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12.12.19
11:39 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: TOP 5: Gleichwertige Verhältnisse und Gerechtigkeit für die Kita-Landschaft in Schleswig-Holstein

Kita-Reformgesetz | 12.12.2019 | Nr. 442/19
Katja Rathje-Hoffmann: TOP 5: Gleichwertige Verhältnisse und Gerechtigkeit für die Kita- Landschaft in Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
im September haben wir, die Jamaika Koalition, das neue Kita-Reformgesetz erstmalig hier im Landtag im Plenum vorgestellt. Es besteht bei allen Beteiligten große Einigkeit, dass dieser Schritt schon seit Jahren notwendig und überfällig war. Es gab aber grundsätzlich eine sehr große Scheu, dieses gewachsene und verwachsene System auf neue Füße zu stellen. Kita-Verwaltungen, Erzieherinnen und Erzieher, Leitungskräfte, Kommunale Verwaltungen und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben lange auf eine Reform gewartet, die Ordnung in ein Gewirr aus 7 Fördererlassen,13 Regelungsbereichen und 32 Kriterien der Zuweisung von Landesmittels bringen sollen.
Dazu kommt noch die berechtigte Kritik von Eltern, die sich vollkommen zu Recht über viel zu hohe Kita-Beiträge beschweren. Diese beklagen, dass sie mit durchschnittlich neun Prozent ihres verfügbaren Einkommens in Schleswig-Holstein die höchsten Kata-Beiträge in ganz Deutschland zu schultern haben. In einer Kita- Landschaft, die viel zu heterogen und damit überhaupt nicht untereinander zu vergleichen ist. Dazu kommt noch der Umstand: Eltern mit eher kleinem Geldbeutel werden in den Kreisen und Kreisfreien Städten unterschiedlich entlastet. Bei 15 verschiedenen Sozialstaffeln und Geschwisterermäßigungsregeln ist das auch kein Wunder.
Wir geben den Kindertageseinrichtungen, den Krippen, den Elementargruppen, der Kindertagesbetreuung, den Natur- und Waldkitas und den Horten endlich einen fairen und verbindlichen Rahmen.
-mit verbindlichen gedeckelten Elternbeiträgen,
-mit einer einheitlichen Sozialstaffel,
-mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell das Grundlage jeder Kita im Land sein wird, das schafft endlich auch eine Vergleichbarkeit
-und mit einheitlichen und verbindlichen Mindeststandards, die für alle

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Kindertagesstätten im Land gelten werden.
Es gibt kaum ein anderes Bundesland, wo die Qualität so unterschiedlich ist.
Mit der zweitägigen Anhörung zum neuen Gesetzentwurf im Oktober haben wir 34 Institutionen und Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen und Verbänden aus dem ganzen Land angehört. Und selten war die Aufmerksamkeit bei allen Beteiligten so groß und ungeteilt, wie bei dieser Anhörung. Wir haben die Argumente gehört, bewertet und intensiv diskutiert. Dadurch erhielten wir viele wertvolle Impulse, die uns zu Veränderungen und Nachbesserungen im Gesetzentwurf veranlasst haben. Neben Veränderung in der Kita Datenbank, dem organisatorischen Herzstück, soll es künftig auch ermöglicht werden, dort Voranmeldungen auch in der Kindertagespflege vorzunehmen.
Wir stärken nachhaltig die Position der Eltern. Nunmehr wird es pro Halbjahr eine Elternversammlung geben müssen und die Anzahl der Landeselternvertreterinnen und -vertreter erhöhen wir von 12 auf 16. Somit ermöglichen wir, dass aus jedem Kreis und jeder Kreisfreien Stadt Vertreterinnen und Vertreter teilnehmen können. Das alles schafft eine bessere Verankerung der Erziehungspartnerschaft.
Umfänglich haben wir auch auf die besonderen Bedürfnisse und Belange der Einrichtungen der nationalen Volksgruppen und Minderheiten Rücksicht genommen. Die dänischen Kindertagestätten lehnen sich an das dänische Erziehungsmodell an und genau darauf haben wir uns auch im Gesetz verständigt, mit dem Recht auf eigene Kitas und die konkreten Bedarfe der nationalen Minderheiten und Volksgruppen. Selbstverständlich werden diese auch in die Bedarfsplanung einbezogen. Dazu gehört auch, dass künftig für alle Bedarfsplanungen die wohnbauliche Entwicklung vor Ort auch berücksichtigt werden muss.
Beeindruckend für uns alle waren auch die Anhörungen zu den Natur- und Waldkitas, die uns überzeugten, die Altersgrenze auf 20 Lebensmonate zu verringern und auch eine Betreuung von Schulkindern nach dem Unterricht in Form einer Hort-Waldgruppe gut möglich ist und auch bereits gelebte Praxis ist. Erstmalig wird es auch bei Neubauten verbindlich sein, Vorgaben zum barrierearmen Bauen einzuhalten und es wird weiterhin möglich sein, Krippengruppen auch in Obergeschossen neu einzurichten. Das ist aus unserer Sicht besonders dort wichtig, wo es die begrenzten räumlichen Kapazitäten nicht zulassen. Das ist gehäuft im städtischen Bereich der Fall.
Eine weitere Änderung gibt es im Bereich der Abdeckung der sog. Randzeiten in der Kita. Es wird künftig möglich sein, dass Tagespflegepersonen nach dem offiziellen Betreuungsende Kinder in Kitaräumen betreuen können. Das hat viele Vorteile: Es gibt Betreuungsbedarfe zu Betreuungszeiten über Kita-Schließzeiten hinaus. Dies schafft mehr Flexibilität für die Träger, die Kommunen, Eltern und die Kinder. Diese Variante hilft allen Beteiligten.
Ein bislang ungelöstes und uneinheitliches Problem für die Eltern und besonders für Alleinerziehende stellen die bislang nicht im Gesetzt normierten Begrenzungen von


