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19.02.20
12:28 Uhr
SSW

Lars Harms: Sich für das Neue öffnen und das Gute bewahren

Presseinformation Kiel, den 19.02.2020

Es gilt das gesprochene Wort

Lars Harms TOP 4 Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Drs. 19/1952
„Entgegen der Problemschilderung der Landesregierung auf den ersten Seiten des Gesetzentwurfes beeinflussen bereits jetzt globale Trends unser Land. Dazu gehören vor allem die Digitalisierung und der demografische Wandel, die die Politik vor große Herausforderungen stellen.“
Entgegen der Problemschilderung der Landesregierung auf den ersten Seiten des Gesetzentwurfes beeinflussen bereits jetzt globale Trends unser Land. Dazu gehören vor allem die Digitalisierung und der demografische Wandel, die die Politik vor große Herausforderungen stellen. Wir sind als Landtag angehalten, dafür zu sorgen, dass das Land nicht den Anschluss verliert. Das bedeutet, dass wir einerseits für Rahmenbedingungen sorgen müssen, die flexibel genug sind, um mit den Veränderungen Schritt zu halten – andererseits dürfen wir gute Standards nicht einfach so preisgeben, nur weil globale Player das so wollen. Das Motto lautet also: Das Gute bewahren und sich für das Neue öffnen.
Aus diesem Grunde ist die Experimentierklausel des Planungsrechts ausdrücklich zu begrüßen. Wenn Kommunen in der Kooperation neue Wege einschlagen wollen, sollte die Landespolitik das ausdrücklich unterstützen. Bürokratische Barrieren und Bedenken von oben verbieten sich geradezu. Die Kommunen wollen nicht gegängelt werden, und sollten es auch nicht. Die wissenschaftliche Unterstützung, die die Landesregierung im Rahmen eines Evaluationsverfahrens anbietet, würde ich mir auch für andere Bereiche wünschen. Kommunen probieren etwas aus, lassen die Wirksamkeit untersuchen und können dann Wissen an andere Kommunen weitergeben. Nicht das Rad ständig neu erfinden zu müssen, ist bereits eine erhebliche Erleichterung.
Denkmalschutzrecht, Naturschutz und Baurecht sind ausdrücklich von diesen Experimentierklauseln ausgenommen. Damit soll offenbar verhindert werden, dass die Raumordnungsziele hinterrücks aufgeweicht werden. Gerade diese explizite Ausführung macht misstrauisch. Während die Ziele der Raumordnung, die schließlich erst nach sorgfältigen Erwägungen und Beteiligung der kommunalen Akteure zu Stande kommen, durchaus infrage gestellt werden können, soll das bei anderen rechtlichen Bereichen nicht der Fall sein. Vom Grundsatz her können wir damit leben. Aber eigentlich sollten wir 2
sehen, wie sich das neue Instrument entwickelt. Von rechtlichen Vorschriften und Standards kann man im Denkmalschutz- und Naturschutzrecht ohnehin nicht abweichen, aber wenn es um Kompromisse bei der Umsetzung geht, dann sollte schon ein wenig Flexibilität gelten. Wenn also die Experimentierklausel gut wirkt, sollte man auch einmal versuchen, diese auf die bisher nicht berücksichtigten Bereiche auszuweiten.
Ich möchte aber noch auf einen zweiten Punkt eingehen: die Zugänglichkeit von Planungspapieren für die Bürgerinnen und Bürger. Ausdrücklich ist die Zugänglichkeit der Unterlagen im Internet zu begrüßen. Die Bürgerinnen und Bürger sind nicht mehr auf Öffnungszeiten der Ämter angewiesen und können die Unterlagen elektronisch nach bestimmten Worten durchsuchen. Sie müssen nicht mehr ins Rathaus oder ins Amt, sondern haben bequem von zu Hause aus einen Zugang. Diese Modernisierung der Bürgerbeteiligung ist gerade im Planungsgeschehen ein echter Fortschritt.
Einschränkungen gibt es natürlich auch: Umfangreiche Planungsunterlagen und ein schlechter Internetzugang passen nicht zusammen. Wer Zeile für Zeile auf den Aufbau einer Internetseite warten muss, kann diesen neuen Service gar nicht nutzen. Hier zeigt sich einmal mehr: Eine gut ausgebaute Internet-Infrastruktur ist ein Nadelöhr der Modernisierung unseres Landes. Ohne leistungsfähiges Internet bleiben bestimmte Orte und Regionen von der modernen Bürgerbeteiligung abgeschnitten. Darum bleibt die Auslegung der Unterlagen in Papierform noch absolut nötig. Bürgerfreundliche Öffnungszeiten, damit man auch nach Feierabend einen Blick in die Unterlagen werfen kann, müssen daher in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden unbedingt gewährleistet sein. Bislang sind die Ämter aber gar nicht darauf eingerichtet. So ist das Amt Südtondern nachmittags geschlossen; nur am Donnerstag ist es von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Ich würde mir wünschen, wenn bürgerfreundliche Öffnungszeiten während der Auslegung von Planungsunterlagen verbindlich geregelt wären. Auch das muss man diskutieren, wenn man die Menschen intensiv beteiligen will. Aber das können wir ja gut im Ausschuss machen.
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/