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12.12.19
16:55 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 28: Wo reguläre Arbeit geleistet wird, muss auch regulär gezahlt werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 12. Dezember 2019


Wolfgang Baasch: Wo reguläre Arbeit geleistet wird, muss auch regulär gezahlt werden TOP 28: Mindestlohn auch für Jugendliche (Drs. 19/1864)
„Als das Mindestlohngesetz zum 1.1. 2015 in Kraft trat, wurden Jugendliche darin ausgenommen, um zu verhindern, dass Jugendliche anstatt einer Ausbildung einen Job ergreifen, in dem der Mindestlohn gezahlt wird. Die SPD hat sich deshalb für eine Mindestausbildungsvergütung eingesetzt. Nun können wir mit Stolz sagen, dass die SPD sich bei der Mindestausbildungsvergütung durchgesetzt hat. Im Oktober hat der Bundestag den Azubi-Mindestlohn beschlossen. Mit der Mindestausbildungsvergütung wird die Verpflichtung für „angemessene Ausbildungsvergütungen“ endlich konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe in unserem Land. Sie lernen und packen mit an. Ihre Leistung verdient deshalb Respekt und eine ordentliche Bezahlung. Durch die Einführung der Mindestausbildungsvergütung können wir nun die Ausnahme von Jugendlichen beim Mindestlohn streichen. Das ist jetzt aktuelle Beschlusslage der SPD. Das Mindestlohngesetz hat zunächst einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vorgesehen. Heute liegt der Mindestlohn bei 9,19 Euro pro Stunde und steigt zum 01. Januar auf 9,35 Euro. Nach einer Studie von Arbeitsmarktexperten des Instituts für Arbeitsmarkts- und Berufsforschung (IAB) hat der flächendeckende Mindestlohn zu einer Lohnsteigerung von rund 10 Prozent für die betroffenen Beschäftigten geführt. Die von vielen Lohndumping-Experten errechneten Arbeitsplatzverluste sind dagegen sehr gering ausgefallen und vor allem bei Minijobs aufgetreten. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und notwendig die Ungleichbehandlung von Jugendlichen unter 18 Jahren in Bezug auf den Mindestlohn zu beenden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz muss dabei weiterhin streng eingehalten werden. Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland war eine überfällige Reform unserer Arbeitsmarktpolitik - sie hat sich bewährt. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, muss auch regulär gezahlt werden. Deshalb muss der Mindestlohn auch unabhängig vom Lebensalter gelten. Ohne Mindestlohn besteht die Gefahr, dass Menschen ausgebeutet werden. Die Kreativität von Arbeitgebern, die den Mindestlohn umgehen wollen, ist sehr beeindruckend. Natürlich halten sich die meisten Unternehmer bzw. Arbeitgeberinnen an den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, aber die Realität am Arbeitsmarkt kennt auch die Umgehung von Mindestlöhnen durch gestrichene Zuschläge, durch weniger Urlaubstage und zum Beispiel Überstunden, die nicht vergütet werden. Aber auch Jugendliche sind heute schon bei der Umgehung des Mindestlohns von Tricks der Arbeitgeber betroffen. Da gibt es zum Beispiel den Praktikums-Trick, in dem Arbeitsverhältnisse zu Praktika oder Volontariaten deklariert werden, obwohl es sich um Arbeitsverhältnisse handelt. Da gibt es aber auch den sogenannten Sohnemann-Trick, da werden Minijobber angehalten, Familienangehörige unter 18 Jahren bei ihrem Arbeitgeber anzumelden, um die Ausnahmen für Minderjährige zu nutzen. Diese Liste lässt sich fortsetzen - sind doch Arbeitgeber sehr findig - wenn es darum geht, die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn zu umgehen. Auch darum ist es wichtig, die Ausnahmen vom Mindestlohn für Jugendliche unter 18 Jahren zu beenden.
Dennoch muss klar sein: Mindestlöhne sichern nur das Mindeste. Gute Arbeit geht nur mit Tarifvertrag. Deshalb braucht es konkrete Maßnahmen – auch politischen Willen – um die Tarifbindung in Deutschland zu erhöhen. Wir brauchen umfassende Tariftreueregelungen und eine wirksame Erleichterung von Erklärungen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Das eine geht auf Bundesebene, das andere haben wir leider kontraproduktiv durch die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein erlebt. Das Schleifen des Schleswig- Holsteinischen Tariftreue- und Vergabegesetzes war ein riesen Rückschritt im Kampf für gerechte Löhne und für

1 die Stärkung der Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Hier muss die Landesregierung endlich umsteuern und die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stärken. Die SPD tut es jedenfalls. Wir wollen die perspektivische Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. Hier sollte die öffentliche Hand bei der Auftragsvergabe mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür wollen wir auf Bundesebene ein Tariftreuegesetz mit einem Mindestlohn von 12 Euro schaffen. Wir stimmen jedenfalls dem SSW-Antrag zu.“



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