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Schließzeiten der Kitas da. Oft reicht kaum ein Jahresurlaub aus, um diese Schließtage abzudecken, schon gar nicht bei den Alleinerziehenden. Ab August nächsten Jahres werden die Schließtage auf 20 Tage inklusive Weihnachten und Silvester begrenzt und bei kleinen Einrichtungen auf maximal 30 Tage. Das schafft Verlässlichkeit und sorgt für einen gerechten Ausgleich für kleine und große Kitas.
Ein Kernstück der Reform ist weiterhin die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher. Durch die erstmalige einheitliche Normierung des Personalschlüssels wird sichergesellt, dass in Zukunft mindestens zwei Fachkräfte 20 Kinder betreuen werden und in begründeten Ausnahmefällen im Höchstfall 22 Kinder und nicht wie bislang 1,5 Fachkräfte bis zu 25 Kinder betreuen. Das schafft einerseits mehr Zeit für die Kinder und andererseits auch mehr Zeit für die Erzieherinnen und Erzieher. Und damit bessere Arbeitsbedingungen und Betreuungsbedingungen.
Eine bis zuletzt breit diskutierte Änderung betrifft die Regelungen zur Leitungsfreistellung und den Verfügungszeiten. Leitungskräfte werden nunmehr ab der 5. Gruppe vollkommen freigestellt, mit einem Aufwuchs um eine weitere halbe Stelle bis zur 10. Gruppe. Zudem werden Vor- und Nachbereitungszeiten verbindlich mit 7,8 Stunden pro Gruppe und pro Woche festgeschrieben. Somit wird es dann ausreichend Zeit für Elterngespräche, Dienstbesprechungen und Vor- und Nachbereitungen geben. Insgesamt werden diese Maßnahmen dazu führen, dass die Betreuungsqualität steigt und die Elternbelastungen im Durchschnitt sinkt.
Bis 2022 werden wir zusätzlich rund eine Milliarde Euro mehr in das Kitasystem einspeisen. Im Jahr 2017 finanzierte das Land jeden Platz mit 2.000 Euro. Im übernächsten Jahr werden es im Schnitt 4.400 Euro pro Platz pro Jahr sein. Die steigende Landesbeteiligung wird jedoch nicht nur dazu führen, dass die Entlastung allein bei den Elternbeiträgen zu verorten ist und die Qualität in den KiTas insgesamt steigt. Die größere Landesbeteiligung wird auch dazu führen, dass der Wohngemeindeanteil am SQKM im Jahr 2022 auf 39% sinken wird. Das Land beteiligt sich mit einem verlässlichen und anteiligen Landesbeitrag an den zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich.
Das ist ein Erfolg und den kann auch eine SPD nicht verhehlen!
Natürlich kennen wir auch die Kritik einiger Bürgermeister und die Kritik vom SHGT und liebe Kolleginnen und Kollegen. Sollte es unvorhergesehene ehebliche Veränderungen oder Härtefälle geben, können und werden wir im System umsteuern. Genau dafür ist die verlängerte Übergangszeit bis Ende 2024 ja auch gedacht. Erste Bewertungen nach zwei Jahren sorgen hier für eine gute Planbarkeit.
Zahlreiche Gespräche mit allen Beteiligten zeigen, wie notwendig diese Reform ist. Vor allem für die Beschäftigten, die erstmals von Standards profitieren, wo es bislang keine einheitlichen Standards gab.Denn es gibt immer noch Einrichtungen, die keine Verfügungszeiten haben, die sehr hohe Beiträge verlangen und die Eltern überbeanspruchen. Mit diesem Gesetz schaffen wir gleichwertige Verhältnisse und Gerechtigkeit für die Kita-Landschaft in Schleswig-Holstein.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Herzlichen Dank!



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