Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
22.01.20
16:48 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 20: Versorgungsengpass in der Kurzzeitpflege: Jamaika weiterhin untätig

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 22. Januar 2020
Birte Pauls: Versorgungsengpass in der Kurzzeitpflege: Jamaika weiterhin untätig TOP 20: Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen (Drs. 19/1917)
„Im März 2019 haben wir Sozialdemokraten die fehlenden Kurzzeitpflegeplätze im Land und die daraus resultierenden Auswirkungen bereits thematisiert. Jedoch wurde unser Antrag ohne eine fachliche Diskussion im Ausschuss dazu abgelehnt. Die Jamaika-Koalition schob die Verantwortung, wie so oft und auch heute wieder im Änderungsantrag nach Berlin. Warum stellen wir diesen Antrag jetzt erneut? Weil die Landesregierung in der Zwischenzeit immer noch kein Konzept zur Verbesserung der Situation vorgelegt hat und weiter untätig ist. Weil die Koalition auf Bundesebene, wie von Jamaika gefordert, im Dezember eine Stärkung der Kurzeitpflege und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung auf den Weg gebracht hat, die auch die Beschlüsse der ASMK berücksichtigt, einige SPD Länder auf den Weg gebracht haben. Aber vor allem weil die Situation für die betroffenen Menschen weiterhin schlecht ist, denn die Kurzeitpflegeplätze im Land reichen nicht aus. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind ein wichtiges Angebot in der Gesundheitsversorgung. Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit eine vollstationäre Pflege benötigt. Das kann z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein. Wenn pflegende Angehörige sich selbst in Behandlung begeben müssen oder in einen wohlverdienten Urlaub möchten, sprechen wir von Entlastungspflege. Laut AOK NORDWEST haben wir zurzeit 1658 sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze, also Betten im normalen vollstationären Bereich. Für Kinder gibt es diese Angebote gar nicht. Aber das wachsende Problem ist, dass die Einrichtungen voll sind. Die Nachfrage nach vollstationärer Pflege steigt im Takt mit einer immer älter werdenden Gesellschaft. Die Kurzzeitpflege kommt dabei zu kurz. Immer wieder betonen wir, wie wichtig die pflegenden Angehörigen im System Pflege sind und wir achtsam wir mit ihnen umgehen müssen. Sie sind der größte Pflegedienst im Lande. Die Realität ist aber eine andere. Wir können den pflegenden Angehörigen nicht einmal das gewährleisten, was ihnen an Entlastung zusteht z.B. einen Kurzzeitpflegeplatz für ihre Pflegebedürftigen, damit sie sich von der Dauerbelastung etwas erholen können. Wer pflegender Angehöriger ist, fährt nicht mal eben spontan in den Urlaub. Lange Wartezeiten oder spontane Angebote erschweren die Situation und machen langfristige Pläne unmöglich. Das Vorhalten von Kurzzeitpflege ist für die Einrichtungen wirtschaftlich und organisatorisch nicht attraktiv, weil es einen erhöhten Aufwand bedarf. Die Einrichtungen sind nicht verpflichtet, diese Plätze auch wirklich für die Kurzzeitpflege freizuhalten. Denn leerstehende Betten werden nicht vergütet. Wir können es den Einrichtungen nicht zumuten, das finanzielle Risiko für die Vorhaltung von Kurzzeitpflegeplätzen zu tragen. Gleichzeitig aber dürfen wir das Angebot von Kurzzeitpflegeplätzen nicht dem freien Markt und damit dem Zufall überlassen. Da haben wir einen gesetzlichen Auftrag. Laut § 9 SGB Artikel XI sind die Länder für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgungsstruktur zuständig. Die meisten Menschen möchten solange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung mit den liebgewonnenen Netzwerken und bekannten Strukturen bleiben. Ihnen das zu organisieren, muss doch unsere Aufgabe sein. Dazu gehört eben auch eine gute Mobilisation oder die Überbrückung einer Krisensituation, die zuhause nicht möglich ist, aber ein nach Hause kommen wieder möglich macht. Wenn wir es


1 also mit ambulant vor stationär wirklich ernst meinen, wenn wir die Lobeshymnen auf die pflegenden Angehörigen über die Sonntagsreden hinaus auch Taten folgen lassen wollen, dann muss diese Landesregierung jetzt handeln und ihrer gesetzlichen Verpflichtung endlich nachkommen. Andere Bundesländer haben schon Programme zur Stärkung der Kurzzeitpflege aufgelegt. Es gibt Pauschalen für leerstehende Betten, Investitionskostenzuschüsse und andere Programme. Wir erneuern mit unserem Antrag daher die Forderung nach einem Konzept für eine bedarfsgerechte auch solitäre Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein. Träger und Kassen sind motiviert. Der Minister hat hier im Land Gestaltungsmöglichkeiten, die er dringend nutzen sollte. Alle handfesten Aufgaben immer nur Richtung Berlin zu schieben, so wie im Änderungsantrag zu lesen ist wirklich zu dünn und wird der Verantwortung nicht gerecht. Willy Brandt hat einmal gesagt: „Politik taugt nur etwas, wenn sie das Leben der Menschen besser macht.“ Auf geht`s , Herr Minister!“



2