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22.01.20
17:04 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: TOP 20: Bund muss auskömmliche Finanzierung der solitären Kurzzeitpflege schaffen

Kurzzeitpflege | 22.01.2020 | Nr. 18/20
Katja Rathje-Hoffmann: TOP 20: Bund muss auskömmliche Finanzierung der solitären Kurzzeitpflege schaffen Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
In diesem Parlament sind wir uns alle einig, dass wir mehr Kurzzeitpflegeplätze benötigen und dass es auch wieder möglich sein muss, künftig eine solitäre Kurzzeitpflege anzubieten.
Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein nur wenige Kurzzeitpflegeplätze in bestehenden Alten- und Pflegeheimen. Das sind Plätze in der sog. „Eingestreuten Kurzzeitpflege“.
Gerade aber in Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege steht im Vordergrund, einen vorzeitigen Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden oder heraus zu zögern.
Das Zurückgewinnen der größtmöglichen Selbständigkeit ist ein wesentliches Ziel.
Diese Plätze in der solitären Kurzzeitpflege stehen in ganz Deutschland nicht in ausreichender Menge zur Verfügung. Hier, bei uns, gibt es, wie gesagt, keine solchen Einrichtungen mehr.
Als Grund für diesen Mangel wird immer wieder die ungenügende Wirtschaftlichkeit genannt.
Schon im vergangenen Jahr haben wir das festgestellt und mit einem gemeinsamen Antrag aller Parteien bei Enthaltung der SPD Fraktion hier im Parlament verabschiedet.
Nun bringt die SPD fast haargenau den gleichen Antrag wie im März 2019 wieder ins Plenum ein. Was zwischenzeitlich geschah …
Ende letzten Jahres hat sich nun der Bundestag mit der Kurzzeitpflege beschäftigt. Denn schon im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der SPD wurde verabschiedet, die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege durch eine tragfähige Vergütung zu stärken.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Derzeit finden wir folgende Situation von, dass gerade Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege große Schwierigkeiten haben, diese wirtschaftlich und langfristig zu betreiben.
Es ist unumgänglich, die Finanzierung weiter zu entwickeln und das eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden kann und die Vergütungsvereinbarungen modifiziert werden.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Verweildauer mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden ist. Und hohe Vorhaltekosten anfallen, bei einer schwankenden Nachfrage.
Zudem gibt es unterschiedliche Betreuungs- und Pflegeerfordernisse und einen hohen Koordinationsaufwand für Krankenhäuser, Ärzte und Therapeuten.
Die fachlichen Anforderungen sind hoch und aufwendig.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Bereich der Pflege bereits zahlreiche Initiativen im Rahmen seiner Möglichkeiten und Kompetenzen ergriffen.
Überhaupt erfreulich ist, dass die Leistungen für die Kurzzeitpflege seit nunmehr sechs Jahren flexibilisiert und ausgeweitet worden sind und währenddessen Leistungsbeiträge und die Anrechnung bei Pflegegeldempfängerinnen verbessert wurden.
Auf der Bundesebene muss nun entschieden werden, die Vergütungen der Kurzzeitpflege anzuheben, um solche wichtigen Pflegeplätze auch auskömmlich und wirkungsvoll betreiben zu können.
Nach wie vor unterstreichen wir unsere Forderung, eine breitere Einnahmestruktur zu bilden und z.B. durch die Einführung eines Steuerzuschusses in der Pflegeversicherung neue Möglichkeiten für eine bedarfsorientierte Anpassung des Leistungsangebotes zu schaffen.
Herzlichen Dank!



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de