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23.01.20
15:21 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 16: Schleswig-Holstein ist und bleibt Anti-Fracking-Land!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 23. Januar 2020
Thomas Hölck: Schleswig-Holstein ist und bleibt Anti-Fracking-Land! TOP 16: Fracking verbieten (Drs. 19/1886)
„Fracking, egal ob unkonventionelles Schiefergas-Fracking oder konventionelles Sandstein-Fracking, ist weder ökologisch nachhaltig noch gesundheitlich risikofrei. Die potenziellen Gefahren sind vielfältig und können folgenschwer sein: sie reichen von Kontamination der Umwelt durch Frack-Fluide bis hin zu künstlichen Erdbeben. Wir stehen daher für den Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor ökonomischen Teilinteressen. Schleswig-Holstein ist Anti-Fracking-Land. Wir haben uns bereits Anfang 2014 in einem Antrag der Küsten- koalition ganz klar gegen Fracking positioniert (18/671). Das war nur der Anfang: Nach maßgeblichem Mitwirken der früheren Landesregierung unter Torsten Albig im Bundesrat hat der Bundestag 2016 unkonventionelles Fracking verboten – und das unbefristet. Ein Erfolg für Umwelt und Mensch. Ein bitterer Nachgeschmack bleibt aber: Das konventionelle Sandstein-Fracking in tieferen Erdschichten bleibt mit klaren Ausnahmen – wie z. B. im Bereich der Trinkwasserversorgung – erlaubt. Wie das Ganze weitergehen soll, wird im nächsten Jahr entschieden. Dann nämlich soll eine Expertenkommission über den zukünftigen Einsatz von unkonventionellem Fracking „auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik“ beraten. Der Bundestag wird dann über die Angemessenheit des bisherigen Verbots entscheiden. Über die Angemessenheit brauchen wir aber nicht erst in einem Jahr sprechen, dass können und wollen wir hier und heute schon! Lassen Sie mich eines klarstellen: Die formulierten Ziele der Bundesregierung zum Thema Klimaschutz kann man schwer missverstehen: Die Motivation und auch die Zielsetzung passen nicht zum geltenden Stand der Gesetzgebung, denn Fracking widerspricht den Prinzipien der Energiewende. Denn Techniken, die sich an den Erhalt der fossilen Energie-Infrastruktur klammern, sind zum Scheitern verurteilt. Sie schaden bei Förderung, Verarbeitung und Konsum nicht nur dem Klima, sondern auch unser aller Gesundheit. Ein generelles Verbot von Fracking muss folgen! Da wir als Land aufgrund konkurrierenden Bundesrechts auf dem Gebiet des Wasserhaushaltsrechts keine Gesetzgebungszuständigkeit für ein vollständiges Fracking-Verbot haben, müssen wir den Weg über den Bundesrat gehen. So das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 06. Dezember 2019, dass die Zuständigkeit des Landes verneint hat. Das bürgerliche Engagement für den Schutz des Trinkwassers ist ungebrochen. Vor allem die Sorge der Volksinitiative zum Schutz des Wassers liegt darin begründet, dass die geologischen Gegebenheiten in Schleswig-Holstein für potentielle Investoren attraktiv sind. Denn das Fracking in Sandstein und Zechsteinkarbonat bleibt unter Auflagen erlaubt. Diese Lücken in der aktuellen Gesetzgebung müssen geschlossen und Fracking somit ein Riegel vorgeschoben werden. Der Antrag des SSW kommt also genau zur richtigen Zeit.
Die Notwendigkeit, als Landesregierung selbstbewusst für die Interessen der Menschen – speziell beim Thema Wasserschutz – einzutreten, können wir heute hier beschließen. So wie wir auch gemeinsam mit dem SSW aktiv das Volksbegehren zum Schutz des Wassers unterstützen. Nicht alles was technisch möglich ist, sollte auch gemacht werden. Neben dem Status als Energiewendeland Nummer eins, den wir aufgrund der Jamaika-Politik ja


1 mittlerweile leider verloren haben, ist und bleibt Schleswig-Holstein aber wenigstens Anti-Fracking-Land. Und ich freue mich, dass wir zumindest in dieser Frage weiterhin Einigkeit in diesem Hause haben und alle demokratischen Fraktionen den Antrag des SSW unterstützen. Lassen Sie uns auch weiterhin in dieser Frage gemeinsam handeln.“



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