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22.01.20
13:00 Uhr
SPD

Heiner Dunckel zu TOP 10: Es gibt noch viel zu tun!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 22. Januar 2020
Dr. Heiner Dunckel: Es gibt noch viel zu tun! TOP 10: Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein (19/1394, 19/1756)

„Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für Ihre umfangreiche und durchaus informative Antwort auf unsere Große Anfrage (GA). Mein Dank richtet sich insbesondere auch an die Mitarbeiter*innen Ihres Hauses, denn eine GA bedeutet viel Arbeit. Ich hoffe, dass diese nicht zu zusätzlichen Belastungen bei Ihren Mitarbeiter*innen und damit der Notwendigkeit einer anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung geführt hat. Sicherlich hat unsere GA auch einigen Aufwand bei den Kolleginnen und Kollegen der Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (kurz: StAUK) verursacht. Auch bei diesen möchte ich mich bedanken und schon einmal vorab festhalten, dass kritische Anmerkungen sich explizit nicht auf die engagierte Arbeit dieser Kolleginnen und Kollegen vor Ort beziehen. Mir ist natürlich bewusst, dass die Geschichte des AGS in SH nicht erst mit der derzeitigen Landesregierung beginnt. Aber – wie im Folgenden zu zeigen ist, müssen wir spätestens jetzt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein mehr tun und Sie – sehr geehrter Herr Minister – können auch mehr tun. Stellen wir zunächst anhand großer repräsentativer Studien z.B. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung (kurz: BAUA) oder des DGB im Rahmen des „Index gute Arbeit“ fest, dass die Belastungen im Allgemeinen und die psychischen Belastungen im Besonderen sich seit Jahren auf einem hohen Niveau bewegen mit steigender Tendenz. In der Untersuchung der BAUA aus dem Jahr 2018 finden wir z.B., dass etwa die Hälfte der Befragten angeben, häufig unter Termin- und Leistungsdruck zu arbeiten, häufig bei der Arbeit gestört oder unterbrochen zu werden oder Verschiedenes gleichzeitig bearbeiten zu müssen. Außerdem zeigt sich, dass die wahrgenommene Belastung durch die Arbeitsbedingungen über die Jahre zugenommen hat. Die Folgen dieser Belastungen für die Gesundheit sind bekannt, nicht zwangsläufig – wie es in Ihrer Antwort heißt –, aber statistisch absolut gesichert. So ist z.B. in vielen internationalen Studien belegt, dass Arbeitsstress (insbesondere Zeitdruck, ständige Unterbrechungen, hektische Arbeitsumgebung, psychosoziale Konflikte) ein eindeutiger Risikofaktor für kardiovaskuläre Erkrankungen, Herzerkrankungen, ist. Wenn also die psychischen Belastungen, die aus gutem Grund 2013 in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen wurden, auf konstant hohem Niveau bleiben oder sogar steigen, dann können wir eben nicht – wie in Ihrer Antwort mehrfach formuliert – davon ausgehen, dass die Aufsichtsbehörde und die StAUK ihrem gesetzlichen Auftrag mit dem zur Verfügung stehenden Personal nachkommt. Eben nicht, denn das Gesetz verpflichtet doch jeden Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, insbesondere auch der psychischen Belastungen, zur Entwicklung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – und dies nicht erst seit gestern! Für mich ist der gesetzliche Auftrag – so steht es zumindest im Arbeitsschutzgesetz – , die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Wenn dies offensichtlich nicht erreicht wird, dann wird der gesetzliche Auftrag nicht erfüllt. Irritierend finden wir auch, dass bei vielen Antworten im Bericht darauf verwiesen wird, dass keine Statistiken vorliegen bzw. die StAUK keine Statistiken führt. Dass erwarte ich aber von einer Fachaufsicht oder von der für den Arbeitsschutz höchsten Landesbehörde – die sie ja sind – dass

1 wenigstens genauere Zahlen vorliegen bzw. die StAUK veranlasst wird, derartige Zahlen zu ermitteln. So ganz stimmen Ihre Aussagen dann übrigens doch nicht, denn an der einen oder anderen Stelle finden sich dann doch erstaunlicherweise aussagekräftige Statistiken. Eine möchte ich herausgreifen: In der Antwort zu Frage 56 finden wir die erstaunliche Feststellung – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Über alle untersuchten Branchen hinweg war festzustellen, dass bei 63,5% der aufgesuchten Betriebe keine oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich psychischer Belastungen vorgelegt wurden“ … Außerhalb der Leitbranche „Gesundheitsdienst“ „war die Anzahl keiner oder unzureichender Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich psychischer Belastungen signifikant höher“. Ich betone noch einmal: In fast zweidrittel und in einigen Branchen deutlich mehr der aufgesuchten und vermutlich aller Betriebe finden keine oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen statt, obwohl das Gesetz und einschlägige Urteile des BAG diese unmissverständlich verlangen! Lassen Sie mich in der Kürze der Zeit noch einen weiteren Punkt an-sprechen. Wenn ich richtig gezählt habe, dann sind derzeit gerade einmal gut 35 VZK der StAUK als Aufsichtsbeamte vor Ort tätig. D.h. 1 Mitarbeiter*in ist für gut 3000 Betriebe oder knapp 29.000 Beschäftigte zuständig. Dass das zu wenig ist, sieht man schon auf den ersten Blick. Aber auch ein zweiter Blick in die Veröffentlichungen des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) zeigt, dass die Personalausstattung bei weitem nicht ausreicht. Ich will Ihnen hier langwierige Zitate ersparen, aber doch erwähnen, dass der LASI mit Verweis auf die ILO ein Verhältnis von 1 Arbeitsinspektor/ Aufsichts-beamter auf 10.000 Beschäftigte für angemessen hält. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen – wie eingangs schon angekündigt - , dass wir in Schleswig-Holstein noch viel für den Arbeits- und Gesundheitsschutz tun müssen. Bei meiner heutigen Rede konnte ich mich nur an der Oberfläche bewegen. Viele weitere Fragen sind noch nicht ausreichend beantwortet und bedürfen sicherlich der ausführlichen Beratung und Würdigung im Sozialausschuss und mitberatend im Wirtschaftsausschuss.“



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