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24.01.20
12:24 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP26: Effekthascherei der AfD leistet keinen Beitrag dazu, Gewalt an den Schulen einzudämmen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. Januar 2020
Kai Vogel: Effekthascherei der AfD leistet keinen Beitrag dazu, Gewalt an den Schulen einzudämmen TOP 26: Expertenanhörung zum Thema "Mobbing und Gewalt an Schulen" (Drs. 19/1936, AltA19/1953)

„Körperliche, seelische und sexuelle Gewalt war und ist an Schulen ein Dauerthema, und es gibt manchmal besonders dramatische Vorfälle, die eine Schule plötzlich in den Fokus der Medien rücken. Ende 2016 waren es Vorfälle an einer beruflichen Schule in Neumünster, Ende vergangenen Jahres war es das massive Fehlverhalten von Schülern an der Grundschule in Süsel, das die Lehrkräfte, die Schulleitung, die Schulaufsicht, die Eltern und die Gemeindeverwaltung vor erhebliche Herausforderungen gestellt hat. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darüber diskutiert, wie mit Gewalt an Schulen umzugehen ist. Die Probleme beginnen schon damit, was man als Gewalt definiert, was dokumentiert werden muss und wie der geeignete pädagogische Umgang damit ist. Als Lehrer weiß ich: wenn man jede Anrempelei auf der Treppe nach dem Ende der letzten Schulstunde dokumentieren und pädagogisch aufbereiten wollte, kämen die Lehrkräfte zu nichts anderem mehr. Und auf der anderen Seite würde eine Schule versagen, wenn sie nicht bemerken würde, wenn ein einzelner Schüler immer wieder Opfer von Gewalt und Misshandlungen wird, so dass jeder Schultag für ihn zur Qual wird. Der Verband Bildung und Erziehung hat vor rund zwei Jahren eine Studie vorgelegt, die speziell der Gewaltanwendung gegen Lehrkräfte gewidmet war. Diese Studie hat viel Zustimmung, aber auch viel Widerspruch hinsichtlich der Belastbarkeit der Daten gefunden. Meine Fraktion hatte deshalb im Bildungsausschuss einen Bericht des Ministeriums erbeten, den wir erst vor wenigen Wochen erhalten haben. Diese Verzögerung ergab sich daraus, dass Erfahrungen mit der neuen Datenbank „Gewaltmonitoring an Schulen“ ausgewertet werden sollten. Diese Datenbank bezieht nur diejenigen Fälle ein, in denen gegen gewalttätige Schülerinnen und Schüler erhebliche Maßnahmen gemäß § 25 des Schulgesetzes ergriffen wurden oder in denen Hausverbote gegen gewalttätige Eltern oder sonstige schulfremde Personen ergriffen wurden. Dieser Bericht hat den Bildungsausschuss erst wenige Tage vor der Weihnachtspause erreicht. Wir hatten also noch gar keine Zeit, uns damit auseinanderzusetzen. Und deshalb ist es reine Effekthascherei, wenn die AfD- Fraktion hier im Plenum eine Expertenanhörung durch den Bildungsausschuss beantragt. Wie wir alle wissen, können und müssen die Ausschüsse in eigener Regie Anhörungen durchführen, ohne dass sie dazu durch das Landtagsplenum ausdrücklich aufgefordert werden. Statt dieses alarmistischen Schaufensterantrages benötigen wir eine vernunftgesteuerte Auseinandersetzung mit dem Problem der körperlichen, seelischen und sexuellen Gewalt an Schulen. Dabei kann der Bericht des Bildungsministeriums eine, aber nicht die alleinige Grundlage sein. Wie bei jeder statistischen Erhebung muss es natürlich möglich sein, die Methodik zu hinterfragen. Was wir aber nicht machen werden, ist unseren Lehrkräften und unseren Schulleitungen das pauschale Misstrauen auszusprechen und unsere Schulen in Bausch und Bogen zu Orten der Gewalt zu stilisieren, in denen es nur Täter und Opfer gibt. Der Antrag der AfD leistet keinen Beitrag dazu, Gewalt an den Schulen einzudämmen. Wir werden ihn deshalb hier im Plenum ablehnen und uns zunächst mit dem Bericht des Bildungsministeriums auseinandersetzen, der mit dem Umdruck 19/3348 vorgelegt wurde. Daran anknüpfende Fragen wird der Ausschuss formulieren und mit den Betroffenen erörtern. In welcher Form das geschieht, darüber werden wir im


1 Ausschuss sicher eine Verständigung erzielen. Alternativ zur formalisierten Anhörung käme hier zum Beispiel ein Runder Tisch in Frage, wie wir ihn in der vergangenen Legislaturperiode zur Inklusion durchgeführt haben. Ich bin davon überzeugt, dass ein solches Vorgehen denjenigen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften eher gerecht wird als dieser Antrag, mit dem sich die AfD auf dem Rücken der Gewaltopfer profilieren will. Der Antrag der Koalition geht in die richtige Richtung. Wir werden ihm deshalb zustimmen.“



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