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19.02.20
12:20 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP4: Will Jamaika eine Landesplanung nach Gutsherrenart?

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 19. Februar 2020
Kirsten Eickhoff-Weber: Will Jamaika eine Landesplanung nach Gutsherrenart? TOP 4: Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (Drs. 19/1952)
„Einmal mehr beraten wir eine Änderung des Landesplanungsgesetzes, denn das ist die dritte in dieser Legislatur. Nach zwei Fraktionsgesetzen heute nun der erste Regierungsentwurf. Da dieser Entwurf nun in die Beratungen im Ausschuss und, davon gehe ich aus, in eine Anhörung gehen wird, will ich mich auf einige zentrale Punkte konzentrieren. Abweichend von der Unterrichtung sind im vorliegenden Gesetzentwurf Änderungen am Landeplanungsrat nur noch an einer Stelle vorgesehen. Nämlich, dass nicht mehr der Ministerpräsident den Vorsitz im Landesplanungsrat hat, sondern das für die Landesplanung zuständige Regierungsmitglied. Wir erinnern uns an die Debatte im Mai des letzten Jahres, Da hat der Minister noch ausgeführt, dass es üblich sei, dass der Ministerpräsident vertreten wird. OK – aber warum muss jetzt das Gesetz geändert werden, warum muss 2020 in einer Zeit großer Veränderungen dieses Zeichen gesetzt werden? Warum gibt der MP diesen Vorsitz auf – hat er keinen Bedarf an Beratung? Seit 65 Jahren war das für Schleswig- Holstein gut, heute nicht mehr nötig? Sie mögen sagen, das ist ein Symbol – ich sage, das ist ein Zeichen! Der Titel unseres Antrags damals lautete übrigens „Beteiligung des Landesplanungsrats gewährleisten“. In der Debatte hat der Minister wortreich ausgeführt, dass die von mir eingeforderte Einhaltung der gesetzlichen Regelung, der Landesplanungsrat solle 2x jährlich tagen, als lästig empfunden wird. Zur Erinnerung: In dieser Legislatur gab es zwei Sitzungen im Juni 2018 und im Dezember 2019. Wir rechnen das jetzt nicht nach, sehen aber auf den ersten Blick: Das ist absolut nicht ausreichend. Denn uns fliegen die raumwirksamen Planungen, die raumordnenden Planwerke gefühlt nur so um die Ohren: Regionalplanung Wind, Landschaftsrahmenplan, Landesentwicklungsplan, Regionalpläne I – III, Vereinbarungen mit Hamburg für den Speckgürtel. Und der Minister sieht keinen Bedarf, den Landesplanungsrat einzuberufen? Mit der Unterrichtung über die Änderung des Landesplanungsgesetzes kam dann Schwarz auf Weiß der Versuch des Ministers: Zweimal jährlich streichen, nach Bedarf einführen. Das steht nun nicht mehr im vorliegenden Entwurf. Dafür danke ich allen, die dazu beigetragen haben, ausdrücklich! Das wäre ein echter Rückschritt in der Beteiligungskultur gewesen. Nun hoffe ich weiter auf regelmäßige Sitzungen. Ließt man den Gesetzesentwurf der Landesregierung aufmerksam, dann fällt auf, dass da einige Formulierungen sehr an die Landesentwicklungsstrategie erinnern. Eben die Landesentwicklungsstrategie die im letzten Jahr im Mai mit Antrag der regierungstragenden Fraktionen geschreddert wurde. Statt aber das Land in diesen Zeiten großer Veränderungen und Entwicklungen strategisch auszurichten, statt immer das ganze Land im Blick zu haben soll jetzt eine „Experimentierklausel“ im Kleinen eingeführt werden. Damit sollen „auch Entwicklungen möglich werden, die derzeit noch nicht gedacht oder für möglich gehalten werden“. Diese Formulierung ist reichlich nebulös. Dahinter verbirgt sich Ihre Idee, Herr Minister Grote, dass auf der Grundlage eines raumordnerischen Vertrags zwischen den kommunalen und privaten Trägern in herausragenden Einzelfällen räumlich oder zeitlich begrenzt von Zielen der Raumordnung abgewichen werden kann.



1 Wer aber entscheidet darüber? Nach welchen Kriterien? Wie lange ist zeitlich begrenzt? Was kommt danach? Was ist, wenn Sie mit einem Privaten einen Vertrag machen wollen, die betroffene Gemeinde aber nicht? Viele Fragen Herr Minister! Wird Entwicklung und Experiment demnächst nach Gutsherrenart vergeben? Im Idealfall mit Fördergeldern hinterlegt und regional geschickt verteilt? Natürlich muss ein Raumordnungsplan flexibel genug sein, innovative Entwicklungen zu ermöglichen und zu befördern. Und er darf der Zukunft nicht im Wege stehen. Aber er muss eben auch für eine geordnete, für eine gerechte Entwicklung sorgen. Deshalb muss er vom Landtag beschlossen werden. Während der Landesentwicklungsplan in der Aufstellung ist, die Anhörung gelaufen und sich in der Abwägung befindet, eröffnen Sie mit diesem Gesetzentwurf eine fundamentale Änderung. Sie eröffnen sich damit Handlungsfelder am Parlament vorbei – gut, dass wir darüber noch diskutieren!“



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