alleingang gelöst werden können. Aus meiner Sicht sind die mit Besteuerung von Digitalkonzernen zusammenhängenden Probleme nur auf OECD-Ebene sinnvoll lösbar. Voraussetzung dafür ist eine neue Definition des steuerlichen Begriffs der „Wertschöpfung“. Jedoch haben sich in den bisherigen Beratungen alle Ansätze als zu kurz gegriffen erwiesen. Die Abgrenzung dessen, w as „digital“ und „nicht-digital/ analog“ ist, ist extrem komplex und schwer zu definieren. Ein Beispiel: Ein PKW ist heute vielfach mehr ein Computer, der wann und wo immer er sich bewegt, Daten sammelt und auswertet – aus Navi, Bewegungsprofilen, technischen Daten etc. Diese werden dann z.T. direkt übertragen und generieren permanent für den Hersteller und andere Firmen eine bisher nicht bestimmte Form der Wertschöpfung. Diese Wertschöpfung wird tatsächlich aber nicht am Ort der Herstellung oder des Verkaufs generiert, sondern durch den Nutzer am Ort der Nutzung. Ein anderes Beispiel sind unsere Smartphones oder mit dem Internet verbundene Kühlschränke. Dagegen ist ein Kühlschrank, der nur eine digitale Anzeige hat, technisch betrachtet kein digitales Gerät – und somit anders zu behandeln. Entsprechend muss die „Digitalsteuer“ auf eine breitere Basis gestellt werden als vielfach angenommen. Die bisherigen Definitionen von Wertschöpfung und Betriebsstätte sind nicht mehr ausreichend. Erforderlich ist die Definition von neuen Tatbeständen! Zum Erfolg kann dies alles aber nur führen, wenn das auch international erfolgt. Denn Grundlage für die weltweite Besteuerung sind die Richtlinien der OECD – in ihnen ist definiert, welcher Staat für welche Rechtsform und welches Geschäftsmodell das Besteuerungsrecht hat, wenn ein Unternehmen grenzüberschreitend tätig wird. Für eine stärkere internationale Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung sind wichtig: 1. eine Mindeststeuer, um die schlimmsten Steuerumgehungen zu verhindern, 2. eine Digitalsteuer sowie 3. eine bessere Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

1 Ein großer Schritt auf dem Weg zu einer weltweiten, fairen Konzernbesteuerung ist der Beschluss der G20 - Finanzminister für eine weltweite Mindestbesteuerung vom Juni 2019. Bis Anfang 2020 wollen sich die Staaten auf die Grundelemente einer effektiven Mindestbesteuerung verständigen – ein ambitionierter Arbeitsplan! „Die globale Steuer-Revolution hat begonnen“ – so titelte beispielsweise das Online-Magazin „Makronom“. Das Konzept einer weltweiten Mindestbesteuerung geht auf eine Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zurück. Dabei soll zwar keinem Staat vorgeschrieben werden, wie hoch er seine Unternehmen besteuert, aber die Staaten sollen das Recht erhalten, Gewinne eines Unternehmens, die in ihrem Land erwirtschaftet werden, mit der Differenz zum vereinbarten Mindeststeuersatz nachzuversteuern. Die Mindestbesteuerung verhindert somit, dass sich grenzüberschreitend tätige Konzerne einer fairen Steuerzahlung durc h Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer entziehen können. Die Initiative ergänzt die auf Empfehlung der OECD bereits umgesetzten Maßnahmen gegen missbräuchliche Gewinnverlagerungen und Gewinnkürzungen, zu denen u.a. das Country -by- Country-Reporting über die von den Konzernen in den einzelnen Ländern gezahlten Steuerzahlungen gehört. Sehr gerne würden wir im Ausschuss darüber sprechen, wie eine Digitalsteuer ausgestaltet werden soll. Ich beantrage die Überweisung in den Finanzausschuss.“



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