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22.01.20
17:45 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft zu TOP 20 "Kurzzeitpflege bedarfsgerecht sicherstellen"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 022/2020 Kiel, Mittwoch, 22. Januar 2020
Soziales/ Kurzzeitpflege



www.fdp-fraktion-sh.de Dennys Bornhöft zu TOP 20 „Kurzzeitpflege bedarfsgerecht sicherstellen“ In seiner Rede zu TOP 20 (Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsge- recht sicherstellen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssys- tems. Sie trägt dazu bei, Pflegebedürftige und Angehörige in schwierigen Si- tuationen zu entlasten und eine häusliche Pflegesituation möglichst lange zu gewährleisten. Die meisten Menschen möchten bei einer Pflegebedürftig- keit möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben. Vielfach ist dies auch der Fall – die Zahlen belegen, dass weit über die Hälfte der Pflegebedürftigen zu Hause betreut werden. Dies ist aber nur durch die vielen pflegenden Ange- hörigen möglich. Ohne die Angehörigen, die jeden Tag einen außerordentli- chen Dienst tun und dabei sogar oft selbst finanzielle wie mentale Einbußen in Kauf nehmen, wäre unser Sozialsystem nicht aufrechtzuerhalten. Ohne sie wäre der Wunsch der meisten Menschen, möglichst lange zu Hause al- tern zu dürfen, nicht umzusetzen. Die Kurzzeitpflege nach § 41 SGB XI ist hier ein wichtiges Element, um möglichst lange die häusliche Pflege zu si- chern, vor allem in Notsituationen. Viele haben es sicherlich schon mal selbst in der Familie oder im Bekanntenkreis erlebt, dass sehr kurzfristig ei- ne stationäre Unterbringung zur Überbrückung erforderlich ist.
In der Antragsbegründung des SPD-Antrages wird, wie bereits im letzten Jahr, erwähnt, dass die Kurzzeitpflege den pflegenden Angehörigen ermögli- chen soll, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen. Das ist nicht ganz haar- genau der Grundgedanke des Instrumentes Kurzzeitpflege, sondern der Verhinderungspflege aus § 39 SGB XI. Diese kann auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen erfolgen und ist ein weiteres stabilisieren- des Instrument. Sie entlastet die häusliche Situation bei Urlaubs- und vor al- lem auch Krankheitsvertretungen, wenn sich also der Pflegende einmal eine Auszeit nehmen muss. Der Anspruch auf Verhinderungspflege erkennt da- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de mit an, dass natürlich auch jemand, der Angehörige pflegt, dies nicht ohne Pause und Erholung machen kann. Weil man das leicht verwechseln kann und verschiedene bürokratische Wege hier hinterlegt sind, wollen wir das gerne im Sinne der Pflegebedürftigen zusammenlegen.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus Union und SPD stehen auch richtige Dinge, so auf Seite 96 und 97. Richtige Dinge müssen dann aber auch angegangen werden. Die GroKo hat in ihrem Koalitionsvertrag verab- redet: ‚Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen‘. Die schwarz-rote Bundesregierung hat also richtig erkannt, dass die Vergütung von Kurzzeitpflegeplätzen nicht auskömmlich ist. Das ist der Grund, warum es auf der einen Seite bisher so wenig reine Kurzzeitpflegeeinrichtung gibt und auf der anderen Seite die eingestreuten Plätze hier und da oftmals für die besser vergütete Langzeitpflege verwandt werden. Das landesseitige Be- reitstellen von Investitionsmitteln für solitäre Einrichtungen ist nur dann sinnvoll, wenn im Nachgang diese Einrichtungen auch für mehrere Jahre von den Zahlungen der Sozialversicherungen bestehen können.
Eine wohnortnahe Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen wird nur dauerhaft zu realisieren sein, wenn auch die laufende Finanzierung der Plätze für die Betreiber auskömmlich ist. Nur dann macht es Sinn, über investive Mittel nachzudenken oder räumliche Kooperationen mit Krankenhäusern und am- bulanten Versorgungszentren in die Wege zu leiten. Auch an dieser Stelle sollten wir die Bundesregierung daran erinnern, was sie sich und den Men- schen in Deutschland versprochen hat. Ein höherer Vergütungssatz für die Kurzzeitpflege sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Angestellten sind zwingend erforderlich. Damit dies aber nicht wieder wie bisher nur auf den finanziellen Schultern der Pflegebedürftigen ausgetragen wird, brauchen wir einen Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung. Die Eigenanteile überfordern die Bevölkerung schon heute. Es bedarf daher einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung. Diese Forderung haben wir bereits 2019 auf den Weg gen Bundesrat geschickt. Die Stärkung von solitären Kurzzeitpflegeein- richtungen müssen wir auch bei dieser Reform mitdenken. Wenn die finan- ziellen Rahmenbedingungen verbessert werden, und das müssen sie, dann können die Kapazitäten für Kurzzeitpflege auch weiter erhöht werden. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, den finanziellen Rahmen gemäß ihrer Koalitionsvereinbarung sowie den Vorgaben unseres Alternativantrags end- lich zügig anzugehen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de