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12.12.19
15:56 Uhr
B 90/Grüne

Joschka Knuth zu Ausnahmen beim Mindestlohn

Presseinformation
Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion TOP 28 – Mindestlohn auch für Jugendliche Schleswig-Holstein Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Pressesprecherin Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Jacob Landeshaus Joschka Knuth: Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Ausnahmen vom Mindestlohn Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 müssen weiter diskutiert werden presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 428.19 / 12.12.2019


Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich dem SSW danken für diesen Antrag. Es ist wichtig und es ist rich- tig, dass wir uns auch hier im Landtag mit den Ausnahmen vom Mindestlohn auseinan- dersetzen. Und gerade die Ausnahme der Jugendlichen vom Mindestlohn gehört disku- tiert. Man muss doch wirklich fragen, mit welchem Recht es sich der Gesetzgeber her- ausnimmt, Menschen, die gleiche Arbeit erbringen, nur aufgrund ihres Alters von einer Regelung auszunehmen.
Oft heißt es, ein Mindestlohn halte Jugendliche davon ab, eine Ausbildung zu beginnen. Das Argument zieht einfach nicht. Jugendliche können sich eben nicht mit 16 einfach überlegen, was sie machen und auf jegliche Form der schulischen und beruflichen Bil- dung verzichten. Das wird oft vergessen: In Schleswig-Holstein gilt auch nach neun Schuljahren bis zum 18. Lebensjahr zumindest noch eine Teilzeit-Schulpflicht. Damit kommen die Jugendlichen doch gar nicht dazu, sich nur auf einen Job zu konzentrieren.
Gute Arbeitsbedingungen und attraktive Ausbildungsplätze werden in Zukunft auch wei- terhin die viel wichtigeren Faktoren sein, wenn es darum geht, sich für oder gegen eine Ausbildung zu entscheiden. Geld ist nicht alles. Wenn der Mensch seine Entscheidun- gen immer nur vom Geld anhängig machen würde, würden viele Erwerbsbiografien an- ders aussehen.
Eine fundierte Ausbildung, die einen Weg zu qualifizierten Weiterbildungen ebnet, ist ein eigener Wert, unabhängig vom Geld. Diesen ideellen, immateriellen Wert müssen wir den Jugendlichen deutlich besser vermitteln. Menschen sind komplexe Wesen mit differenzierten Entscheidungsmustern. Das müssen wir auch in der Mindestlohndebatte endlich anerkennen.
Warum aber soll eine 17-jährige Auszubildende, die am Sonntag im Café arbeitet, um zu ihrer Ausbildungsvergütung etwas hinzuzuverdienen, weniger verdienen müssen als
Seite 1 von 2 die 19-jährige Studentin, die ihr BaföG aufbessert? Welchen Qualifikationsunterschied gibt es zwischen den beiden, der diese unterschiedliche Bezahlung rechtfertigen wür- de? Das widerspricht meinem Begriff von Gerechtigkeit.
Dass wir Ausnahmen vom Mindestlohn haben, beispielsweise bei der Mindestvergütung von Auszubildenden, daran wollen wir grundsätzlich gar nicht rütteln, das macht aus meinen Augen, wie ich schon erläutert habe, durchaus Sinn. Andere Ausnahmen ma- chen jedoch keinen Sinn und dann müssen wir gemeinsam darüber reden, ob wir sie beibehalten.
Dabei sage ich nicht, dass die pauschale Aufhebung der Ausnahme die einzig richtige politische Antwort ist. Womöglich müssen weitere Argumente gesichtet und gegenei- nander abgewogenen werden. Deshalb ist es richtig, dass wir diese Initiative im Aus- schuss weiter beraten.
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