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22.01.20
13:14 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 10 "Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 018/2020 Kiel, Mittwoch, 22. Januar 2020
Gesundheit/ Arbeitsschutz



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 10 „Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein“ In seiner Rede zu TOP 10 (Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig- Holstein) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Zunächst einmal möchte ich mich für die Beantwortung der Großen Anfra- ge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Sozialministerium bedanken. Haben Sie vielen Dank für diese sehr spannende und umfangreiche Lektüre.
Der Arbeitnehmerschutz in Deutschland hat seinen historischen Ursprung mit dem Aufkommen der industriellen Revolution und der Bismarckschen Sozialgesetzgebung. Bereits 1883 verabschiedete der Reichstag das ‚Ge- setz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter‘. Hierin erstmals ge- regelt das Krankengeld, die ärztliche Behandlung, Kosten für Krankenhaus- behandlungen, Sterbegeld und Mutterschaftshilfe. 1884 folgte die Verab- schiedung des ‚Unfallversicherungsgesetzes‘ und 1891 wurde das erste Ar- beitsschutzgesetz verabschiedet. Im Rahmen des Arbeitsschutzes wurde Sonntagsarbeit in der Industrie als auch Fabrikarbeit von Kindern unter 13 Jahren abgeschafft.
Dies alles waren revolutionäre Schritte im Bereich des Arbeits- und Gesund- heitsschutzes von Arbeitnehmern in Deutschland. Revolutionäre Schritte, die regelmäßig angepasst wurden und auch heute noch weiterentwickelt werden müssen, um so den ständig wechselnden Anforderungen innerhalb des Arbeitslebens gerecht zu werden. Unser Ziel muss dabei immer sein, ei- nen Interessenausgleich zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen. Schließlich sorgt ein hoher Gesundheitsschutz für Mitarbeiterzu- friedenheit als auch für reibungsfreie Betriebsabläufe – ein Vorteil für alle Seiten. Die hier ständig zu überwachenden Arbeitsschutz-Normen, welche von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) zu kontrollieren sind, sind dabei extrem umfangreich. Zehn umfangreiche Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Gesetze wie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz oder auch das Spreng- stoffgesetz sind neben 35 weiteren Verordnungen und allgemeinen Verwal- tungsvorschriften zu kontrollieren. Diese Arbeit ist extrem umfangreich und bedarf daher auch Spezialisten. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Land seiner Verpflichtung nachkommt und den Bedarf an entsprechendem Fach- personal fortlaufend hinterfragt und bei Bedarf finanzielle Mittel für weitere Vollzeitstellen schafft. 2017 und 2018 wurden so je drei zusätzliche und 2019 3,2 zusätzliche Vollzeitstellen bei der Unfallkasse Nord finanziert. Damit stellte das Land in 2019 Haushaltsmittel für 76,2 sogenannte Voll- zeitäquivalente bereit. Die Tätigkeit erfordert eine hohe fachliche Expertise, weswegen der Fachkräftemangel auch hier nicht Halt macht und die Beset- zung entsprechend Zeit braucht. Dennoch belegt die Regierungsantwort eindeutig, dass der Gesundheits- und Arbeitsschutz seine ihm übertragenen Aufgaben voll und ganz wahrnimmt. Für diese wichtige Arbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei allen in diesem Bereich Tätigen im Ministerium und bei der Unfallkasse bedanken.
Als gesundheits- und sozialpolitischer Sprecher meiner Fraktion war die fachliche Stellungnahme zu den Geschehnissen rund um die in unserem Land bekanntgewordene Großschlachterei von besonderer Bedeutung. Die dortigen Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte waren unglaublich. Dies un- termauert, dass Kontrollen wichtig sind. Das gilt vor allem für jene Bran- chen, die ihre Arbeitnehmer schwerpunktmäßig aus dem Ausland beziehen. Diese kennen häufig ihre Arbeitnehmerrechte nicht, weshalb Aufklärungs- kampagnen wie die des Sozialministeriums ‚Arbeiten und Wohnen in Deutschland: Anforderungen an ihre Unterkunft‘ in den Sprachen Deutsch, Rumänisch, Polnisch und Bulgarisch so wichtig sind. Die Regelungen des Arbeitsschutzes müssen zum Wohle der Arbeitnehmer, aber auch zum Woh- le aller Arbeitgeber kontrolliert und durchgesetzt werden. Die Konkurrenz- fähigkeit des Marktes und seiner Mitglieder hängt hiervon ab und darf nicht von einzelnen Marktteilnehmern unterlaufen werden. Ein jedes Unterneh- men muss sich an Recht und Gesetz halten. Schwarze Schafe müssen ent- larvt werden. Wer es als Geschäftsmodell sieht, Arbeitskräfte entgegen jeg- licher arbeitsrechtlicher Vorschriften finanziell wie auch körperlich auszu- nutzen, hat in unserer sozialen Marktwirtschaft keinen Platz. Wer solche Methoden anwendet, dem gehört das Handwerk gelegt. Hierfür treten wir als Politiker ein und hierfür tritt auch das Land mit allem Nachdruck ein.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de