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19.02.20
15:38 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 14: Die PKK gilt als bedeutendste Kraft im Bereich des Extremismus mit Auslandsbezug

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 19. Februar 2020
Thomas Rother: Die PKK gilt als bedeutendste Kraft im Bereich des Extremismus mit Auslandsbezug TOP 14: Solidarität mit den kurdischen Minderheiten (Drs. 19/1981)
„Wir müssen uns mit einem Antrag befassen, der nicht in einen und auch nicht in diesen Landtag gehört, selbst wenn darin der Begriff „Minderheit“ vorkommt. Zudem vermengt der Antrag die Situation in den kurdischen Siedlungsgebieten mit der Aufhebung des PKK Verbots, was zwei unterschiedliche Sachverhalte sind, zumal die kurdischen Organisationen sich oftmals spinnefeind sind. Es ist zweifellos richtig, dass die internationale Staatengemeinschaft die Bestrebungen zur Bildung eines unabhängigen kurdischen Staates weitgehend ignoriert hat. Ebenso wurden politische und kulturelle Unterdrückung häufig nur im Zusammenhang mit jeweils opportuner Kritik an einem der beteiligten Regime thematisiert, vor allem Türkei, Iran oder Irak. Mit unserem Maßstab für die Qualität einer Gesellschaft – den Umgang mit Minderheiten – können die Regierungen in der betroffenen Region leider nichts anfangen. Für die Forderung nach einem konsequenten Waffenembargo gegen die Türkei gibt es auch meiner Fraktion aus mehreren Gründen Sympathien – in der Region gibt es schon genug Waffen. Eine unkritische Solidarisierung mit dem Verteidigungskampf - wie es der SSW nennt - ist für uns jedoch untragbar – meint der SSW denn warme Worte, moralische Billigung von Kampfhandlungen oder gleich Waffenlieferungen für die YPG? Eine Ablehnung dieses naiv formulierten Antrages lässt sich gut begründen, auch wenn sich Angesichts des Kampfes der syrischen Zweigorganisation der PKK, der YPG, eine neue Sympathiebewegung für die Anliegen der Kurden entwickelt hat. Am 26.11.1993 erließ die Bundesrepublik Deutschland ein Betätigungsverbot für die PKK. Es war die Antwort auf 60 Überfälle auf türkische Einrichtungen im Juli 1993, bei denen eine Person starb. Die EU stufte die PKK als terroristisch ein. Der Bundesgerichtshof hat 2014 bestätigt, dass die PKK eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuchs ist und sich in ihrem bewaffneten Kampf nicht auf völkerrechtliche Rechtfertigungsgründe berufen kann. Der belgische Kassationshof ist lediglich zu dem Ergebnis gekommen, dass die PKK bzw. die YPG Bürgerskriegsparteien nach belgischem Recht sind. Die terroristischen Aktivitäten andernorts blieben außen vor. Die Belgische Regierung hat auch bislang nicht die Streichung von der EU-Terrorliste beantragt. Ungeachtet des Betätigungsverbots und der damit verbundenen Strafverfolgung hat es die PKK immer wieder verstanden, ihre Tätigkeit fortzusetzen. Deutschland ist für die PKK als Rückzugsraum und für die Durchführung von Spendensammlungen von Bedeutung. Die PKK gilt als die bedeutendste Kraft im Bereich des Extremismus mit Auslandsbezug. Sie verzichtet in Europa auf spektakuläre Gewaltaktionen, verfolgt dabei aber eine „Doppelstrategie“. Dieses Vorgehen wird von der Überzeugung geleitet, sich europäische Staaten als Rückzugsraum zu bewahren. Trotzdem gibt es innerhalb der PKK nach wie vor eine latente Gewaltbereitschaft, die sich problemlos an vielen Vorfällen nachweisen lässt. Nach Verständnis der PKK umfasst das sogenannte friedliche Protestverhalten auch Straftaten wie Haus- und Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährliche Eingriffe in den Verkehr. Gewalttätige Ausschreitungen werden von den



1 PKK-nahen Organisationen in Deutschland ebenso billigend in Kauf genommen wie Sachbeschädigungen und Brandanschläge gegen türkische Objekte.
Die YPG hat in Syrien ein Staatswesen geschaffen, das auch in den Augen westlicher Beobachter als „leidlich demokratisch“ gilt und sich von den Regimes in der Umgebung positiv abhebt. Dennoch: im Juni 2014 warf Human Rights Watch der YPG systematische Unterdrückung von Opposition und die Rekrutierung von Kindersoldaten vor. Im Oktober 2015 warf Amnesty International der YPG vor, unter dem Vorwand der Bekämpfung des IS mehrere Tausend turkmenische und arabische Zivilisten vertrieben und ihre Dörfer zerstört zu haben. Das Verbot gegen die Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH erfolgte nicht wegen der Bücher des PKK-Führers Abdullah Öcalan oder CD’s mit kurdischer Musik. Unter dem Verlags-Tarnmantel kamen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten der PKK zugute. Zudem diente der Verlag als Auslandsspendenwaschanlage. In den letzten Jahren wurde der PKK oft ein ideologischer Wandel zu gute gehalten, für den es nur teilweise wirkliche Belege gibt und der taktisch motiviert zu sein scheint. Für den ausgeprägten Antisemitismus der PKK gibt es hingegen weiterhin zahlreiche Belege. Juden waren für Abdullah Öcalan immer ein Grundübel. Und er hat ihnen sogar den Völkermord an den Armeniern angelastet. Die PKK unterstützt offen die Hamas. Im Ergebnis tut der Antrag weder der kurdischen Sache, noch der Vorreiterstellung Schleswig-Holsteins in der Minderheitenpolitik einen Gefallen – ich bitte um seine Ablehnung.“



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